Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung

Kurzbeschreibung

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen, müssen Sie Ihr Gewerbe am neuen Standort wieder anmelden. Die zuständige Behörde übermittelt die Daten aus der Gewerbeanmeldung an die Behörde des bisherigen Standorts. Daneben ist keine Abmeldung mehr durch den Gewerbetreibenden am bisherigen Standort erforderlich. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.

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Ansprechpartner

Frau A. Fohler

Bürgerbüro

eMail:

Telefon: +49 06026/5004-5161

Telefax: +49 06026/5004-9169

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Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

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Fristen

Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit vorzunehmen.

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Formulare

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Kosten

25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

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Online Verfahren

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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