Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 36a Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Bauvoranfrage „Errichtung eines Wohnhauses“ im Außenbereich Pflaumheim, Bernhauer Straße/Am Bettgesgraben

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 36a Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Bauvoranfrage „Errichtung eines Wohnhauses“ im Außenbereich Pflaumheim, Bernhauer Straße/Am Bettgesgraben

Für das o. g. Grundstück Fl.Nr. 5285 der Gemarkung Pflaumheim (Am Bettgesgraben) liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses vor. Mit dieser Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob planungsrechtlich zugelassen werden kann, auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit maximal zwei Wohneinheiten zu errichten, obwohl das Grundstück formal im Außenbereich liegt.

 

Das Plangrundstück wird derzeit als Gartengrundstück genutzt. Es liegt außerhalb des Geltungsbereichs des angrenzenden Bebauungsplanes „Bergweg II“

 

Das geplante Bauvorhaben ist dem sogenannten „Bau-Turbo“ zuzuordnen. Voraussetzung für die Erteilung einer Genehmigung bzw. eines Vorbescheids ist die Zustimmung der Gemeinde gemäß § 246e i.V.m. § 36a BauGB. Die Gemeinde kann die Zustimmung erteilen, wenn das Vorhaben insbesondere mit ihren Vorstellungen und der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung vereinbar ist.

 

Vor der Entscheidung über die Zustimmung wird der betroffenen Öffentlichkeit hiermit Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme zum geplanten Vorhaben gegeben. Stellungnahmen können in der Zeit vom 13.08.2026 bis 13.09.2026 elektronisch an die E-Mail-Adresse übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Markt Großostheim abgegeben werden.

 

Hinweis: Eingehende Stellungnahme werden für die Zustimmungsentscheidung entsprechend gewertet und bei Bedarf an die Baugenehmigungsbehörde weitergegeben. Eine gesonderte Rückmeldung hierzu erfolgt im Regelfall nicht mehr.

 

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. dem BauGB.

 

 

Großostheim, den 10.08.2026

 

Markt Großostheim

Bauverwaltung

Übersichtsplan mit Bauvorhaben (nicht maßstäblich):