iStock-1136317806_©iStock_Andrey-Popov_mgo_26-02-24-01_2337x653-96

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Markt Großostheim legt Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für www.grossostheim.de und wurde am 26.03.2024 mit der Erstveröffentlichung des überarbeiteten Internetauftritts erstellt.  Eine Überprüfung ist bis spätestens einem Jahr nach dieser Erstveröffentlichungsdatum vorgesehen. test

Nicht barrierefreie Inhalte

Einzelne PDF-Formulare, Broschüren und andere downloadbare Dateien sind ggf. nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.

Barrieren melden, sowie Informationen zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? 

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Markt Großostheim
Schaafheimer Str. 33
63762 Großostheim

E-Mail: poststelle(@)grossostheim.de
Telefon: 06026 5004 - 0
Telefax: 06026 5004 - 9000

 

Durchsetzungsverfahren

Sie können uns als Betreiber dieser Website Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen oder Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei anfordern. Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen von uns ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit an das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung des Freistaats Bayern zu stellen. Diese Überwachungsstelle prüft auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos.

 

Kontaktformular

 

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail:
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: .