Amtsblatt

Amtliche Bekanntmachungen des Marktes Großostheim

Mit der Änderung des Bayerischen Digitalgesetz im Juli 2022 hat der Gesetzgeber den Gemeinden eine ausschließlich elektronische Bekanntmachung im Internet ermöglicht.

Diese gesetzliche Regelung hat auch der Großostheimer Marktgemeinderat aufgegriffen und in der konstituierenden Sitzung am 07.05.2026 einen entsprechenden Passus in seine Geschäftsordnung aufgenommen und beschlossen.

Die amtliche Bekanntmachungen sowie Satzungen und Verordnungen werden künftig ausschließlich im digital veröffentlichten Amtsblatt in elektronischer Form veröffentlicht. Das Amtsblatt des Marktes Großostheim erscheint grundsätzlich Donnerstag oder bei Bedarf und wird auf der öffentlich zugänglichen Internetseite www.grossostheim.de/amtsblatt veröffentlicht. 

Für Bürgerinnen und Bürger ohne Zugang zu digitalen Medien wird die Gemeindeverwaltung jeweils eine Information in den amtlichen Hinweisen im Bachgau Boten veröffentlichen. 

Aktuelle Ausgabe 01/2026 vom 12.05.2026

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