Bürgerbüro - Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Personalausweis?

Aktuell kostet ein Personalausweis 46,00 €, vor Vollendung des 24. Lebensjahres belaufen sich die Kosten auf 27,60 €.

Was kostet ein Reisepass?

Aktuell kostet ein Reisepass 70,00 €, vor Vollendung des 24. Lebensjahres belaufen sich die Kosten auf 37,50 €. Sollte ein Expressreisepass notwendig sein, kommen jeweils 32,00 € Zuschlag hinzu. Um zu erfahren ob eine Expressreisepass notwendig ist, beachten Sie bitte den FAQ Welche Lieferzeiten hat mein Ausweisdokument?

Welche Lieferzeiten hat mein Ausweisdokument?

Ab Antragsstellung können Sie mit nachfolgenden Lieferzeiten rechnen:

  • Personalausweis:           ca. 2 Wochen
  • Reisepass:                      ca. 4 – 5 Wochen
  • Reisepass Express:        ca. 3 – 4 Arbeitstage

Wo kann ich ein Foto für meinen Ausweis/Pass erstellen lassen?

Das Foto für ihr Ausweisdokumente muss seit dem 01.05.2025 digital in Form eines QR-Codes gebracht werden. Diesen Service bietet beispielweise die DM-Drogerie oder ein zertifizierter Fotograf an. Auch vor Ort im Rathaus kann eine solches Foto erstellt werden, Sie erhalten bei uns allerdings keine Ausdrucke. Die Gebühr für das Foto beläuft sich auf 6 €.

Braucht mein Kind auch ein Dokument, wenn wir verreisen möchten?

Ja, ein Ausweisdokument ist in jedem Fall erforderlich. Seitdem zum 01.01.2024 der Kinderreisepass entfallen ist, wird für Kinder ebenfalls ein normaler Personalausweis oder Reisepass ausgestellt. Dieser hat im Gegensatz zu den Dokumenten für Erwachsene nur eine Gültigkeit von 6 Jahren (10 Jahre bei Erwachsenen).

 

Diesbezüglich ist zu beachten, dass Ausweisdokumente nur so lange gültig sind, wie die Person bzw. das Kind noch auf dem Foto erkennbar ist. In diesem Zuge empfiehlt sich eventuell die Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes (Personalausweis oder Reisepass). Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt, ob ein vorläufiges Dokument für die Einreise in das jeweilige Land gültig ist:

 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Wie lange ist mein Ausweisdokument gültig?

Die Gültigkeit beträgt ab Antragsdatum 10 Jahre. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre.

 

Sollte die Person auf dem Foto nicht mehr erkennbar sind, verliert das Ausweisdokument bereits vor Ablauf des aufgedruckten Gültigkeitszeitraums an Gültigkeit. Dies betrifft insbesondere kleine Kinder.

Muss ich zur Antragsstellung für ein Ausweisdokument persönlich anwesend sein?

Ja, zur Antragstellung muss immer diejenige Person persönlich anwesend sein, für die das Ausweisdokument beantragt wird.

Bei minderjährigen Kindern bzw. unter 16-jährigen (nur beim Personalausweis) muss zusätzlich mindestens ein Personensorgeberechtigter zur Antragsstellung erscheinen.

 

Sollte es mehrere Personensorgeberechtigte geben, so ist generell die schriftliche Zustimmung der nicht anwesenden Person erforderlich. Hierzu nutzen Sie gerne folgendes Dokument: Zustimmung Gesetzlicher Vertreter

Brauche ich für mein Anliegen einen Termin?

Um etwaige Wartezeit zu vermeiden empfiehlt sich generell eine Terminvereinbarung. Den Termin buchen Sie gerne online unter folgendem Link:

 

https://cqm.cleverq.de/public/sites/219/appointments/index.html?lang=de

 

Alternativ können Sie sich auch ohne vorherige Terminvereinbarung vor Ort über eine Ticketsystem registrieren. Bringen Sie hier bitte gegebenenfalls etwas Wartezeit mit.

Wie sehe ich ob mein Ausweisdokument fertig ist?

Bei Antragsstellung wird Ihnen ein Bestätigungsschreiben mit QR-Code ausgehändigt. Hierüber ist die Abfrage des Status möglich. Auch können Sie sich eine Mailadresse hinterlegen und erhalten dann eine Benachrichtigung sobald ihr Dokument abholbereit ist. Bitte beachten Sie hierzu auch die Frage: Welche Lieferzeiten hat mein Ausweisdokument?

Ich bin innerhalb Deutschlands zugezogen/umgezogen, wann muss ich mich anmelden/ummelden?

Sie müssen sich nach § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Ich bin ins Ausland verzogen muss ich mich abmelden?

Ja, Sie müssen sich abmelden, wenn Sie ins Ausland verziehen. Dies ist frühestens 1 Woche vor Auszug möglich.

Muss ich mich an meiner alten Meldeadresse abmelden, wenn ich zugezogen/umgezogen bin?

Nein, die Abmeldung ihrer alten Anschrift erfolgt automatisch bei Anmeldung ihrer neuen Adresse.

Wo muss ich mich Anmelden/Ummelden?

Melden Sie sich bitte immer im Bürgerbüro an ihrer neuen Adresse an.

Kann ich mich auch online Anmelden/Ummelden

Ja, wenn sie einen Personalausweis mit online-Funktion oder eine

eID-Karte besitzen, besteht die Möglichkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA). Zusätzlich benötigen Sie ein Nutzerkonto z.B. Bund ID und die Ausweis App des Bundes.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/elektronische-wohnsitzanmeldung/elektronische-wohnsitzanmeldung-node.html#doc18291888bodyText2

 

Für die elektronische Anmeldung folgen Sie bitte diesem Link:

 

https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Ich benötige ein Führungszeugnis, wo kann ich dieses beantragen?

Die Antragsstellung kann persönlich im Bürgerbüro erledigt werden. Sollte es sich um ein erweitertes Führungszeugnis handeln, benötigen Sie ein Bestätigungsschreiben, dass Sie dieses benötigen.

 

Das Führungszeugnis musss persönlich beantragt werden, eine Beantragung per Vollmacht ist nicht möglich.

 

Führungszeugnisse können allerdings auch online beantragt werden. Hierzu einige Hinweise/Informationen:

Flyer Online Beantragung

 

Mein Führungszeugnis ist für eine Behörde bestimmt, muss ich hier etwas beachten?

Ja, ein Führungszeugnis, dass für eine Behörde bestimmt ist muss direkt dorthin geschickt werden und hat eine spezielle Belegart. Bitte kommen Sie zur Antragsstellung im Bürgerbüro vorbei und bringen Sie das Anforderungsschreiben der Behörde sowie ihren Ausweis mit.

Ich benötige eine PIN für meinen Ausweis, kann mir dieser zugeschickt werden? / Ich finde meine PIN nicht

Das versenden eines neuen PINs ist nicht möglich, es besteht aber die Möglichkeit, dass Sie sich vor Ort im Bürgerbüro einen neuen Wunsch-PIN vergeben. Dieser ist 6-stellig. Hierzu kommen Sie bitte persönlich im Bürgerbüro vorbei. Ihren Ausweis bringen Sie bitte mit.

 

Das setzen eines neuen PINs ist nur durch den Ausweisinhaber möglich. Eine Bevollmächtigung ist nicht möglich.

Flyer Online-Ausweis

Ich möchte meine Rente beantragen, kann ich das bei Ihnen erledigen?

Ja, den Antrag für die Rente können Sie bei uns stellen. Wir bitte hierzu um telefonische Terminvereinbarung, 06026/5004-0.

Ich möchte mich zum Thema Rente beraten lassen, können Sie mir hierbei helfen?

Nein, eine Beratung zur Rente bieten wir nicht an. Lediglich die Antragsstellung ist bei uns möglich, hierzu bitten wir um Terminvereinbarung.

 

Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an die Beratungsstelle Aschaffenburg unter folgendem Link:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Standorte/AB-Stellen/Traeger/DRV-Nordbayern/standort_ab-aschaffenburg

Ich benötige einen Stempel für meinen Führerschein, bekomme ich diesen bei Ihnen?

Ja, Sie haben von der Fahrschule ein Formular erhalten, auf diesem bestätigen wir Ihnen ihre Meldeanschrift.