Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.
Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.
Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.
Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.
Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.
Seit dem 2. Mai 2025 besteht ab dem 16. Geburtstag die Möglichkeit, sich die beantragte eID-Karte für eine Zusatzgebühr von 15,00 € an die inländische Meldeadresse schicken zu lassen. Die Sendung darf nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Weitere Informationen zum Direktversand erhalten Sie bei Ihrer eID-Karte-Behörde.
Zuständigkeit
Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.
Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.
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Ansprechpartner
Frau S. Bellanova
Bürgerbüro
eMail:
Telefon: +49 6026/5004-5164
Telefax: +49 6026/5004-9169
Frau R. Roth
Bürgerbüro
eMail:
Telefon: +49 6026/5004-5163
Telefax: +49 6026/5004-9169
Frau B. Vorkauf
Bürgerbüro
eMail:
Telefon: +49 6026/5004-5166
Telefax: +49 6026/5004-9169
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Infos im Akkordeon
Voraussetzungen
Unionsbürger oder Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
Mindestalter: 16 Jahre
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Formulare
Es wurde keine Information zur Leistung geliefert
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Kosten
Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
Direktversand einer eID-Karte: 15,00 EUR
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Online Verfahren
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