"Kommunale Partnerschaften" sind partnerschaftliche Verbindungen bayerischer Gemeinden, Landkreise und Bezirke mit entsprechenden Kommunen im Ausland. Sie sind vereinbarte Freundschaftsverhältnisse zwischen den Kommunen verschiedener Länder.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Die Partnerschaften dienen dem Ziel, durch gegenseitige Verständigung und Hilfe das Gefühl der europäischen und außereuropäischen Zusammengehörigkeit zu stärken und durch einen lebendigen Bürgeraustausch das Leben der beteiligten Menschen und ihrer Gemeinden zu bereichern sowie die notwendigen Gemeinsamkeiten für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
Die Vereinbarung einer Partnerschaft ist eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Kommunen in Bayern handeln in Fragen der örtlichen Gemeinschaft grundsätzlich in eigener Verantwortung und selbständig. Es bleibt den Kommunen überlassen, ob und mit wem sie eine Partnerschaft begründen. Eine Partnerschaft kann deswegen auch nicht vom Staat zugeteilt werden.
Kommunale Partnerschaften werden in der Regel von den Kommunen selbst oder durch Kontakte von Bürgern, Vereinen, Verbänden oder Schulen in die Wege geleitet. Ansprechpartner in partnerschaftlichen Fragen sind auch die Kommunalen Spitzenverbände.
Die Organisation partnerschaftlicher Aktivitäten kann durch die Kommunalverwaltung und / oder ein Partnerschaftskomitee/-verein erfolgen. Eine lebendige Partnerschaft erfordert die Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und Lebensbereiche einer Kommune. Über Art und Umfang partnerschaftlicher Aktivitäten entscheidet die Kommune auch unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Verhältnisse. Dabei soll auf die Möglichkeiten der Partnerseite Rücksicht genommen werden. Gegenseitige persönliche Kontakte gewährleisten die Dauerhaftigkeit der Beziehung und entsprechen der Partnerschaftsidee. Offizielle Veranstaltungen, Jugendaustausch, Sport- und Kulturbegegnungen, Bürgerbegegnungen, berufsbezogene Austauschmaßnahmen sowie wirtschaftliche Unternehmungen können Inhalte einer aktiven Partnerschaft sein.
Für die kommunalen Partnerschaften stehen bayerische staatliche Mittel nicht zur Verfügung. Förderprogramme der Europäischen Union sehen in beschränktem Umfang Finanzhilfen für partnerschaftliche Aktivitäten vor.
Eine Gesamtübersicht aller Partnerschaften wird im Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration geführt (siehe "Weiterführende Links"). Die Kommunen wurden gebeten, dem Ministerium neue Partnerschaften mitzuteilen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Infos im Akkordeon
Formulare
Es wurde keine Information zur Leistung geliefert
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Der Bezirk Unterfranken hilft im Rahmen seiner Regionalpartnerschaften Studierenden im Alter von 18 bis 30 Jahren aus dem Departement Calvados bei der Suche nach einem Praktikumsplatz in Unterfranken nach einem bestimmten Kriterienkatalog. Bewerberinnen und Bewerber müssen zur Bearbeitung ihres Anliegens ein Datenschutzformular ausfüllen.
Im Rahmen seiner Partnerschaft mit dem Departement Calvados vermittelt der Bezirk Unterfranken unterfränkischen Kommunen Kontakte bzw. Partnerschaften mit solchen im Departement Calavdos.
Im Rahmen seiner Partnerschaft mit dem Departement Calvados vermittelt der Bezirk Unterfranken unterfränkischen Vereinen Kontakte bzw. Partnerschaften mit solchen im Departement Calvados.
Der Bezirk Unterfranken publiziert im Rahmen seiner Regionalpartnerschaft die Broschüre "Bonjour Unterfranken" und fordert hierfür Einzelpersonen, Kommunen, Institutionen oder Vereine auf, bebilderte Artikel zu schreiben und für die Überlassung des Text- und Bildmaterials eine entsprechende Überlassungserklärung auszufüllen.
Der Bezirk Unterfranken unterstützt mit dem 300 Euro-Förderprogramm unterfränkische Kommunen mit Partnern in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Durchführung von Aktionen und Projekten in Unterfranken, die der Förderung des Verständnisses des jeweiligen Partnerlandes dienen, entsprechend bestimmter Kriterien. Sie können die Förderung online beantragen.
Die vom Bezirk Unterfranken im Rahmen des 300 Euro-Förderprogramms unterstützten unterfränkischen Kommunen mit Partnern in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union legen nach der Durchführung von Aktionen und Projekten in Unterfranken, die der Förderung des Verständnisses des jeweiligen Partnerlandes dienen, eine Verwendungsbestätigung vor. Diese dient als Nachweis für endgültige Berechnung und Anweisung der zugesprochenen Zuwendung.
Der Bezirk Unterfranken hilft im Rahmen seiner Regionalpartnerschaften Studierenden im Alter von 18 bis 30 Jahren aus dem Departement Calvados bei der Suche nach einem Praktikumsplatz in Unterfranken nach einem bestimmten Kriterienkatalog (sh. https://www.bezirk-unterfranken.de/unsere-leistungen/partnerschaftjumelagetwinning/jumelage/jeunesse/13717.Le-reseau-de-stages.html ). Bewerberinnen und Bewerber müssen zur Bearbeitung ihres Anliegens ein Datenschutzformular ausfüllen.
Der Bezirk Unterfranken hat 2002 die Satzung zur Verleihung eines Partnerschaftspreises für besondere Verdienste um die deutsch-französische Freundschaft auf Bezirks-, Landkreis- und Gemeindeebene verabschiedet. Ab 2023 wurde der Preis auf Partnerschaften mit den Mitgliedsländern der Europäischen Union und Großbritannien erweitert.
Alle 5 Jahre gibt es den Partnerschaftspreis für die Zielgruppe „Jugend“ und in den dazwischenliegenden 4 Jahren den Partnerschaftspreis für andere Zielgruppen. Angesprochen sind hier Partnerschaften und Aktionen mit allen Mitgliedsländern der Europäischen Union und mit Großbritannien.
Im Jahr 2023 geht der Partnerschaftspreis des Bezirk Unterfranken an die Zielgruppe „Jugend“.
Bewerben können sich alle unterfränkischen Vereine, Gruppierungen und Institutionen, die mit ihren Aktionen und Projekten im Bereich der Jugend die europäische Freundschaft leben.
Sie können das Dr. Franz-Gerstner-Stipendium, welches mit der Realisierung eines Gruppenprojekts (max. 4 Personen) in einem Mitgliedstaat der EU während eines Aufenthalts von mindestens 2 Wochen verbunden ist, online beantragen.
Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende zwischen 16 und 27 Jahren, die in Unterfranken leben. Das Stipendium für ein Gruppenprojekt beträgt 500 €.
Sie können das Dr. Franz-Gerstner-Stipendium, welches mit der Realisierung eines Individualprojekts in einem Mitgliedstaat der EU während eines Aufenthalts von mindestens 2 Wochen verbunden ist, online beantragen.
Berechtigt sind Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende zwischen 16 und 27 Jahren, die in Unterfranken leben und ein Projekt allein verwirklichen möchten. Das Stipendium für ein Einzelprojekt beträgt 300 €.