Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.
Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen
Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
OT Ringheim, Montag, 02.03.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum
OT Pflaumheim, Dienstag, 03.03.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg
OT Wenigumstadt, Mittwoch, 04.03.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule
Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim
Müllabfuhr
Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in
Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:
Großostheim und Ringheim Pflaumheim und Wenigumstadt
Restmüll Restmüll
Dienstag, 24.02.2026 Dienstag, 24.02.2026
Dienstag, 10.03.2026 Dienstag 10.03.2026
BioabfallBioabfall
Dienstag, 03.03.2026 Dienstag, 03.03.2026
Dienstag, 17.03.2026 Dienstag, 17.03.2026
Kunststoffsammlung:
Großostheim Freitag, 20.02.2026
Wenigumstadt Mittwoch, 25.02.2026
Ringheim, Sonneck Mittwoch, 25.02.2026
Pflaumheim Mittwoch, 25.02.2026
Papiertonne:
Großostheim, Wenigumstadt Montag, 23.02.2026
Ringheim, Pflaumheim Freitag, 20.02.2026
Sonneck Freitag, 20.02.2026
Problemabfallannahme:
Samstag, 21.02.2026 von 9.00 - 12.00 Uhr an der Bachgauhalle in Großostheim
Problemabfälle sind z. B. Farben und Lacke, ölverunreinigte Gegenstände, organische Lösungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer,
Fotochemikalien, Säuren und Laugen und vieles mehr.
Aber aufgepasst: Altöl wird nicht bei der Problemabfallsammlung angenommen!
Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof
Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:
Montag von 14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 14.00 – 16.30 Uhr
Samstag von 9.00 – 13.30 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November bis März 206:
Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.
Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.
Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr
Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr
Nächste Termine:
07.02.26
07.03.26
Fundsachen
Ein Perlenarmband
Gebührenerhöhung Personalausweis
Angesichts der gestiegenen Kosten bei der Produktion, hat das Bundesministerium des Inneren die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bundesweit angehoben. Ab dem 07.02.2026 werden folgende Gebühren fällig:
46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Öffnungszeiten Hallenbad
Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 18.30 - 21.00 Uhr
Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr
Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr
Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr
Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)
Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag
Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr
An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.
Briefwahlunterlagen können frühestens in der Faschingswoche ausgeliefert werden
Seit Rosenmontag (20. Tag vor der Wahl) wurde mit der Auslieferung und Zustellung der bereits beantragten Briefwahlunterlagen begonnen.
Sie können Ihre Wahlunterlagen online, per E-Mail oder schriftlich im Rathaus beantragen.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Wahlbrief mit den dazugehörigen Unterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung ankommen muss um ausgezählt zu werden. Nutzen Sie dazu unseren Sonderbriefkasten am Rathaus (am Fenster vom Parkplatz kommend) oder bringen Sie Ihre Unterlagen persönlich vorbei. Bei der Versendung mit der Post bedenken Sie die Postlaufzeiten.
Die Straße „Am Schornberg“ wird im Bereich der Hs.Nrn. 2-4 von Donnerstag, den 12.02.2026 für vorraussichtlich 4 Wochen wegen einer Notmaßnahme aufgrund eines Wasserrohrbruchs voll gesperrt. Der gesperrte Bereich kann über die Friedhofstr., die Waldstr. Und die Straße An der Kandelkehre umfahren werden.
Die betroffenen Anwohner und Anlieger werden gebeten, rechtzeitig Fahrzeuge sowie Mülltonnen für die Sammlungen aus dem gesperrten Bereich herauszufahren bzw. herauszustellen.
Wir bitten um Verständnis, dass es zu Behinderungen kommen kann.
Stellenanzeigen
Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:
Einrichtungsleitung (m/w/d) für den Kindergarten Abenteuerland zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Gärtner/in (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bautechniker/in - Fachrichtung Hochbau oder Meister/in im Handwerksbereich (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Dual Studierende/r (m/w/d) im Bachelor Soziale Arbeit, Management & Coaching für das gemeindliche Jugendzentrum zum 01.04.2026
Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“, „Umwelt“ und „Jugendzentrum“ (m/w/d) zum 01.09.2026
Rettungsschwimmer/in (m/w/d) ab dem 15.05.2026 – 15.09.2026
Berufspraktikanten (im Anerkennungsjahr) / Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
Der "Kleine Schaafheimer Jakobsweg": Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: 01. März 2026 um 11.30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Anmeldung: Dr. Thomas Draxler, Tel. 06073-7406464,
Sankt Peter und Paul: 1300 Jahre Geschichte – zwischen Glauben, Macht und Kunst
Tauchen Sie ein in die faszinierende Vergangenheit der Pfarrkirche St. Peter und Paul und entdecken Sie beeindruckende Meisterwerke der Kunst- und Kulturgeschichte.
Bei einer geführten Tour rund um den historischen Marktplatz und durch die Kirche erfahren Sie spannende, überraschende und manchmal auch amüsante Hintergründe:
Warum waren die Großostheimer nicht „arm wie eine Kirchenmaus“?
Weshalb „lassen wir die Kirche im Dorf“?
Und warum musste man im Gotteshaus unbedingt „die Klappe halten“?
Wahre Kostbarkeiten schlummern in Großostheim – prachtvoll und offensichtlich, aber auch verborgen und oft erst auf den zweiten Blick erkennbar.
Lassen Sie sich begeistern von den versteckten Geheimnissen, symbolischen Spuren und vergessenen Geschichten, die unsere Kirche und den Ort bis heute prägen.
Nach dieser Reise durch die Jahrhunderte steigen wir hinauf in die historischen Kirchenspeicher aus den Jahren 1250, 1450 und 1770 – und entdecken den „Wald über der Kirche“: eine faszinierende Dachkonstruktion, die Zeugnis jahrhundertealter Handwerkskunst ablegt.
Erleben Sie 1300 Jahre Großostheimer Kirchengeschichte hautnah!
Termin: Sonntag, 01.03.2026, um 14 Uhr
Treffpunkt: Marktplatz Großostheim
Dauer: Ca. 1,5 Stunden
Führung durch: Maximilian Frey
Teilnahmebetrag: 8,50 €
(Anmeldung unter erforderlich)
Osterhasen backen
Früher gab es zu allen Festen entsprechende Gebildbrote. Heute kennen wir noch den Martinsmann, die Neujahrsbrezel oder den Bubenschenkel und an Ostern natürlich einen Osterhasen oder ein Nest für ein gekochtes Ei.
Passend zur Osterzeit werden wir uns Osterhäschen oder Nestchen backen. Dazu gibt es eine Führung wie früher Lebensmittel verarbeitet und haltbar gemacht wurden.
Termin: Sa. 14.03.2026 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Treffpunkt: Großostheim, BachgauMuseum Innenhof
Teilnahmebetrag: 12,- EUR
Anmeldeschluss: Di. 10.03.2026
Ab 8 Jahren.
Anmeldung bitte unter 0176-72111079 oder
Die Veranstaltung findet ab 5 Anmeldungen statt (bis max. 12 Kinder).
Ein Stück Afrika in Schaafheim: "Straußenfarm Tannenhof"
Eröffnung unserer Führungssaison:
Viel Wissenswertes und Interessantes über den größten Vogel der Erde.
- Danach immer an Sonn- und Feiertagen um 14:30 Uhr ( mit Anmeldung ).
12. Ploimer Klöppeltag - Faszination "Klöppeln" - Ein altes Handwerk trotze den Maschinen...
Faszination „Klöppeln" ein altes Handwerk trotze den Maschinen….
12. Ploimer Klöppeltag - Klöppeln erlebt eine neue Wertschätzung! Der Trend geht wieder zum Selbermachen. Viele alte Handarbeitstechniken sind wieder im Kommen und Erfahren eine neue Wertschätzung. Klöppeln beispielsweise – ein fast in Vergessenheit geratenes, altes und besonderes Kunsthandwerk.
„Handmade Spitze“ damit haben früher viele Frauen für einen Hungerlohn, in der Zeit der großen Armut, ihre Familien unterstützt. Maschinell hergestellte Spitzen hätten das Handwerk fast aussterben lassen. Da es schwer war eine Maschine zu entwickeln die übereck klöppeln konnte hatten handgefertigte Klöppelspitzen gute Chancen dieser Automatisierung zu wiederstehen. Die Geschichte rund um das Handwerk, stammt aus dem sechzehnten Jahrhundert, und ist absolut faszinierend.
Wieso ist Klöppeln wieder modern? Klöppeln ist sehr vielseitig und es können verschiedene Materialien verwendet werden.
Die Ploimer Klöppelgruppe möchte gemeinsam mit ca. 40 Klöppelkolleginnen den Besuchern dieses Handwerk vorstellen und die handgeklöppelten Werke zeigen. Wer möchte, darf gerne einmal das Klöppeln selbst versuchen. Das nötige Equipment zum Üben wird bereitgestellt. In der Cafeteria kann man sich mit selbstgebackenen Kuchen verwöhnen lassen. Ein altes Handwerk, das nur zurückblickt, bringt nicht viel.
Name des Veranstalters: Klöppelgruppe vom Geschichtsverein Pflaumheim 2006 e.V.
Beginn der Veranstaltung: 15.03.2026, 10:00 Uhr
Treffpunkt: Pflaumheim, Haus der Vereine, Kirchplatz 1
Dauer: bis 18:00 Uhr
Teilnahmebetrag: kostenfrei
Alle Termine mit detaillierten Beschreibungen, Kontaktdaten, Treffpunkten sowie neue Veranstaltungen, aktuelle Informationen und Änderungen finden Sie im Internet unter www.grossostheim.de/fuehrungsnetz
Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Marktgemeinderates beim Markt Großostheim sowie des Landrates und des Kreistages im Landkreis Aschaffenburg am Sonntag, 08.03. 2026
1. Die Wählerverzeichnisse für die oben bezeichnete(n) Wahl(en) der Stimmbezirke im Markt Großostheim werden in der Zeit vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Dienststunden Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim (Zimmer-Nr. 4) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.
2. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der oben genannten Einsichtsfrist Beschwerde einlegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15.02.2026 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Beschwerde gegen das Wählerverzeichnis einlegen, andernfalls besteht die Gefahr, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
4. Wer in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Stimmbezirk abstimmen, in dem die Eintragung in das Wählerverzeichnis besteht.
5. Wer einen Wahlschein hat, kann das Stimmrecht ausüben
5.1 bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,
5.2 bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen,
5.3 durch Briefwahl.
6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
6.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person.
Der Wahlschein kann bis zum Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr im Bürgerbüro Zimmer-Nr. 10, Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.
6.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn
a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 15 Abs. 6 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach Art. 12 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (vgl. Nrn. 1 und 3) versäumt hat,
b) ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der unter a) genannten Antrags- oder Beschwerdefristen entstanden ist,
c) ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in ein Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Diese Wahlberechtigten können bei der in Nr. 6.1 bezeichneten Stelle den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) stellen.
7. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder den Wahlschein selbst beantragen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Unterstützung einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass die Antragstellung dem Willen der wahlberechtigten Person entspricht.
8. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person
a) je einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
c) einen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
9. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor dem Empfang der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben; auf Verlangen hat sie sich auszuweisen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung weder die Unterlagen selbst abholen noch einem Dritten eine Vollmacht erteilen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Diese hat unter Angabe ihrer Personalien glaubhaft zu machen, dass sie entsprechend dem Willen der wahlberechtigten Person handelt.
10. Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der stimmberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
11. Bei der Briefwahl müssen die Wahlberechtigten dafür sorgen, dass der Wahlbrief, in dem sich der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag (mit den jeweils zugehörigen Stimmzetteln) befinden, bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
Großostheim, den 12.02.2026
Markt Großostheim
Gez. Ralf Herbst
Erster Bürgermeister
Mitteilungen des Landratsamtes Aschaffenburg
Kommunalwahl 2026 – Erstwählerkampagne der Jugendringe Unterfranken
Die Kommunalwahl 2026 steht bevor – für viele junge Menschen ist es die erste Wahl ihres Lebens. Mit unserer Erstwählerkampagne der Jugendringe Unterfranken „Wähl mit.“ möchten wir junge Menschen in Unterfranken dabei unterstützen, sich frühzeitig, niedrigschwellig und sachlich mit dem Thema Wahlen auseinanderzusetzen.
Die Kampagne richtet sich ausdrücklich unparteiisch und neutral an Erstwählerinnen und Erstwähler. Ziel ist es, Interesse an demokratischer Teilhabe zu wecken, grundlegende Informationen bereitzustellen und junge Menschen zu ermutigen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.
Die Kampagne ist auf Instagram und Tiktok unter waehlmit zu finden oder auch auf der Homepage https://waehlmit.de/.
Ehrung von Vorstandsmitgliedern und sonstigen Personen für Verdienste in Vereinen und Verbänden
Der Landkreis Aschaffenburg ehrt
- Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind und
- sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.
Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst ebenfalls Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, wenn diese auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.
Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation, des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.
Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 01.01.2023 ausgeübt haben.
Im Bereich des Feuerwehrwesens sind die Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.
Die Anträge zur Ehrung können ab diesem Jahr ausschließlich online auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg (www.landkreis-aschaffenburg.de a Wer macht was a Ehrungen in Vereinen und Organisationen) gestellt werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter der Telefonnummer 06021/394-2311 und -2312 oder per E-Mail: zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für die diesjährige Ehrung müssen die Anträge bis spätestens 28.02.2026 beim Landratsamt Aschaffenburg eingegangen sein.
In diesem Jahr findet der Ehrenabend am Freitag, den 19. Juni 2026 in der Maintalhalle in Mainaschaff statt.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bereits im Voraus.
Vorträge zum Thema Energie
Schöllkrippen, Mömbris, Karlstein
Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Aschaffenburg bietet verschiedene Vorträge zum Thema „Energiebewusstes Bauen und Wohnen“ in Kooperation mit den lokalen Volkshochschulen an. Im Fokus stehen das umweltfreundliche Heizen, die Nutzung der Solarenergie und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist erforderlich.
Kostenfreies Online-Angebot der Energieberatung des VerbraucherService Bayern
Do., 26.02.2026, 19.00 - 20.30 Uhr
Balkonkraftwerke und Kleinspeicher – Strom selbst erzeugen und clever speichern
Online-Sprechstunde
Online-Sprechstunde: Balkonkraftwerke und Kleinspeicher
Wann: Donnerstag, 26. Februar, 19.00 - 20.30 Uhr
Die Anmeldung zu den Online-Sprechstunden und -Vorträgen erfolgt über folgendem Link im Internet: https://bildung.verbraucherservice-bayern.de
Energieberatung im Landkreis Aschaffenburg
Sie wollen die Heizung tauschen und dafür Förderung bekommen? Sie planen Ihr Haus zu modernisieren, um weniger Energiekosten zu bezahlen? Sie möchten erneuerbare Energien nutzen? Ihre Energieabrechnung kommt Ihnen zu hoch vor? In Ihrer Wohnung gibt es Probleme mit Feuchte und Schimmel? Zu all diesen Fragen und vielen weiteren gibt Ihnen die Energieberatung des Landkreises Aschaffenburg in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern qualifizierte Auskunft und individuelle Empfehlungen für Ihr Zuhause. Die anbieterunabhängige Beratung findet telefonisch, stationär an einem unserer Energieberatungsstützpunkte oder, falls erforderlich, bei Ihnen zu Hause statt. Das Beratungsangebot ist für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Aschaffenburg kostenfrei.
Die nächsten Termine in den Beratungsstützpunkten:
Ein Termin dauert zwischen 30 und 60 Minuten, ist kostenfrei und bedarf einer vorherigen Anmeldung. Termine können vereinbart werden beim Klimaschutzmanager des Landkreises Aschaffenburg unter der Telefonnummer 06021 394-7030 oder über die bundesweite kostenfreie Hotline 0800 / 809 802 400.
Terminankündigung: meinZuhause! – Bau + Immo Messe Aschaffenburg
Die Bau- und Immobilienmesse meinZuhause! ist der Marktplatz und die Beratungsplattform rund um die eigenen vier Wände. Regionale Aussteller bieten Beratung und Produkte zu den Themen Hausbau, Finanzierung, Sanierung, Energie, Einbruchschutz sowie Wohnen und Garten an. Darüber hinaus erhalten Sie in verschiedenen Fachvorträgen wichtige Informationen zum Bauen bzw. energetischen Sanieren und zu erneuerbaren Energien.
Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Aschaffenburg ist auch mit dabei. Am Stand der Energieagentur Bayerischer Untermain (ZENTEC) erfahren Interessierte alles zum Energieberatungsangebot des Landkreises, zum Solarpotenzialkataster und zur regionalen Modernisierungskampagne „Heimvooorteil“.
Solarpotenzialkataster: Dieses Online-Tool ermöglicht es Hauseigentümern mit wenigen Klicks kostenfrei zu prüfen, ob sich das eigene Dach für eine Photovoltaikanlage eignet – ein idealer erster Schritt in Richtung Eigenstromversorgung.
Link im Internet: www.solare-stadt.de/bayerischer-untermain/
„Heimvooorteil“ ist eine regionale Informationskampagne und Online-Plattform, die Hausbesitzer bei der energetischen Sanierung unterstützt. Sie verbindet neutrale Energieberatung mit regionalen Handwerks- und Finanzierungsexperten.
Link im Internet: www.heimvooorteil.de
Merken Sie sich dafür bereits jetzt schon das Wochenende 07. - 08. März 2026 vor.
„Veranstaltungen planen - Alles im Blick?“
Am Donnerstag, den 05. März 2026 findet von 19:00 bis 21:00 Uhr ein Online-Seminar zum Thema „Veranstaltungen planen - Alles im Blick?“ statt, das die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement im Rahmen der Vortragsreihe für Vereine veranstaltet.
Das Online-Seminar bietet eine Übersicht welche Themen bei der Veranstaltungsorganisation im Verein berücksichtigt werden müssen. Sie werden informiert über Rechtliches rund um Veranstaltungen, es gibt Hinweise zu Sicherheit, Datenschutz und GEMA, sowie zur Hygiene auf Festen. Abgerundet wird der Vortrag durch Hinweise zur Kommunikation und Werbung sowie hilfreiche Checklisten.
Ziel ist es den Vereinen einen umfassenden Überblick zu geben, was alles bei der Organisation bedacht werden muss, um Veranstaltungen und Feste sicher und ansprechend zu gestalten.
Das Seminar richtet sich an alle Ehrenamtlichen, die in Ihrem Verein Veranstaltungen und Feste organisieren.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist bis zum 02.03.2026 per E-Mail unter oder telefonisch unter Tel.: 0 60 21 / 394 - 5118 erforderlich.
Für weitere Informationen stehen Ihnen Tatjana Pfister und Sabine Kunkel, Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement des Landkreises Aschaffenburg, Tel.: 06021 / 394 – 5117 und – 5118, E-Mail: , gerne zur Verfügung.
Medien in der frühen Kindheit – Chancen nutzen, Risiken kennen
Digitale Medien sind längst Teil des Alltags – auch für die Kleinsten. Doch welche Inhalte sind wirklich kindgerecht? Wie viel Bildschirmzeit ist okay? Und welche Rolle spielen KI, Streaming & Co. für Kinder unter sechs Jahren?
Im Vortrag erfahren Sie, warum digitale Medien schon auf die Jüngsten eine so große Anziehungskraft ausüben. Sie erhalten konkrete Tipps, wie Sie Ihr Kind altersgerecht begleiten, geeignete Inhalte auswählen und einen bewussten Umgang mit Medien fördern können. Zudem werden mögliche Risiken, wie übermäßige Nutzung oder ungeeignete Inhalte, thematisiert – und wie Eltern diesen vorbeugen bzw. begegnen können.
Ort: Landratsamt Aschaffenburg, Sitzungssaal und online Anmeldung: www.landkreis-aschaffenburg.de
Anmeldeschluss: bis 10.03.2026
Hinweis: Die Teilnahme ist sowohl online als auch in Präsenz möglich. Je nach gewählter Teilnahmeform haben Sie die Gelegenheit, unterschiedliche Medien vor Ort oder digital kennenzulernen und zu nutzen.
Veranstaltung des Amtes für ländliche Entwicklung
Wer haftet bei Unfällen im Wald? – Das sollten Waldbesitzende wissen!
Online-Infoabend für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer am 3. März 2026, 19-21 Uhr
Welche Maßnahmen müssen Waldbesitzende ergreifen, um Waldbesucherinnen und Waldbesucher vor Schäden zu bewahren? Wo ist die Verkehrssicherungspflicht geregelt? Besteht Haftungspflicht bei atypischen Waldgefahren? Was passiert, wenn Pilze an Bäumen wachsen und Äste abbrechen?
Diese und weitere Fragen werden am Infoabend von den beiden Fachleuten beantwortet.
Markus Blaschke (Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft) liefert spannende Informationen zu Pilzbefall an Bäumen, deren Auswirkungen auf die Baumstabilität und notwendige Schritte zur Gefahrenprävention an Waldwegen. In Fallbeispielen erläutert Katharina Fottner (Bayerische Waldbauernschule) die wesentlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht und informiert über erforderliche Maßnahmen an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen.