Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.
Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen
Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
OT Ringheim, Montag, 02.03.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum
OT Pflaumheim, Dienstag, 03.03.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg
OT Wenigumstadt, Mittwoch, 04.03.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule
Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim
Müllabfuhr
Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in
Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:
Großostheim und Ringheim Pflaumheim und Wenigumstadt
Restmüll Restmüll
Dienstag, 10.02.2026 Dienstag, 10.02.2026
Dienstag, 24.02.2026 Dienstag 24.02.2026
BioabfallBioabfall
Dienstag, 17.02.2026 Dienstag, 17.02.2026
Dienstag, 03.03.2026 Dienstag, 03.03.2026
Kunststoffsammlung:
Großostheim Freitag, 20.02.2026
Wenigumstadt Mittwoch, 25.02.2026
Ringheim, Sonneck Mittwoch, 25.02.2026
Pflaumheim Mittwoch, 25.02.2026
Papiertonne:
Großostheim, Wenigumstadt Montag, 23.02.2026
Ringheim, Pflaumheim Freitag, 20.02.2026
Sonneck Freitag, 20.02.2026
Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof
Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:
Montag von 14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 14.00 – 16.30 Uhr
Samstag von 9.00 – 13.30 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November bis März 206:
Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.
Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.
Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr
Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr
Nächste Termine:
07.02.26
07.03.26
Fundsachen
keine
Sitzung des Bau- und Planungsauschusses
Am Donnerstag, den 12.02.2026 findet um 18 Uhr eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt.
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Tagesordnung:
1. Behandlung der Bauanträge
1.1 Errichtung einer Großbatteriespeicheranlage mit Anschluss am Umspannwerk Niedernberg, Niedernberger Straße
2. Verschiedenes
Es folgt ein nichtöffentlicher Teil.
Schließung des Rathauses und des Bauhofs am Faschingsdiesntag
Am Faschingsdienstag, den 17.02.2026 bleiben das Rathaus und der Bauhof für die Öffentlichkeit geschlossen.
Öffnungszeiten Hallenbad
Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 18.30 - 21.00 Uhr
Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr
Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr
Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr
Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)
Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag
Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr
An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.
Zuständigkeiten Kaminkehrerwesen
Aufgrund vermehrter Anfragen möchten wir darauf hinweisen, dass die Zuständigkeit der Kaminkehrer für Gebäude auf der Homepage des Landratsamtes unter dem Punkt Kaminkehrerrecht eingesehen werden kann. Dort finden Sie eine aktuelle Übersicht der zuständigen Bezirke und Ansprechpartner.
Briefwahlunterlagen können frühestens in der Faschingswoche ausgeliefert werden
Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung aus dem Jahr 2025 dürfen die Gemeinden frühestens 20 Tage vor dem Wahltag, d.h. ab Montag (Rosenmontag), dem 16.02.2026 mit der Auslieferung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl beginnen. Wir werden unseren Postdienstleister im Vorfeld darauf hinweisen, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen Vorrang haben muss, um eine zeitnahe Zustellung sicherzustellen.
Sie können Ihre Wahlunterlagen jedoch online ab dem 26.01.2026 oder unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung im Rathaus schriftlich beantragen. Dies erleichtert uns die Vorbereitung der Briefwahlunterlagen.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Wahlbrief mit den dazugehörigen Unterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung ankommen muss um ausgezählt zu werden. Nutzen Sie dazu unseren Sonderbriefkasten am Rathaus (am Fenster vom Parkplatz kommend) oder bringen Sie Ihre Unterlagen persönlich vorbei. Bei der Versendung mit der Post bedenken Sie die Postlaufzeiten.
Ihr Wahlteam
Stellenanzeigen
Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:
Einrichtungsleitung (m/w/d) für den Kindergarten Abenteuerland zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Stellvertretende Kindergartenleitung (m/w/d) für den Kindergarten Mullewapp zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Gärtner/in (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bautechniker/in - Fachrichtung Hochbau oder Meister/in im Handwerksbereich (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Dual Studierende/r (m/w/d) im Bachelor Soziale Arbeit, Management & Coaching für das gemeindliche Jugendzentrum zum 01.04.2026
Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“, „Umwelt“ und „Jugendzentrum“ (m/w/d) zum 01.09.2026
Rettungsschwimmer/in (m/w/d) ab dem 15.05.2026 – 15.09.2026
Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunk
Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
Am Faschingsdienstag, den 17.02.2026, fällt der Ringheimer Wochenmarkt leider aus.
Ab dem 19.02.2026 freuen sich die Beschicker wieder über Ihren Besuch.
Aktuelles aus dem Wasserwerk
Gartenwasserzähler oder andere abrechnungsrelevante Zwischenzähler
Wir möchten darauf hinweisen, dass nur geeichte Wasserzähler für den Nachweis des nicht eingeleiteten Wassers in die Kanalisation berücksichtigt werden können. Die Eichzeit eines Wasserzählers beträgt 6 Jahre.
Sollte die Eichzeit abgelaufen sein, ist vom Grundstückseigentümer ein neuer Zähler zu installieren und beim Markt Großostheim, Wasserwerk, anzuzeigen. Die Kosten hat der Grundstückseigentümer zu tragen. Sobald die Eichzeit eines Zählers abgelaufen ist, kann dieser bei der Ermittlung der Kanalgebührenermäßigung nicht mehr berücksichtigt werden.
Abend des Sports – Sportlerehrung des Marktes Großostheim für das Jahr 2025
Die Vereine und Schulen in der Großgemeinde werden gebeten, ihre Einzelsportler und Mannschaften, die im Jahr 2025 bei
· Unterfränkischen Meisterschaften einen 1. Platz
· Bayerischen Meisterschaften einen 1. bis 3. Platz
· Deutschen Meisterschaften den Endkampf bzw. die Endrunde erreicht haben
· Internationalen Meisterschaften teilgenommen haben
zu melden. Es wird nur die höchste Auszeichnung geehrt.
Der diesjährige Ehrenabend findet am Freitag, den 20.03.2026 um 19:00 Uhr in der Bachgauhalle statt.
Bis spätestens 22.02.2026, können die Anmeldungen schriftlich eingereicht werden.
Bevor die Nächte wieder kürzer werden und der Abend sich golden über die Weinberge legt, beginnt eine der stimmungsvollsten Zeiten des Jahres.
Begleiten Sie uns zum Start des neuen Weinjahres auf eine besondere Weinwanderung durch die spätwinterlichen Weinberge Großostheims – im warmen Schein von Fackeln und Lichtern, mit fünf ausgewählten Weinen und einem gemütlichen Ausklang im Weingut.
Unsere Wanderung führt ab dem Weingut Höflich vorbei an der Großostheimer Grotte durch die Weinlage Harstall, entlang besonderer Aussichtspunkte und kleiner Raststationen, an denen wir die Weine genießen und den Blick über das abendliche Maintal schweifen lassen.
Zum Abschluss kehren wir ins Weingut ein, wo Sie eine herzhafte Winzervesper (im Preis inbegriffen) erwartet – und die Gelegenheit, in geselliger Runde den Abend gemütlich ausklingen zu lassen.
Termin: Samstag 07.02.2026, um 16 Uhr (08.02.2026)
Teilnahmebetrag: 37,50 € (inkl. Weinen und Vesper)
(Anmeldung unter erforderlich)
Lernort Natur - Wer lebt in unserem Wald
Kommt mit auf eine spannende Reise durch den Großostheimer Oberwald! Gemeinsam entdecken wir, welche Tiere hier leben und welche Spuren sie hinterlassen – vom scheuen Reh bis zum kräftigen Wildschwein. Auch wenn wir sie selten zu Gesicht bekommen, erfahren wir viel über ihre Lebensweise, Gewohnheiten und den Wald als ihren Lebensraum. Eine lehrreiche und unterhaltsame Wanderung für Groß und Klein, die Lust auf Natur macht! Im Anschluss wartet ein besonderer Genuss: frisch gegrillte Wildschweinbratwürste – perfekt, um den Ausflug gemütlich ausklingen zu lassen.
Termin: 8. Februar 2026 um 10 Uhr
Treffpunkt: Großostheim, Parkplatz an der Reithalle, Wendelinusweg
Dauer: ca. 4 Stunden
Teilnahmebetrag: Teilnahme kostenlos
Führung: Benjamin Nebel und Andreas Reinhard
Der "Kleine Schaafheimer Jakobsweg": Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: 8. Februar 2026 um 11.30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Anmeldung: Dr. Thomas Draxler, Tel. 06073-7406464, www.peace-walker.de
Alle Termine mit detaillierten Beschreibungen, Kontaktdaten, Treffpunkten sowie neue Veranstaltungen, aktuelle Informationen und Änderungen finden Sie im Internet unter www.grossostheim.de/fuehrungsnetz
Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik:
Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
Mikrozensus liefert wichtige Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung
Jedes Jahr wird in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus durchgeführt. Diese Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bundesweit sind ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflich-tig. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Die Befragung erfolgt als Telefoninterview oder Online-Befragung.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Im Rahmen dieser Erhebung geben in Bayern jedes Jahr rund 130 000 Personen in etwa 65 000 Haushalten stellvertretend für alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit tragen die befragten Personen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche, qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, zur Förderung von Kinderbetreuung oder zur Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.
Wer muss teilnehmen und wie läuft die Mikrozensuserhebung ab?
Die Auswahl der zu befragenden Haushalte erfolgt nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren, das zunächst Gebäude- bzw. Gebäudeteile für die Teilnahme am Mikrozensus auswählt. Befragt werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Gebäude. Ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte konkretisieren dazu die Stichprobe über die Klingelschilder. Dabei können sie sich als Erhebungsbeauftragte des Bayerischen Landesamts für Statistik ausweisen.
Anschließend werden die ausgewählten Haushalte vom Landesamt für Statistik schriftlich zur Teilnahme am Mikrozensus aufgefordert. Mit dem Schreiben werden die Haushalte ausführlich über die Erhebung informiert. Die Fragen des Mikrozensus können entweder im Rahmen eines Telefoninterviews oder einer Online-Befragung beantwortet werden. Für die Telefoninterviews sind bayernweit etwa 130 Erhebungsbeauftragte im Einsatz, die sorgfältig ausgewählt und für die Durchführung der Interviews umfassend geschult wurden. Die Befragungen finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt.
Es besteht Auskunftspflicht
Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Dabei werden die Ergebnisse in aggregierter Form veröffentlicht, so dass kein Rückschluss auf einzelne Personen möglich ist.
Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
Schulstress? Nein, danke! – Wie Sie und Ihr Kind entspannter durch die Schulzeit kommen
In Familien mit Kindern im Schulalter wird der Alltag von schulischen Anforderungen häufig geprägt. Dies kann zu hohem Druck im Familienleben führen und Fragen aufwerfen: Was ist für das Lernen wichtig? Was kann meine Aufgabe als "Begleiterin oder Begleiter" sein? Wie fordere ich, ohne zu überfordern? Wie kann ich meinem Kind wertschätzend und unterstützend begegnen? Ist es möglich die Kinder beim Lernen zu unterstützen, aber gleichzeitig auch zur Selbstständigkeit erziehen?
In diesem Vortrag bekommen Sie Anregungen für das häusliche Lernen und den Aufbau von Lern- und Arbeitsstrategien. Es wird aufgezeigt wie spielerisch die Konzentration gefördert werden kann und wie sie einen „stressfreieren“ Umgang mit dem Thema Schule gewinnen können.
Dieser Vortrag ist geeignet für Eltern mit Kindern im Schulalter
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Referentin Monika Frank, Grundschullehrerin und staatliche Schulpsychologin
Wer haftet bei Unfällen im Wald? – Das sollten Waldbesitzende wissen!
Online-Infoabend für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer am 3. März 2026, 19-21 Uhr
Welche Maßnahmen müssen Waldbesitzende ergreifen, um Waldbesucherinnen und Waldbesucher vor Schäden zu bewahren? Wo ist die Verkehrssicherungspflicht geregelt? Besteht Haftungspflicht bei atypischen Waldgefahren? Was passiert, wenn Pilze an Bäumen wachsen und Äste abbrechen?
Diese und weitere Fragen werden am Infoabend von den beiden Fachleuten beantwortet.
Markus Blaschke (Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft) liefert spannende Informationen zu Pilzbefall an Bäumen, deren Auswirkungen auf die Baumstabilität und notwendige Schritte zur Gefahrenprävention an Waldwegen. In Fallbeispielen erläutert Katharina Fottner (Bayerische Waldbauernschule) die wesentlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht und informiert über erforderliche Maßnahmen an öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen.