aus der Marktgemeinde | Hinweise der Gemeinde

Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente

Ab dem 1. Mai 2025 können für Ausweisdokumente ausschließlich digital vorliegende, biometrische Lichtbilder akzeptiert werden. Künftig ist es nicht mehr möglich, ein Foto in Papierform zu verwenden. So sieht es das Bundesgesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 vor. 
Durch die Änderungen entspricht der bisherige Fotoautomat im Großostheimer Rathaus nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, sodass zur Zeit keine biometrischen Passbilder dort aufgenommen werden können.

Das benötigte biometrische Lichtbild kann beispielsweise in einem Fotostudio oder einem DM-Drogeriemarkt gemacht werden. Eine Übersicht der zertifizierten Fotostudios im Umkreis ist unter folgender Seite abrufbar: 
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ 

Vorderseite des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion mit Angaben zu der fiktiven Person Erika Mustermann, Quelle Bundesministerium des Innern und für Heimat