Gewerbeansiedlung Firma RECOM Recycling GmbH

Einleitungswort des Ersten Bürgermeisters

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

als erster Bürgermeister unserer Marktgemeinde möchte ich zunächst betonen, wie wichtig es mir ist, dass bei der Ansiedlung eines neuen Unternehmens alle Immissions- und Umweltvorschriften streng eingehalten werden. Der Schutz unserer Natur, unserer Luft und unseres Wassers liegt uns allen am Herzen, denn nur so können wir eine lebenswerte Umgebung für alle Bürgerinnen und Bürger sichern.

Öffentliche Einrichtungen unserer Marktgemeinde – wie Schulen, Schwimmbäder, Kinderbetreuungseinrichtungen und viele mehr – müssen auch in Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen finanziert werden. Auch sollten nach meiner persönlichen Ansicht die freiwilligen Leistungen der Marktgemeinde zu Gunsten der Vereine keine Kürzungen erfahren. Die Vereine sind der Kitt der örtlichen Gesellschaft, in denen sich viele Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich engagieren.

Die Einnahmen aus Gewerbesteuern, die durch die Ansiedlung eines Unternehmens generiert werden, können dazu beitragen, diese wichtigen Angebote und Zuwendungen zu sichern. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger möglicherweise nicht immer die volle finanzielle Last tragen müssen, sondern durch eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung auch die Gemeinschaft insgesamt profitieren kann.

Mir ist es außerdem ein besonderes Anliegen, dass der gesamte Prozess transparent gestaltet wird. Offenheit und klare Kommunikation sind für uns essenziell, um das Vertrauen der Gemeinschaft zu gewinnen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Bestimmungen zum Schutz von Umwelt und Mensch eingehalten werden. Nur gemeinsam können wir eine nachhaltige und verantwortungsvolle Entwicklung unserer Gemeinde gewährleisten.

Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, Ihnen mit den nachfolgenden Übersichten in jeder Hinsicht Transparenz für die laufende Unternehmensansiedlung zu geben, damit Sie sich jederzeit, ortsunabhängig und in Gänze informieren können.

Gerne beantworten wir auch Ihre individuellen Fragen soweit wir dies können. Schicken Sie uns diese an folgende Adresse: .

Nutzen Sie die Möglichkeit und informieren sich auf den nachfolgenden Seiten aus eigener Hand.

 

Ihr

Ralf Herbst

Erster Bürgermeister

Porträt Ralf Herbst Nöthigsgut

Gewerbe in Großostheim

Geschichte

Von einer ehemals landwirtschaftlich geprägten Kommune, entwickelte sich die Großgemeinde in den vergangenen Jahrzehnten zu einem modernen Wirtschafts- und attraktiven Arbeitsstandort. 

Heute blickt der Markt auf ein überregional und international bekanntes Firmenportfolio. So werden von Großostheim aus nicht nur Teile in die Welt verschickt – selbst im Weltall werden die Produkte einer ortsansässigen Firma eingesetzt. Ebenso schätzen der Handel sowie das Handwerk den Standort Großostheim und seine Ortsteile Ringheim, Pflaumheim sowie Wenigumstadt.
Zu erwähnen sind außerdem die seit Jahrzehnten bestehenden Traditions- und Familienbetriebe. Unter anderem ist in Großostheim mit der Eder-Brauerei die größte Privatbrauerei Bayerns ansässig. Auch die deutschlandweit bekannte Textilindustrie Großostheims hat schon der ein oder anderen berühmten Persönlichkeit ein Outfit verschafft.  

 

Wichtige Einnahmequelle Gewerbesteuer droht zurückzugehen

Trotz stabiler Einnahmen in den vergangenen Jahren, haben steigenden Ausgaben und große Investitionen in die örtliche Infrastruktur die Kassenbestände reduziert.
Die finanzielle Situation unserer Marktgemeinde droht sich, unter anderem aufgrund der zurückgehenden Konjunktur und der damit verbundenen Senkung der Gewerbesteuereinnahmen, in den kommenden Jahren weiter zu verschlechtern. Durch die Erweiterung des Industriegebietes und die Ansiedlung der Firma RECOM, möchte der Markt Großostheim seine Einnahmequelle weiter stabilisieren und in Zukunft auch weiterhin Investitionen in der Marktgemeinde tätigen.

Vorstellung der Firma RECOM Recycling GmbH - Neues Kapitel in Großostheim

Die RECOM Recycling GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit Sitz in Aschaffenburg und seit fast 30 Jahren Partner der Industrie im Bereich Edelmetallrecycling. Ihre Arbeit trägt dazu bei, wertvolle Rohstoffe wie Gold, Silber, Platin oder Kupfer aus industriellen Abfällen zurückzugewinnen. Ein wichtiger Beitrag zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft.

Bald möchte RECOM ihren neuen Unternehmensstandort in Großostheim beziehen. RECOM ist bewusst, dass neue Anlagen Fragen aufwerfen, insbesondere zum Thema Emissionen und Umwelteinflüsse. Deshalb legen sie größten Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit: Die gesamte Produktion wird in einer geschlossenen Halle stattfinden. Alle Anlagen sind schallgedämmt und mit modernsten Filter- und Luftreinigungssystemen ausgestattet. Emissionen, Lärm oder Gerüche werden somit auf ein Minimum reduziert und streng überwacht.

Bei ihrem Geschäft geht es nicht um Entsorgung, sondern um die gezielte Rückgewinnung jedes einzelnen Partikels. RECOM arbeitet ausschließlich mit Industriekunden zusammen und erfüllt höchste Anforderungen an Reinheit, Sicherheit und Rückverfolgbarkeit. Dies ist nicht nur ein Qualitätsanspruch, sondern ein zentraler Bestandteil ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt, ihrer Partner und der Gesellschaft.

Ein weiterer Aspekt, der RECOM antreibt, ist das Thema Ressourcensicherheit. Viele der zurückgewonnenen Metalle stammen ursprünglich aus Ländern, in denen der Abbau oft unter problematischen Bedingungen stattfindet – ökologisch, sozial und politisch. Recycling in Deutschland bedeutet, diese Abhängigkeit zu verringern und Verantwortung nicht auf andere Teile der Welt abzuwälzen. RECOM ist überzeugt: Nachhaltigkeit beginnt auch damit, globale Herausforderungen lokal anzunehmen.

Nicht zuletzt zeigt die aktuelle weltpolitische Lage mit unterbrochenen Lieferketten, Handelskonflikten und zunehmenden Spannungen zwischen Wirtschaftsräumen, wie verletzlich die Industrie ist, gerade bei strategisch wichtigen Rohstoffen. Recycling ist daher nicht nur eine ökologische, sondern auch eine wirtschaftliche und sicherheitspolitische Notwendigkeit. Edelmetalle, die RECOM hier in Deutschland zurückgewinnt, machen die nationale Industrie unabhängiger und widerstandsfähiger.

RECOM möchte in Großostheim nicht nur ein Produktionsstandort sein, sondern ein verlässlicher und respektvoller Nachbar. Wer sich selbst ein Bild machen möchte, ist herzlich eingeladen, zum Beispiel bei einem späteren Tag der offenen Tür oder im direkten Gespräch.

Nachhaltigkeit beginnt dort, wo Rohstoffe nicht verbraucht, sondern bewahrt werden.

 

Heute - Planungsphase zur Erweiterung der Verarbeitungskapazitäten

Die Firma RECOM wächst weiter – in Verantwortung für Mensch und Umwelt. Am neuen Standort will RECOM modernste Recyclingtechnologien mit regionaler Verankerung verbinden und weiter mit den führenden Industrien Europas wachsen.

2023 - Die nächste Generation übernimmt

Mit der Übergabe an die nächste Generation stellt RECOM die Weichen für Kontinuität und Innovation. Der Familiengedanke bleibt dabei genauso wichtig wie der Fortschritt.

Generationenwechsel Geschäftsführung RECOM

2021 - Start des Umweltreportings

RECOM beginnt mit der systematischen Erfassung ihrer Emissionen – als Grundlage für fundierte Umweltziele, gezielte Reduktionsmaßnahmen und ein transparentes Nachhaltigkeitsreporting.

2020 - Aufnahme in Fachvereinigung Edelmetalle

Als aktives Mitglied der Fachvereinigung gestaltet RECOM die Zukunft der Branche mit – verantwortungsbewusst, transparent und im Dialog mit Politik und Gesellschaft.

2008 - Mehr Technik für mehr Umweltschutz

Durch eigene Technologien gewinn RECOM Edelmetalle noch effizienter zurück – ein wichtiger Schritt zur unabhängigen und umweltschonenden Verarbeitung.

2005 - Umzug in den Leiderer Hafen

Wachstum braucht Raum: Mit dem neuen Standort schafft RECOM die Grundlage für weitere Innovation und eine moderne, effiziente Produktion.

Betriebsgebäude Germanenstraße

2004 - ISO 9001 & 14001 Zertifizierung

Qualitäts- und Umweltmanagement werden fest in die Unternehmensprozesse der Firma RECOM integriert. Damit stellt RECOM höchste Standards in Effizienz und Nachhaltigkeit sicher.

 

  • ISO 9001 garantiert strukturierte Prozesse, kontinuierliche Verbesserung und eine konsequente Kundenorientierung.
  • ISO 14001 bestätigt das Engagement für nachhaltiges Wirtschaften, Ressourcenschonung und aktiven Umweltschutz.

Diese Zertifikate werden nur nach strengen externen Prüfungen verliehen – ein sichtbares Zeichen für Verantwortung gegenüber Kunden, Partnern und der Umwelt.

2002 - Der erste große Meilenstein

RECOM überschreitet erstmals die Marke von 1.000 Tonnen jährlich verarbeiteten Wertstoffen – ein Beleg für das Vertrauen ihrer Industriepartner.

1999 - Zertifizierung für Entsorgungsfachbetriebe nach Kreislaufwirtschaftsgesetz 

Bereits früh hat sich RECOM als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen – als Ausdruck ihres Qualitätsanspruchs und ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Kunden.

1996 - Gründung in Aschaffenburg

Mit dem Ziel, wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu halten und ein nachhaltiges Unternehmen zu etablieren, wurde RECOM Recycling als Familienunternehmen gegründet. Seitdem arbeitet RECOM an nachhaltigen Lösungen für industrielle Edelmetallabfälle.


 

Rechtliche Verfahren bis zur Ansiedlung

Bis zur endgültigen Ansiedlung eines Gewerbebetriebes sind im Vorfeld einige rechtliche Verfahren zu durchlaufen. 

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Aufstellung des Bebauungsplans „Industriegebiet Stockstädter Straße - Erweiterung Nordost II“ ist die Absicht des Marktes Großostheim, die gewerblichen Bauflächen am nordöstlichen Siedlungsrand abschließend zu erweitern, um die Ansiedlung eines Industriebetriebs zu ermöglichen. 

Weiterhin bedarf die Errichtung und der Betrieb von Industrieanlagen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die betreffenden Anlagentypen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.

  1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung eines Bebauungsplans
  2. Genehmigung nach dem BundesImmisonsSchutzGesetz

Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplans

Grundlage für die Möglichkeit zur Bebauung eines Grundstückes, ist zunächst eine vorliegende Bauleitplanung. 

Für die Erweiterung des Gewerbegebietes "Stockstädter Straße" musste zunächst die bisher im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft gekennzeichnte Fläche, in eine Fläche für Industriegebiete ausgewiesen werden.

Mit der parallel laufenden Aufstellung des Bebauungsplanes wird unter anderem die Art und der Umfang der späteren Bebauung geregelt. 

Wie beide Verfahren ablaufen und welche Schritte im Regelverfahren zu durchlaufen sind, kann in der nebenstehenden Übersicht oder der Planungshilfe des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr entnommen werden.

Mögliches Ablaufschema zum Bauleitverfahrens nach dem BauGB
Datum Ereignis
25.01.2018

Festlegung von Vergabekriterien für Gewerbegrundstücke

Aufgrund der immer weniger werdenden, verfügbaren Gewerbe- und Industrieflächen, beschloss der Marktgemeinderat einstimmig in einer nicht öffentlichen Sitzung Kriterien für die Vergabe von Gewerbegrundstücken festzulegen. 

Folgende Kritereien wurden für die Vergabe von Gewerbegrundstücken im Industriegebiet "Stockstädter Straße" festgelegt:

  • Mindestgröße 10.000 - 15.000 m²
  • keine Logistik
  • Gewerbesteuer ca. 100.000 - 150.000 €
  • mindestens 30 Arbeitsplätze.

Weiterhin wurde damals schon beschlossen, dass eine weitergehende Ausdehnung nach Norden nicht beabsichtigt ist und somit eine Baustopplinie bei der Änderung des Flächennutzungsplanes eingezogen werden soll. Der Restbereich der Grundstücke im Anschluss an die Ausweisung bleibt als Ackerland erhalten. Das formelle Bauleitplanungsverfahren soll erst eingeleitet werden, wenn der Marktgemeinderat einer Firmenansiedlung nach Maßgabe der Kriterien für die Industriegebietserweiterung Stockstädter Weg zustimmt.

02.05.2024

Erstmalige Beratung über die Erweiterung des Industriegebietes Stockstädter Straße zur Ansidelung eines Gewerbebetriebes

In einer nichtöffentlichen Marktgemeinderatssitzung wird erstmals über die Ansiedlung der Firma RECOM Recycling GmbH auf der Optionsfläche in der Verlängerung des Industriegebietes „Stockstädter Straße“ beraten.

Die Firma RECOM Recycling erfüllt dabei die vom Marktgemeinderat beschlossenen Vergabekriterien für Gewerbegrundstücke an der "Stockstädter Straße" allesamt.

16.05.2024

Vorstellung der Firma RECOM in einer Marktgemeinderatssitzung und positive Beschlussfassung gegenüber einer Ansiedlung des Unternehmens

Die Firma RECOM Recycling GmbH stellt sich in einer nichtöffentlichen Sitzung erstmals dem Marktgemeinderat vor und wirbt für die Ansiedlung auf der Gewerbefläche in der Stockstädter Straße.

Der Marktgemeinderat steht einer Ansiedlung der Firma RECOM positiv gegenüber und beauftragt die Verwaltung und den Bürgermeister mehrheitlich, weitere Gespräche aufzunehmen und so eine Ansiedlung des Unternehmens in Großostheim voranzutreiben. 

Weiterhin soll in diesem Zuge eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes angestrebt werden. In den Flächennutzungsplan ist am Ende des Planbereiches hin zum Außenbereich eine Baustopplinie einzuarbeiten.

19.08.2024

Schriftliches Scoping-Verfahren

Um mit einer möglichst aussagekräftigen und umfassenden Planung in das Verfahren starten zu können, hat der Markt Großostheim in einem, dem eigentlichen Verfahren vorgelagerten, schriftlichen Scoping-Verfahren über 50 Fachbehörden und sonstige Träger öffentlicher Belange kontaktiert. Ziel des Scopings war es, die im späteren Verfahren erforderlichen Untersuchungstiefen der einzelnen Fachdisziplinen besser festlegen/abschätzen zu können. 

Eine Übersicht der beteiligten Stellen kann untenstehend eingesehen werden.

Am vorgezogenen Scoping beteiligten Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange

Laufende Nummer Name der beteiligten Behörden/des sonstigen Träger öffentlicher Belange

1.

Landratsamt Aschaffenburg

-Untere Naturschutzbehörde-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg 

2.

Landratsamt Aschaffenburg

-Untere Wasserbehörde-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg

3.

Landratsamt Aschaffenburg

-Immissionsschutz-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg

4.

Gemeinde Schaafheim

Wilhelm-Leuschner-Str. 3

64850 Schaafheim 

5.

Gemeinde Mömlingen

Hauptstraße 70

63853 Mömlingen

6.

Markt Stockstadt a.M.

Hauptstr. 19-21

63811 Stockstadt am Main 

7.

Stadt Aschaffenburg

-Stadtplanungsamt-,

Dalbergstr. 15

63739 Aschaffenburg 

8.

Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Cornelienstr. 1

63739 Aschaffenburg 

9.

AVG Aschaffenburg

Werktstraße 2

63739 Aschaffenburg 

10.

Luftamt Nordbayern

Flughafenstraße 118

90411 Nürnberg, 

11.

Markt Großostheim

-Feuerwehr-

12.

Markt Großostheim

-Klärwerk-

13.

Markt Großostheim

-Wasserwerk-

14.

Landratsamt Aschaffenburg

-Kreisbrandinspektion-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg 

15.

Landratsamt Aschaffenburg

-Regionaler Planungsverband-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg

16.

Landratsamt Aschaffenburg

-Denkmalschutzbehörde-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg 

17.

Landratsamt Aschaffenburg

-Kreisbaumeister-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg 

18.

Regierung von Unterfranken

-höher Landesplanung-

Peterplatz 9

97070 Würzburg

19.

Bayernwerk AG,

Lilienthalstraße 7

93049 Regensburg 

20.

Gasuf,

Nürnberger Straße 125

97076 Würzburg

21.

Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forst Karlstadt

-Außenstelle Aschaffenburg-

Antoniusstraße 1

63741 Aschaffenburg

22.

Landesamt für Denkmalpflege

-Schloss Memmelsdorf-

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Hofgraben 4

80539 München

23.

Landratsamt Aschaffenburg

-Abfallwirtschaft-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg 

24.

Staatliches Bauamt Aschaffenburg

Cornelienstraße 1

63739 Aschaffenburg

25.

Landratsamt Aschaffenburg

-Kreisstraßenverwaltung-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg

26.

Verkehrsgesellschaft Untermain

Ludwigstraße 8

63739 Aschaffenburg 

27.

Landratsamt Aschaffenburg

-Nahverkehrsbeauftragter-

Bayernstraße 18

63739 Aschaffenburg 

28.

E.ON Energie Deutschland GmbH

Arnulfstr. 203

80634 München

29.

Deutsche Flugsicherung

Am-DFS-Campus 10

63225 Langen 

30.

Flugsportclub Großostheim e.V.

Babenhäuser Straße 70

63762 Großostheim

31.

Landesamt für Umwelt

Bürgermeister-Ulrich-Straße 160

86179 Augsburg

32.

Gemeinde Niedernberg

Hauptstr. 54

63843 Niedernberg

33.

Energienetze Großostheim GmbH & Co. KG

Schaafheimer Str. 33

63762 Großostheim

34

Bayerischer Landesbund für Vogelschutz

Eisvogelweg 1

91161 Hilpoltstein

35

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

Postfach 2963

53019 Bonn 

36

Deutsche Post AG

Charles-de-Gaulle-Straße 20

53113 Bonn

37

Deutsche Telekom Technik GmbH

Landgrabenweg 151

53227 Bonn

38

E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG

Valentin-Linhof-Straße 8

81829 München

39

Landesjagdverband e.V.

Hohenlindner Straße 12

85622 Feldkirchen

40

PLEdoc GmbH

Gladbecker Str. 404

45326 Essen

41

Schutzgemeinschaft Deutschere Wald

Landesverband Bayern e.V.

Ludwigstr. 2

80539 München

42

Telefonica Germany GmbH & Co OHG

Georg-Brauchle-Ring 23-25

80992 München

43

Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Max-Josef-Straße 5

80333 München 

44

Vodafone GmbH

Ferdinand-Braun-Platz 1

40549 Düsseldorf

45

Autobahndirektion Nordbayern

Dienststelle Würzburg

Ludwigkai 4

97072 Würzburg 

46

Deutsche Bahn AG

DB Immobilien, Region Süd

Bartstr. 12

80339 München 

47

Deutsche Telekom Technik GmbH,

TINL Süd 14

Schererstr. 9a

97080 Würzburg

48

Fischereiverband Unterfranken e.V.

Andreas-Grieser-Straße 79

97084 Würzburg

49

Handwerkskammer Unterfranken

Außenstelle Aschaffenburg

Hasenhägweg 67

63741 Aschaffenburg

50

Luftsportverband Bayern

Prinzregentenstraße 120

81677 München

51

Regierung von Oberfranken

Bergamt Nordbayern

Ludwigstr. 20

95444 Bayreuth 

52

Bezirk Unterfranken

Fachberater und Sachverständige für Fischerei

Silcherstr. 5

97074 Würzburg

53

TenneT TSO GmbH Transpauer GmbH

Bernecker Str. 70

95448 Bayreuth

54

Amprion GmbH

Robert-Schuhman-Str. 8

44263 Dortmund 

55

Inudstrie- und Handelskammer

Kerschensteinerstraße 9

63741 Aschaffenburg

56

ENTEGA Medianet GmbH

Frankfurter Str. 100

64293 Darmstadt

Datum Ereignis
27.08.2024

Abschluss einer städtebaulichen Grundvereinbarung

Der Marktgemeinderat stimmt in nichtöffentlicher Sitzung dem Abschluss einer städtebaulichen Grundvereinbarung mit der Firma RECOM GmbH zu.

18.02.2025

Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie Fassung des Aufstellungs- und Billigungsbeschlusses 

In der öffentlichen Marktgemeinderatssitzung vom 18.02.2025 beschließt der Marktgemeinderat die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Erweiterung des "Industriegebietes Stockstädter Straße - Erweiterung Nordost II" in Großostheim. Weiterhin wird der Aufstellungs- und Billigungsbeschluss zum Bebauungsplan "Industriegebiet Stockstädter Straße - Erweiterung Nordost II" gefasst und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und Behörden mehrheitlich zugestimmt.

28.02. - 28.03.2025

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange;
Bekanntmachung des Bebauungsplans- und Flächennutzungsplanentwurfes im Internet und erste Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen und Einwänden

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird von der Verwaltung angestoßen. Die Fachbehörden werdenn in Ergänzung des vorangegangenen Scopingverfahrens dabei nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Vorentwürfe des Bebauungsplans sowie des Flächennutzungsplans in der Zeit vom 28.02. - 28.03.2025 auf der Internetseite des Marktes Großostheim zur Einsichtnahme veröffentlicht.
Zusätzlich können die ausgelegten Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus des Marktes Großostheim eingesehen werden.

Während der Dauer der Veröffentlichung können erstmals im Verfahren Stellungnahmen und Einwände gegen das geplante Bauleitverfahren eingelegt werden.

Auf die beiden Möglichkeiten der Einsichtnahme sowie der Möglichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen und Einwänden wird in den Amtlichen Bekanntmachungen des Marktes Großostheim im Bachgau Boten am 27.02.2025 hingewiesen. 

Die veröffentlichten Unterlagen im Internet können unter folgendem Link eingesehen werden:

Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan Industriegebiet Stockstädter Straße - Erweiterung Nordost II


 

Genehmigung nach dem Bundes-Immisonsschutzgesetz (BImSchG)

Grundsätzliches zur Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz:

Genehmigung nach BImSchG

Errichtung und Betrieb von Industrieanlagen, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die betreffenden Anlagentypen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) abschließend aufgeführt.

 

Grundsätzlich wird zwischen förmlichem Verfahren nach § 10 BImSchG und vereinfachtem Verfahren nach § 19 BImSchG unterschieden.

 

Beide Verfahren setzen einen schriftlichen Antrag und die Einreichung aller prüfungsrelevanten Unterlagen voraus und erfordern die Beteiligung mehrerer betroffener Behörden.

 

Beim förmlichen Verfahren findet zusätzlich eine öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens, eine öffentliche Auslegung des Antrags samt Unterlagen sowie ggf. ein Erörterungstermin statt.

 

Einzelheiten zur Antragstellung sowie zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens sind in der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) geregelt.

 

Zusätzlich zum Genehmigungsverfahren muss für Anlagen, die bedeutsame Auswirkungen auf die Umwelt haben können, auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden.

 

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung hat nach § 13 BImSchG Konzentrationswirkung, d. h., die Genehmigung schließt grundsätzlich andere die Anlage betreffende Zulassungen wie z. B. die Baugenehmigung mit ein. Diese müssen somit nicht gesondert beantragt werden; die erforderlichen Unterlagen sind jedoch mit vorzulegen.

 

Beabsichtigt der Betreiber, Lage, Beschaffenheit oder Betrieb einer genehmigungspflichtigen Anlage zu ändern, so muss er auch dafür eine Genehmigung einholen, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt (§ 16 Abs. 1 BImSchG). Nicht wesentliche Änderungen müssen mindestens einen Monat vor Beginn der Änderung der Genehmigungsbehörde angezeigt werden (§ 15 Abs. 1 BImSchG).


Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über die Genehmigung ist im Regelfall die Kreisverwaltungsbehörde (= Landratsamt Aschaffenburg), in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen die Regierung (Art. 1 BayImSchG).


Erforderliche Unterlagen

Die für den Genehmigungsantrag erforderlichen Angaben und Unterlagen sind in den §§ 3 ff. 9. BImSchV geregelt. 


Verfahren für die Firma Recom

Nach Abstimmung mit der Firma Recom ist ein förmliches Verfahren mit entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung für den Betrieb erforderlich, weshalb hier gesondert die Möglichkeit besteht, sich über den Betrieb und die damit verbundenen Vorgänge und Betriebsabläufe zu informieren.

Des Weiteren hat die Öffentlichkeit das Recht, sich am Verfahren zu beteiligen und sich ggf. persönlich in einem Erörterungstermin gegenüber der zuständigen Genehmigungsbehörde im Landratsamt Aschaffenburg zu äußern.

 

Weitere Informationen zum Thema BImsch-Verfahren finden Sie u.a. hier:

https://www.umweltpakt.bayern.de/luft/fachwissen/373/genehmigungsverfahren-nach-bimschg

https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/stmi+regierungen/rof/b5/55.1/rof_55.1-053/index

https://www.hlnug.de/fileadmin/downloads/luft/genehmigungsformulare/VHB_Genehmigungsverfahren.pdf