Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.
Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen
Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
OT Ringheim, Montag, 02.02.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum
OT Pflaumheim, Dienstag, 03.02.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg
OT Wenigumstadt, Mittwoch, 04.02.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule
Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim
Müllabfuhr
Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in
Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:
Großostheim und Ringheim Pflaumheim und Wenigumstadt
Restmüll Restmüll
Dienstag, 27.01.2026 Dienstag, 27.01.2026
Dienstag, 10.02.2026 Dienstag, 10.02.2026
BioabfallBioabfall
Dienstag, 20.01.2026 Dienstag, 20.01.2026
Dienstag, 03.02.2026 Dienstag, 03.02.2026
Kunststoffsammlung:
Großostheim Freitag, 23.01.2026
Wenigumstadt Mittwoch, 28.01.2026
Ringheim, Sonneck Mittwoch, 28.01.2026
Pflaumheim Mittwoch, 28.01.2026
Papiertonne:
Großostheim, Wenigumstadt Montag, 26.01.2026
Ringheim, Pflaumheim Freitag, 23.01.2026
Sonneck Freitag, 23.01.2026
Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof
Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:
Montag von 14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 14.00 – 16.30 Uhr
Samstag von 9.00 – 13.30 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November bis März 2026:
Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.
Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.
Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr
Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr
Nächste Termine:
07.02.26
07.03.26
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Am Dienstag, den 20.01.2026 findet um 18:00 Uhr eine nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Tagesordnung:
Nichtöffentlich.
Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung
Letztmals ergingen aufgrund des Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 im Jahr 2025 für alle wirtschaftlichen Einheiten neue Grundsteuerbescheide. Weitere Grundsteuerbescheide wurden und werden nach später folgenden finanzamtlichen Grundsteuermessbescheiden bekannt gegeben. Das gilt insbesondere bei Neu- und Nachveranlagung.
Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2026 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert worden ist die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2026 erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für 2026 zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2026 fällig. Kleinbeträge werden wie folgt fällig:
1. Am 15. August 2026 mit ihrem Jahresbeitrag, wenn dieser 15,- EUR nicht übersteigt.
2. Am 15. Februar und 15. August 2026 zu je einer Hälfte des Jahresbeitrages, wenn dieser 30,- EUR nicht über steigt.
3. Beträge unter einer Jahressteuer von 5 EUR werden nach der Kleinbetragsregelung nach § 33 KommHV i.V.m. der VV zu Art. 59 BayHO nicht erhoben.
Hat der Steuerschuldner die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbeitrag beantragt, wird die Grundsteuer am 1. Juli 2026 zur Zahlung fällig.
Die Grundsteuerbescheide und die Begründung hierzu können beim Markt Großostheim, Außenstelle Jugendhaus Nebengebäude, Zimmer 1-JNG, Bachgaustr. 5, 63762 Großostheim, eingesehen werden.
Diese öffentliche Grundsteuerfestsetzung gilt zwei Wochen nach dem Tag der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird ist der Widerspruch einzulegen bei
Markt Großostheim in Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird ist die Klage bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg in Burkarder Str. 26, 97082 Würzburg
zu erheben.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz des Marktes Großostheim unter www.grossostheim.de/zugangseroeffnung bzw. der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de). Ab dem 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.
Großostheim, den 05.01.2026
gez.
Ralf Herbst 1. Bürgermeister
Öffnungszeiten Hallenbad
Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 18.30 - 21.00 Uhr
Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr
Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr
Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr
Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)
Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag
Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr
An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.
Stellenanzeigen
Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:
Einrichtungsleitung (m/w/d) für den Kindergarten Abenteuerland zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Stellvertretende Kindergartenleitung (m/w/d) für den Kindergarten Mullewapp zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Gärtner/in (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bautechniker/in - Fachrichtung Hochbau oder Meister/in im Handwerksbereich (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Dual Studierende/r (m/w/d) im Bachelor Soziale Arbeit & Management für das gemeindliche Jugendzentrum zum 01.04.2026
Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“, „Umwelt“ und „Jugendzentrum“ (m/w/d) zum 01.09.2026
Rettungsschwimmer/in (m/w/d) ab dem 15.05.2026 – 15.09.2026
Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunk
Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
Das Nöthigsgut in Großostheim ist mit dem Gotischen Haus von 1421 das älteste und bedeutendste Fachwerk-Ensemble im Kreis Aschaffenburg. In seinem Inneren birgt es als Kleinod das BachgauMuseum, eines der wenigen Landschaftsmuseen Bayerns und eines der führenden Unterfrankens. Seine Besonderheit beruht nicht nur auf kostbaren Ausstellungsstücken, sondern auch auf meisterhaft gefertigten Stein-, Ton- und Metallarbeiten. Kunstvolles Handwerk und beeindruckende Technik verdeutlichen das große handwerkliche Geschick, die Perfektion und Kreativität der einheimischen Bevölkerung. Erleben Sie Original-Artefakte, die Jahrtausende überdauert haben, darunter prächtige Schmuckstücke und einen Glücksfund aus dem frühesten Christentum. Ein Highlight der Ausstellung ist der Großostheimer Kirchenschatz mit seinen großartigen Meisterwerken der Goldschmiedekunst.
Viele Exponate sind einzigartige, unwiederbringliche Zeugnisse und geben einen faszinierenden Einblick in das Leben unserer Vorfahren.
Tauchen Sie bei der Führung ein in eine vergangene Ära voller Geheimnisse und spannender Geschichten.
Termin: Sonntag, 25. Januar 2026, 15:00 Uhr
Treffpunkt: Nöthigsgut am Marktplatz, Eingang BachgauMuseum
Dauer: ca. 1 Stunde
Führung: Rudolf Kreuzer
Die Führung ist kostenlos, zzgl. Museums-Eintritt
Abendliche Fackelwanderung durch die Weinberge
Bevor die Nächte wieder kürzer werden und der Abend sich golden über die Weinberge legt, beginnt eine der stimmungsvollsten Zeiten des Jahres.
Begleiten Sie uns zum Start des neuen Weinjahres auf eine besondere Weinwanderung durch die spätwinterlichen Weinberge Großostheims – im warmen Schein von Fackeln und Lichtern, mit fünf ausgewählten Weinen und einem gemütlichen Ausklang im Weingut.
Unsere Wanderung führt ab dem Weingut Höflich vorbei an der Großostheimer Grotte durch die Weinlage Harstall, entlang besonderer Aussichtspunkte und kleiner Raststationen, an denen wir die Weine genießen und den Blick über das abendliche Maintal schweifen lassen.
Zum Abschluss kehren wir ins Weingut ein, wo Sie eine herzhafte Winzervesper (im Preis inbegriffen) erwartet – und die Gelegenheit, in geselliger Runde den Abend gemütlich ausklingen zu lassen.
Termin: Samstag 07.02.2026, um 16 Uhr (08.02.2026)
Teilnahmebetrag: 37,50 € (inkl. Weinen und Vesper)
(Anmeldung unter erforderlich)
Lernort Natur - Wer lebt in unserem Wald
Waldführung
Termin: 8. Februar 2026 um 10 Uhr
Treffpunkt: Großostheim, Parkplatz an der Reithalle, Wendelinusweg
Dauer: ca. 4 Stunden
Teilnahmebetrag: Teilnahme kostenlos
Führung: Benjamin Nebel und Andreas Reinhard
Der "Kleine Schaafheimer Jakobsweg": Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: 8. Februar 2026 um 11.30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Anmeldung: Dr. Thomas Draxler, Tel. 06073-7406464, www.peace-walker.de
Alle Termine mit detaillierten Beschreibungen, Kontaktdaten, Treffpunkten sowie neue Veranstaltungen, aktuelle Informationen und Änderungen finden Sie im Internet unter www.grossostheim.de/fuehrungsnetz
Bekanntmachungder eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderates im Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg, am Sonntag, den 08.03.2026
Für die Wahl des Marktgemeinderates wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08.01.2026 (59. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr eingereicht:
Spalte 1
Spalte 2
voraussichtliche
Ordnungszahl
Name des Wahlvorschlagsträgers
(Kennwort)
01
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)
02
FREIE WÄHLER-Freie Wähler Bachgau e.V. (FW-FWB)
03
Alternative für Deutschland (AfD)
04
BÜNDNIS 90 / Die Grünen (GRÜNE)
05
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
06
Gemeinsam für den Bachgau (GFB)
07
Junge Liste Bachgau (JLB)
Großostheim, den 08.01.2026
Markt Großostheim
Gez.
Stephan Göller
Wahlleiter
Bekanntmachungder Sitzung des Wahlausschusseszur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschlägefür die Wahl des Gemeinderatesam Sonntag, den 08.03.2026
Die Sitzung des Wahlausschusses findet
Tag: am Dienstag, den 20.01.2026 (47. Tag vor dem Wahltag)
Zeitpunkt: um 10:00 Uhr
Ort: im Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim
statt.
Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Markt Großostheim
Großostheim, den 08.01.2026
Gez.
Stephan Göller
Wahlleiter
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);9. Änderung des Bebauungsplans "Ringheim 1" (Bereich Hasselstraße 26) im Ortsteil Ringheim - Veröffentlichung im Internet
I. Aufstellungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 06.11.2025 die Aufstellung zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Ringheim 1“ (Bereich Hasselstraße 26) im Sinne von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
II. Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Daraufhin hat der zuständige Bau- und Planungsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung vom 11.12.2025 die Entwürfe des Bebauungsplans samt Begründung i.d.F. vom 28.10.2025 zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
III. Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Teil von Ringheim an der Hasselstraße. In direkter Nachbarschaft befinden sich zwei- und viergeschossige Wohngebäude mit Satteldach sowie ein achtgeschossiges Hochhaus.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Großostheim:
24238/264, 24238/396 (Geh- und Radweg im Osten), 24238/402 (Teilfläche Hasselstraße), 24238/403 (Teilfläche Geh- und Radweg im Norden) und 24238/690 (Stichstraße).
Übersichtsplan (nicht maßstäblich)
Lageplan (nicht maßstäblich)
IV. Verfahrenswahl:
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Anwendungsvoraussetzungen gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren durchzuführen, sind gegeben.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend, das heißt u.a., dass von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht, von der Angabe welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen wird.
In diesem beschleunigten Verfahren kann außerdem von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden, weshalb auch gleich eine öffentliche Auslegung i.S.v. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB).
V. Ziele und Zwecke der Planung:
Das Anwesen Hasselstraße 26 weist in seinem bisherigen Zustand eine schlechte Bausubstanz auf. Der Gebäudezuschnitt fußt darauf, dass im Erdgeschoss ein Supermarkt angesiedelt war, der nach seiner Nutzungsaufgabe trotz intensiver Bemühungen nicht reaktiviert werden konnte. Aus diesem Grund steht ein Großteil der Fläche ungenutzt leer. Um einen „Trading-Down-Effekt“ zu vermeiden, soll nach Auffassung des Marktes Großostheim im Rahmen der Erneuerung, des Umbaus und der Fortentwicklung vorhandener Ortsteile (§ 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB) eine Neubebauung erfolgen. Zur Verbesserung der Wohnbedürfnisse für ältere Menschen sollen barrierearme bzw. barrierefreie Wohnungen gebaut werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB). Darüber hinaus soll die Beibehaltung der Zahnarztpraxis durch die Schaffung von neuen, im Obergeschoss gelegenen, größeren Praxisräumen sichergestellt werden (§ 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB).
Es ist deshalb ein Abbruch der vorhandenen Bausubstanz geplant, um eine Neubebauung des Grundstückes zu Wohnzwecken umzusetzen und gleichzeitig die vorhandene Zahnarztpraxis vom bisherigen Bestandsgebäude in eine künftig geplante Neubebauung zu überführen. Das Vorhaben muss aufgrund der durchgängigen Nutzung als Zahnarztpraxis in mehreren Bauabschnitten entstehen.
Das Gesamtvorhaben ist derzeit bauplanungsrechtlich nicht zulässig, weil es aufgrund Art und Umfang der hierfür erforderlichen Befreiungen den Grundzügen der Planung widerspricht. Es erfordert daher die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Allgemeines Wohngebiet i.S.d. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) unter Neufestsetzung insbesondere der Wandhöhen, der Anzahl der Geschosse und der Baugrenzen sowie der Anzahl der Wohneinheiten. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung ist neben der allgemeinen städtebaulichen Entwicklung eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in Bezug auf die Bereitstellung von geeigneten Praxisräumlichkeiten auch einen städtebaulichen Bezug hat.
VI. Veröffentlichung im Internet:
Die Entwürfe zur 9. Änderung des Bebauungsplans „Ringheim 1“ (Bereich Hasselstraße 26) i.d.F. vom 28.10.2025, bestehend aus Plankarte mit textlichen Festsetzungen sowie Begründung mit den Anlagen 1 und 2, werden im Internet auf der Homepage des Marktes Großostheim unter der Internetadresse
Innerhalb dieser Veröffentlichungsfrist liegen die oben genannten Unterlagen zusätzlich in der Rathaus-Außenstelle, Industrie- und Handelspark Nord - Gebäude 3, Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim im Zimmer 0.18 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Eine vorherige Terminvereinbarung unter der Telefon-Nr. 06026/5004-5500 wird empfohlen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse
übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) beim Markt Großostheim abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Homepage des Marktes Großostheim unter obiger Internetadresse eingestellt.
Die veröffentlichten Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich bzw. verlinkt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom 19.12.2025 bis 26.01.2026.
IV. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten in Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Markt Großostheim Schaafheimer Straße 33 63762 Großostheim Email: Tel.: 06026/5004-0
Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Herr Stefan Seidel Markt Großostheim Schaafheimer Straße 33 63762 Großostheim Email: Tel.: 06026/5004-5650
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung von Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 und 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3-4c BauGB).
Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Arten personenbezogener Daten
Folgende Daten werden verarbeitet:
Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten
Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind
Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)
Empfänger
Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:
Marktgemeinderatsmitgliedern zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung
Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln
Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne
Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSVO).
Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern:
Bayerischer Landesbeauftragte für den Datenschutz Wagmüllerstraße 18 80538 München Email:
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans "Waldstraße 6" im Ortsteil Wenigumstadt sowie Berichtigung des Flächennutzungsplans
Der Marktgemeinderat Großostheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.02.2023 die Abwägung vorgenommen sowie den Bebauungsplan „Waldstraße 6“ im Ortsteil Wenigumstadt nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südwesten von Wenigumstadt und umfasst das Gelände des ehemaligen Sägewerks an der Waldstraße. Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans i.d.F. vom 02.02.2023.
Der Bebauungsplan „Waldstraße 6“ im Ortsteil Wenigumstadt wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.
Zugleich wird bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplans „Waldstraße 6“ angepasst wurde.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Rathaus-Außenstelle IHP Nord (Industrie- und Handelspark Nord - Gebäude 3, Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim, Zimmer 0.9) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Der berichtigte Flächennutzungsplan i.d.F. vom 02.02.2023 kann am gleichen Ort und zu den gleichen Zeiten eingesehen werden wie der Bebauungsplan.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Markt Großostheim geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Großostheim, den 23.12.2025
Markt Großostheim
gez.
Herbst Erster Bürgermeister
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans "Hauptstraße 70" im Ortsteil Wenigumstadt
Der Marktgemeinderat Großostheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 02.02.2023 die Abwägung vorgenommen sowie den Bebauungsplan „Hauptstraße 70“ im Ortsteil Wenigumstadt nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Osten von Wenigumstadt und grenzt an die Kreisstraße AB 3 „Hauptstraße“ und die Straße „In den Kreuzgärten“ an. Maßgebend ist die Planzeichnung des Bebauungsplans i.d.F. vom 02.02.2023.
Der Bebauungsplan „Hauptstraße 70“ im Ortsteil Wenigumstadt wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht und tritt damit in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung in der Rathaus-Außenstelle IHP Nord (Industrie- und Handelspark Nord - Gebäude 3, Babenhäuser Straße 50, 63762 Großostheim, Zimmer 0.9) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1-3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Markt Großostheim geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.