Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.
Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen
Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
OT Ringheim, Montag, 13.04.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum
OT Pflaumheim, Dienstag, 14.04.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg
OT Wenigumstadt, Mittwoch, 15.04.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule
Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim
Müllabfuhr
Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in
Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:
Großostheim und Ringheim Pflaumheim und Wenigumstadt
Restmüll Restmüll
Dienstag, 10.03.2026 Dienstag 10.03.2026
Dienstag, 24.03.2026 Dienstag, 24.03.2026
BioabfallBioabfall
Dienstag, 17.03.2026 Dienstag, 17.03.2026
Dienstag, 31.03.2026 Dienstag, 31.03.2026
Kunststoffsammlung:
Großostheim Freitag, 20.03.2026
Wenigumstadt Mittwoch, 25.03.2026
Ringheim, Sonneck Mittwoch, 25.03.2026
Pflaumheim Mittwoch, 25.03.2026
Papiertonne:
Großostheim, Wenigumstadt Montag, 23.03.2026
Ringheim, Pflaumheim Freitag, 20.03.2026
Sonneck Freitag, 20.03.2026
Problemabfallannahme:
Dienstag, 10.03.2026 von 14.30 - 16.30 Uhr an der Anne-Frank-Grundschule, Haselstraße, in Ringheim
Problemabfälle sind z. B. Farben und Lacke, ölverunreinigte Gegenstände, organische Lösungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer,
Fotochemikalien, Säuren und Laugen und vieles mehr.
Aber aufgepasst: Altöl wird nicht bei der Problemabfallsammlung angenommen!
Grünabfallsammlung
Samstag, 07.03.2026 – Pflaumheim, Wenigumstadt
Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof
Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:
Montag von 14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 14.00 – 16.30 Uhr
Samstag von 9.00 – 13.30 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November bis März 206:
Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.
Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.
Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr
Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr
Nächste Termine:
07.03.26
Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze 2026 von April bis Oktober:
Sollte in dieser Zeit ein Termin auf einen Feiertag fallen, entfällt der Termin.
Wenigumstadt, Festplatz: 10:00 bis 12:30 Uhr (erster Samstag im Monat)
Nächste Termine:
04.04.2026
02.05.2026
06.06.2026
04.07.2026
01.08.2026
05.09.2026
10.10.2026
Pflaumheim, Rudelzauer Straße: 10:00 bis 12:00 Uhr (dritter Samstag im Monat)
Nächste Termine:
18.04.2026
16.05.2026
20.06.2026
18.07.2026
22.08.2026
19.09.2026
17.10.2026
Fundsachen
Turnbeutel Silber reflektierend
kleines Drück-Licht für Schlüsselanhänger
Mädchenjacke pink glänzend
Schlüsselbund mit diversen Schlüsseln
Drohne Rot/Weiß Revell Controll Maraton
Fundtier
Am 24.02.2026 wurde in der Merowinger Straße, Wenigumstadt, eine (Haus-)Katze, Europäisch Kurzhaar, Farbe Rot, Geschlecht männlich, gefunden.
Das Tier wurde dem Tierschutzverein Aschaffenburg übergeben. Der Besitzer wird aufgefordert, das Tier im Tierheim am Schönbusch, Wailandtstraße 15, Aschaffenburg, Tel. 06021/89260, abzuholen.
Schließung und eingeschränkte Erreichbarkeit des Rathauses am 9. und 10. März 2026
Zur Nachbearbeitung der diesjährigen Kommunalwahl wird das Rathaus am Montag, den 9. März 2026, geschlossen sowie am Dienstag, den 10. März 2026, nur eingeschränkt erreichbar sein. Wir bitten Sie, dies bei Ihren Anliegen zu berücksichtigen und danken für Ihr Verständnis.
Biomassen- und Recyclinghofs am 9. März 2026 geschlossen
Wegen der Auszählung des Kreistags bleibt der gemeindliche Recyclinghof am Montag, 9. März 2026, geschlossen. Unsere Mitarbeiter sind an diesem Tag als Wahlhelfer im Einsatz.
Ab Mittwoch, 11. März 2026, ist der Recyclinghof wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Am Donnerstag, den 12.03.2026 findet um 18 Uhr eine öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Tagesordnung:
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Großostheim
1.1 Neukalkulation und Anpassung der Betreuungsgebühren Kinderhort (§ 6)
1.2 Neukalkulation und Anpassung der Betreuungsgebühren Kindergarten (§ 6)
2. Verschiedenes
Gültigkeit von Reisedokumenten rechtzeitig prüfen
Die Urlaubsplanung ist abgeschlossen – doch sind alle Reisedokumente für Sie und Ihre Mitreisenden gültig? Bitte beachten Sie dabei auch, dass die Lieferzeit eines Personalausweises zwischen zwei und drei Wochen, bei einem Reisepass sogar zwischen sechs und acht Wochen, beträgt. Erfahrungsgemäß herrscht vor Ferienbeginn ein großer Andrang in den Bürgerbüros der Kommunen, sodass diese Zeiten sich durchaus auch verlängern können.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Gültigkeit: Prüfen Sie, ob Reisepass oder Personalausweis für die gesamte Reisedauer gültig sind. Für Reisen außerhalb der EU ist meist ein Reisepass erforderlich. Teilweise wird eine Restgültigkeit von mindestens drei oder sechs Monaten des Ausweisdokumentes vorausgesetzt.
Einreisebestimmungen: Informieren Sie sich über eventuell benötigte Visa oder besondere Dokumente für Ihr Reiseziel. Die Einreisebestimmungen für das Reiseziel finden sich auf den Websites der jeweils zuständigen Auslandsvertretungen. Für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft finden sich Informationen auch auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Zeitplan: Klären Sie alles mindestens acht Wochen vor Abreise, um Verzögerungen zu vermeiden. Nutzen Sie gerne den Terminservice auf unserer Website www.grossostheim.de oder kommen Sie direkt (ggf. mit Wartezeit) zu den Öffnungszeiten zu uns ins Rathaus. Bitte beachten Sie, dass Sie alle notwendigen Dokumente zur Beantragung eines Reisepasses mit sich führen sollten - Infos hierzu finden Sie ebenso auf unserer Webseite. Bitte beachten Sie weiterhin, dass es im Mai 2025 Änderungen zu den benötigten biometrischen Lichtbildern gab. Seither ist es aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich, ein Foto in Papierform zu verwenden. Das benötigte biometrische Lichtbild kann bei uns im Bürgerbüro (Gebühr 6,- EUR, Bild kann nicht gedruckt oder anderweitig übertragen werden), in einem Fotostudio oder einem DM-Drogeriemarkt gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass die benötigten biometrischen Lichtbilder für Babys und Kinder weiterhin bei einem zertifizierten Fotografen gemacht werden.
Der Markt Großostheim wünscht Ihnen eine schöne Ferien- und Urlaubszeit sowie gute Erholung.
Gebührenerhöhung Personalausweis
Angesichts der gestiegenen Kosten bei der Produktion, hat das Bundesministerium des Inneren die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bundesweit angehoben. Ab dem 07.02.2026 werden folgende Gebühren fällig:
46 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren
27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Öffnungszeiten Hallenbad
Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 18.30 - 21.00 Uhr
Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr
Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr
Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr
Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)
Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag
Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr
An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.
Straßensperrung in Großostheim
Der Eierweg wird im Bereich der Hs.Nr. 20 bzw. auf dem Verbindungsweg zwischen dem Wallstädter Weg und dem Eierweg voraussichtlich von Freitag, den 06.03.2026 für voraussichtlich zwei Wochen wegen dem Bau einer Abwasserleitung voll gesperrt.
Wir bitten um Verständnis, dass es zu Behinderungen kommen kann.
Straßensperrung in Großostheim
Der Parkplatz im Bereich der Kornstraße/ Ecke Turmstraße (Kr AB 3) bzw. neben dem Anwesen Turmstraße 4 wird voraussichtlich ab Montag, den 09.03.2026 bis voraussichtlich Mitte Dezember wegen Bauarbeiten auf dem benachbarten Grundstück voll gesperrt. Für die Dauer der Sperrung ist auf umliegende Parkmöglichkeiten (bspw. Turmstr., Grabenstr. oder Bachgaustraße) auszuweichen.
Die betroffenen Anwohner und Anlieger werden gebeten, rechtzeitig Ihre Fahrzeuge aus dem gesperrten Bereich herauszufahren bzw. herauszustellen.
Wir bitten um Verständnis, dass es zu Behinderungen kommen kann.
Straßensperrung in Pflaumheim
Die Steinmetzstraße wird im Einmündungsbereich zur Rathausstraße (Kr AB 3) voraussichtlich im Zeitraum von Montag, den 09.03.2026 bis voraussichtlich Ende März wegen der Verlegung von Glasfaser voll gesperrt. Der gesperrte Bereich kann über die Rathausstraße (Kr AB 3) und den südlichen Teil der Steinmetzstraße umfahren werden.
Die betroffenen Anwohner und Anlieger werden gebeten, rechtzeitig Fahrzeuge sowie Mülltonnen für die Sammlungen aus dem gesperrten Bereich herauszufahren bzw. herauszustellen.
Wir bitten um Verständnis, dass es zu Behinderungen kommen kann.
Kommunalwahl am 8. März 2026
Am kommenden Sonntag, dem 8. März 2026, finden bayernweit Kommunalwahlen statt. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und entscheiden Sie mit Ihrer Stimme, wer Ihre Interessen in unserer Gemeinde oder dem Landkreis in den nächsten sechs Jahren vertreten soll.
In den Urnenwahllokalen haben Sie am Sonntag von 8 bis 18 Uhr die Möglichkeit, persönlich wählen zu gehen. Zu welchem Stimmbezirk Sie zugeordnet sind bzw. in welches Wahllokal Sie gehen müssen, finden Sie zusammen mit dessen Adresse auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Bitte denken Sie auch daran, Ihre Wahlbenachrichtigungen sowie ein Ausweisdokument mit in das Wahllokal zu nehmen!
Alternativ haben Sie in dieser Woche auch noch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu den gewöhnten Öffnungszeiten des Rathauses persönlich, nicht mehr per Online-Dienst, zu beantragen und mitzunehmen. Am kommenden Freitag, 6. März, bleibt das Rathaus bis 15:00 Uhr zur Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen geöffnet.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Wahlbrief mit den dazugehörigen Unterlagen wieder rechtzeitig bis Sonntagmittag bei der Gemeindeverwaltung ankommen muss um ausgezählt zu werden. Nutzen Sie dazu unseren Sonderbriefkasten am Rathaus (am Fenster vom Parkplatz kommend) oder bringen Sie Ihre Unterlagen persönlich vorbei. Bei der Versendung mit der Post bedenken Sie die Postlaufzeiten.
Seit Menschen in Siedlungen zusammenwohnen, halten sich in ihrer Umgebung auch Ratten auf. Mit verbesserten hygienischen Verhältnissen zogen sie sich in die Kanalisation zurück und nutzen das Kanalsystem auch, um an das oberirdisch mancherorts reichlich vorhandene Nahrungsangebot zu gelangen.
Die Ratte ist ein Allesfresser. Auf Nahrungssuche zum Beispiel in Abwasserkanälen, in Mülltonnen, auf Komposthaufen und in Stallungen kann sie eventuell vorhandene Krankheitskeime aufnehmen und verbreiten. Sie ist ein Überträger verschiedener Infektionskrankheiten und stellt so unmittelbar auch ein Gesundheitsrisiko für Menschen dar.
Der Markt Großostheim bekämpft die Ratten bereits aktiv durch den Einsatz von Fallen an verschiedenen Stellen des Kanalnetzes. Um eine effektive Bekämpfung zu erreichen, möchten wir unsere Bürgerinnen und Bürger auf dieses Thema aufmerksam machen und um Ihre präventive Mithilfe bitten.
Unter dem Titel „Ratten – Unerwünschte Gäste“ hat der Markt Großostheim einen Flyer mit wichtigen Tipps und Hinweisen zur Vorbeugung eines Ratenbefalls herausgegeben. Der Flyer kann auf der gemeindlichen Homepage abgerufen werden.
Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe
Aktion „Sauberer Landkreis“ am 21. März 2026
Auch in diesem Jahr beteiligt sich der Markt Großostheim wieder an der Aktion „Sauberer Landkreis“, die der Landkreis Aschaffenburg am 21. März 2026 ausrichtet. Im vergangenen Jahr engagierten sich 115 Freiwillige in der Marktgemeinde und sammelten rund 600 Kilogramm Abfall – darunter Verpackungen, Flaschen und Hausmüll. Landkreisweit waren es 2025 über 3.400 Helferinnen und Helfer, die insgesamt 58 Tonnen Abfall aus der Natur entfernten.
Mitmachen lohnt sich!
Vereine, Schulen, Organisationen und alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich an der Sammelaktion zu beteiligen. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für den Schutz unserer Umwelt und stärken das Bewusstsein für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur.
So funktioniert die Teilnahme:
Die Anmeldung erfolgt online über das bereitgestellte Formular. Nach der Registrierung können die blauen Abfallsäcke gegen Vorlage der Bestätigungsmail während der Öffnungszeiten an der Zentrale im Rathaus abgeholt werden. Die Sammlung kann sofort beginnen. Die gefüllten Säcke werden bis zum 21. März 2026 zu den Öffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof entgegengenommen. Bei Bedarf ist auch eine individuelle Abgabe möglich.
Der Markt Großostheim dankt allen Teilnehmenden für ihr Engagement und den wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer schönen Natur.
Am Donnerstag, 12. März 2026, um 11:00 Uhr wird in ganz Bayern ein Probealarm durchgeführt. Ziel ist die Überprüfung der Funktionsfähigkeit aller Warnsysteme.
Ablauf des Probealarms:
11:00 Uhr: Auslösung aller verfügbaren Sirenen (einminütiger, auf- und abschwellender Heulton), Warn-Apps (KATWARN, NINA, Cell Broadcast) und Hinweise im Rundfunk.
11:15 Uhr: Regionale Probewarnung durch die Integrierte Leitstelle Bayerischer Untermain (ohne Cell Broadcast).
11:30 Uhr: Bayernweite Entwarnung über alle Warnmittel, erstmals auch per Cell Broadcast. Die Sirenen ertönen mit einem einminütigen Dauerton.
Hinweis: Bei diesem Test handelt es sich um eine reine Routineüberprüfung. Es besteht kein Anlass zur Sorge.
Hier können Sie sich umfassend über die Alarmsignale im Katastrophenfall informieren:
Um für verschiedene Notsituationen gerüstet zu sein, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) seinen Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“ grundlegend überarbeitet und dort Vorbereitungs- und Handlungsempfehlungen zusammengefasst. Den Ratgeber und viele weitere Informationen zur Vorsorge in Notsituationen finden Sie unter www.bbk.bund.de/vorsorge
Im vergangenen Jahr hat das Landratsamt Aschaffenburg für das Gebiet des Marktes Großostheim eine Katzenschutzverordnung erlassen. Die Verordnung wird nun am 1. März 2026 in Kraft treten.
Zweck der Verordnung ist es, die Anzahl der freilebenden Katzen auf Dauer besser kontrollieren zu können, um damit das Leiden freilebender Katzen vorzubeugen und somit einen weiteren Beitrag zum präventiven Tierschutz zu leisten. Um diesen Zweck zu erreichen, müssen Katzenhalterinnen und -halter ihre freilaufenden Katzen zukünftig registrieren und durch Ohrtätowierung oder Mikrochip kennzeichnen. Außerdem darf den Katzen nur noch Freilauf gewährt werden, wenn sie nicht oder nicht mehr fortpflanzungsfähig sind. Sollte eine Registrierung und Kennzeichnung bei freilaufenden Katzen fehlen und eine Identifikation der Tierhalterin oder des Tierhalters nicht möglich sein, hat das Landratsamt die Möglichkeit, diese Katzen unfruchtbar machen zu lassen.
Die Katzenschutzverordnung wurde im Amtsblatt des Landkreises vom 04.09.2025 amtlich bekannt gemacht und ist auf dessen Homepage zu finden.
Veranstaltungskalender 2026
Veranstaltungen im März:
07.03. Autorenlesung Krimi und Wein mit Anne Hassel, Bücherei Pflaumheim
Für weitere Veranstaltungen und nähere Informationen scannen Sie bitte den QR-Code oder besuchen unsere Internetseite unter www.grossostheim.de/veranstaltungen
Stellenanzeigen
Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:
Einrichtungsleitung (m/w/d) für den Kindergarten Abenteuerland zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Gärtner/in (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bautechniker/in - Fachrichtung Hochbau oder Meister/in im Handwerksbereich (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Dual Studierende/r (m/w/d) im Bachelor Soziale Arbeit, Management & Coaching für das gemeindliche Jugendzentrum zum 01.04.2026
Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“, „Umwelt“ und „Jugendzentrum“ (m/w/d) zum 01.09.2026
Rettungsschwimmer/in (m/w/d) ab dem 15.05.2026 – 15.09.2026
Berufspraktikanten (im Anerkennungsjahr) / Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
Früher gab es zu allen Festen entsprechende Gebildbrote. Heute kennen wir noch den Martinsmann, die Neujahrsbrezel oder den Bubenschenkel und an Ostern natürlich einen Osterhasen oder ein Nest für ein gekochtes Ei.
Passend zur Osterzeit werden wir uns Osterhäschen oder Nestchen backen. Dazu gibt es eine Führung wie früher Lebensmittel verarbeitet und haltbar gemacht wurden.
Termin: Sa. 14.03.2026 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Treffpunkt: Großostheim, BachgauMuseum Innenhof
Teilnahmebetrag: 12,- EUR
Anmeldeschluss: Di. 10.03.2026
Ab 8 Jahren.
Anmeldung bitte unter 0176-72111079 oder
Die Veranstaltung findet ab 5 Anmeldungen statt (bis max. 12 Kinder).
Ein Stück Afrika in Schaafheim: "Straußenfarm Tannenhof"
Eröffnung unserer Führungssaison:
Viel Wissenswertes und Interessantes über den größten Vogel der Erde.
- Danach immer an Sonn- und Feiertagen um 14:30 Uhr ( mit Anmeldung ).
12. Ploimer Klöppeltag - Faszination "Klöppeln" - Ein altes Handwerk trotze den Maschinen...
Faszination „Klöppeln" ein altes Handwerk trotze den Maschinen….
12. Ploimer Klöppeltag - Klöppeln erlebt eine neue Wertschätzung! Der Trend geht wieder zum Selbermachen. Viele alte Handarbeitstechniken sind wieder im Kommen und Erfahren eine neue Wertschätzung. Klöppeln beispielsweise – ein fast in Vergessenheit geratenes, altes und besonderes Kunsthandwerk.
„Handmade Spitze“ damit haben früher viele Frauen für einen Hungerlohn, in der Zeit der großen Armut, ihre Familien unterstützt. Maschinell hergestellte Spitzen hätten das Handwerk fast aussterben lassen. Da es schwer war eine Maschine zu entwickeln die übereck klöppeln konnte hatten handgefertigte Klöppelspitzen gute Chancen dieser Automatisierung zu wiederstehen. Die Geschichte rund um das Handwerk, stammt aus dem sechzehnten Jahrhundert, und ist absolut faszinierend.
Wieso ist Klöppeln wieder modern? Klöppeln ist sehr vielseitig und es können verschiedene Materialien verwendet werden.
Die Ploimer Klöppelgruppe möchte gemeinsam mit ca. 40 Klöppelkolleginnen den Besuchern dieses Handwerk vorstellen und die handgeklöppelten Werke zeigen. Wer möchte, darf gerne einmal das Klöppeln selbst versuchen. Das nötige Equipment zum Üben wird bereitgestellt. In der Cafeteria kann man sich mit selbstgebackenen Kuchen verwöhnen lassen. Ein altes Handwerk, das nur zurückblickt, bringt nicht viel.
Name des Veranstalters: Klöppelgruppe vom Geschichtsverein Pflaumheim 2006 e.V.
Beginn der Veranstaltung: 15.03.2026, 10:00 Uhr
Treffpunkt: Pflaumheim, Haus der Vereine, Kirchplatz 1
Dauer: bis 18:00 Uhr
Teilnahmebetrag: kostenfrei
Der "Kleine Schaafheimer Jakobsweg": Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: 22. März 2026 um 11.30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Glaube, Hoffnung, Heilzauber - Ein Altweg erzählt von Leben und Tod
Wir stehen im Zuge des Altweges nach Obernburg/Mömlingen an einer römischen Straße, deren chausseeartiger Ausbau noch gut zu sehen ist.
Unsere Vorfahren stellten Bildstöcke und Kreuze auf, die sie auch zur Linderung allerlei Gebrechen und Krankheiten nutzten.
Zu beiden Seiten des Altweges errichteten bereits die Schnurkeramiker der ausgehenden Jungsteinzeit ihre ersten Grabhügel. Auch während der Bronze-, Hallstatt- und Römerzeit wurden die Toten hier bestattet.
An der Stelle des Altweges, an der die Hohe Straße von Groß-Umstadt herkommend auf unsere Route trifft, an den sog. Schlossäckern, lag früher eine römische Villa rustica (Hesselburg). Hier wurde schon vor ca. 2000 Jahren Landwirtschaft betrieben, genauso wie an den wieder bewaldeten Rainen (mittelalterliche Siedlungsterrassen) oberhalb der Pflaumheimer Grotte.
Termin: Sonntag, 22. März 2026 um 14.00 Uhr
Treffpunkt: Großostheim/OT Pflaumheim am Schützenhaus (Ortsausgang Pflaumheim, Richtung Mömlingen am Waldbeginn links abbiegen)
Dauer: ca. 3 Stunden
Teilnahmebetrag: 3,- €
Führung: Regina Müller
Hinweis: Bitte festes Schuhwerk anziehen!
Lamas in Schaafheim auf der No ProbLAMA Ranch - Open Ranch Day
Sie werden auch „Delphine der Erde genannt“, weil sie in die Seelen der Menschen schauen können. Spannendes, Interessantes und Kurioses über die Neuweltkameliden erfahren Sie von Dr. Thomas Draxler (Gesundheitswissenschaftler) und Sabine Frank (Tierphysiotherapeutin). Ebenso informieren wir Sie gerne über die tiergestützte Therapie für Kinder mit ADHS und Teambildungsmaßnahmen für Unternehmen. Es darf fotografiert, geführt und gefüttert werden. Wir stellen artgerechtes Futter zur Verfügung! Mit kalten Getränken, heißen Kaffee und leckeren Kuchen ist für die Gäste der „No ProbLAMA Ranch“ gesorgt. Es gibt außerdem beim Tag der „Offenen Ranch“: Messerschleifen, Hufeisenwerfen, Fotoshooting, Lama-Verkaufstand, Tipi erkunden, Lamas führen, u.a.
Termin: Sonntag. 29. März 2026 von 13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (hinter dem Haus auf der Ranch)
Teilnahmebetrag: Kostenfrei
Veranstalter: „No ProbLAMA Ranch“, Dr. Thomas Draxler, Tel. 06073 7406464, www.peace-walker.de
Schaffe, schaffe Häusle baue...
Bei einem Rundgang in der Handwerksabteilung sehen wir, wie die Fachwerkhäuser früher gebaut wurden und welche Gewerke dazu nötig waren.
Termin: Sonntag, 29. März 2026, 15:00 Uhr
Treffpunkt: Eingang BachgauMuseum
Dauer: ca. 1 Std.
Teilnahmebetrag: 3,00 €/Person zzgl. Museumseintritt, für Kinder bis 14 Jahren ist der Eintritt frei
Familienführung für Familien mit Kindern zwischen 5 und 12 Jahren
Alle Termine mit detaillierten Beschreibungen, Kontaktdaten, Treffpunkten sowie neue Veranstaltungen, aktuelle Informationen und Änderungen finden Sie im Internet unter www.grossostheim.de/fuehrungsnetz
Wahlbekanntmachung für die Wahl des Marktgemeinderates beim Markt Großostheim sowie des Landrates und des Kreistages im Landkreis Aschaffenburg am Sonntag, 08.03. 2026
Markt Großostheim
Schaafheimer Str. 33
63762 Großostheim
Wahlbekanntmachung
für die Wahl des Marktgemeinderates beim Markt Großostheim sowie des Landrates und des Kreistages im Landkreis Aschaffenburg
am Sonntag, 08.03. 2026
Die Abstimmung dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Das Stimmrecht kann folgendermaßen ausgeübt werden:
2.1 Im Abstimmungsraum:
2.1.1 Die Marktgemeinde ist in 13 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis spätestens 15.02.2026 (21. Tag vor dem Wahltag) übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten abstimmen können. Sie enthalten einen Hinweis, ob der Abstimmungsraum barrierefrei ist.
2.1.2 Die Marktgemeinde hat keine Sonderstimmbezirke eingerichtet.
2.1.3 Stimmberechtigte können, wenn sie keinen Wahlschein besitzen, nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirks abstimmen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
2.1.4 Wer einen Wahlschein besitzt, kann das Stimmrecht ausüben
a) bei Gemeindewahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat,
b) bei Landkreiswahlen durch Stimmabgabe in jedem Abstimmungsraum innerhalb des Landkreises; gilt der Wahlschein zugleich für Gemeindewahlen, kann die Stimmabgabe hierfür nur in dieser Gemeinde erfolgen.
2.1.5 Die Abstimmenden haben ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Wahlschein und ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger einen Identitätsausweis, oder ihren Reisepass zur Abstimmung mitzubringen.
2.1.6 Die Stimmzettel werden den Abstimmenden beim Betreten des Abstimmungsraums ausgehändigt. Sie müssen von den Stimmberechtigten allein in einer Wahlkabine des Abstimmungsraums gekennzeichnet werden.
2.1.7 Die Durchführung der Abstimmung und die Feststellung des Abstimmungsergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung der Abstimmung möglich ist.
2.1.8 Die Wahlbenachrichtigung ist bei der Landratswahl aufzubewahren, da sie für eine etwaige Stichwahl benötigt wird.
2.2 Durch Briefwahl:
2.2.1 Wer durch Briefwahl wählen will, muss dies beim Markt Großostheim beantragen und erhält dann folgende Unterlagen:
a) Einen Stimmzettel für jede oben bezeichnete Wahl,
b) einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
c) einen hellroten Wahlbriefumschlag für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag mit der Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist,
d) ein Merkblatt für die Briefwahl.
Nähere Hinweise darüber, wie die Briefwahl auszuüben ist, ergeben sich aus dem Merkblatt für die Briefwahl.
2.2.2 Bei der Briefwahl sorgen die Stimmberechtigten dafür, dass der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Behörde eingeht.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 16:00 Uhr in der Welzbachhalle, An der Welzbachhalle 9, 63762 Großostheim, für den Briefwahlbezirk 21 bis 25 und im Nebengebäude Rathaus (Containerbüros am Rathaus), Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim, für den Briefwahlbezirk 26 und 27 zusammen.
Grundsätze für die Kennzeichnung der Stimmzettel: Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Sie sind als Muster anschließend an diese Bekanntmachung abgedruckt. Gegebenenfalls aufgedruckte Strichcodes dienen ausschließlich der Erleichterung der Stimmenauszählung.
4.1 Wahl des Marktgemeinderates und des Kreistags:
4.1.1 Sofern die Stimmzettel mehrere Wahlvorschläge enthalten, gelten die Grundsätze der Verhältniswahl.
Aus niedergelegten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Es können nur die auf den amtlichen Stimmzetteln vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber gewählt werden.
Die Stimmberechtigten können einen Wahlvorschlag unverändert annehmen, indem sie in der Kopfleiste den Kreis vor dem Kennwort des Wahlvorschlags kennzeichnen.
Sollen einzelne Bewerberinnen und Bewerber Stimmen erhalten, wird das Viereck vor den Bewerberinnen und Bewerbern gekennzeichnet.
Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.
Die Namen vorgedruckter Bewerberinnen und Bewerber können gestrichen werden. Die übrigen Bewerberinnen und Bewerber sind dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde.
Die Stimmberechtigten können ihre Stimmen innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben.
4.1.2 Sofern die Stimmzettel keinen oder nur einen Wahlvorschlag enthalten, gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl. Aus den anschließend abgedruckten Stimmzetteln ergibt sich, wie viele Stimmen die Stimmberechtigten haben. Das sind so viele Stimmen, wie Gemeinderatsmitglieder oder Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen sind. Die Stimmberechtigten können innerhalb der ihnen zustehenden Stimmenzahl einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben, wobei auch mehrfach aufgeführte Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr als drei Stimmen erhalten dürfen.
a) Wenn der Stimmzettel nur einen Wahlvorschlag enthält, können die Stimmberechtigten die auf dem Stimmzettel vorgedruckten Bewerberinnen und Bewerber dadurch wählen, dass sie den Wahlvorschlag oder den Namen der Bewerberinnen und Bewerber in eindeutig bezeichnender Weise kennzeichnen. Sie können vorgedruckte Bewerberinnen und Bewerber streichen; in diesem Fall sind die übrigen Bewerberinnen und Bewerber dann gewählt, wenn der Wahlvorschlag in der Kopfleiste gekennzeichnet wurde. Die Stimmberechtigten können Stimmen an andere wählbare Personen vergeben, indem sie diese in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich hinzufügen.
b) Wenn der Stimmzettel keinen Wahlvorschlag enthält, vergeben die Stimmberechtigten ihre Stimmen dadurch, dass sie wählbare Personen in eindeutig bezeichnender Weise auf dem Stimmzettel handschriftlich eintragen. Gewählt sind die Personen in der Reihenfolge der Stimmenzahlen.
4.2 Wahl des Landrats: Jede stimmberechtigte Person hat eine Stimme. Auf den niedergelegten Stimmzetteln ist erläutert, wie die Stimmzettel zu kennzeichnen sind.
4.3 Die gekennzeichneten Stimmzettel sind mehrfach so zu falten, dass der Inhalt verdeckt ist.
Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig (Art. 3 Abs. 4 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Eine wahlberechtigte Person, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe der Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (Art. 3 Abs. 5 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB)
Großostheim den 02.03.2026
Markt Großostheim
gez.
Ralf Herbst
Erster Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG über die Widmung der Willy-Jakob-Straße im Ortsteil Wenigumstadt gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
In der öffentlichen Sitzung des zuständigen Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 27.06.2024 wurde die Widmung für die neue Straße im neuen Baugebiet „Hauptstraße 70“ im Ortsteil Wenigumstadt beschlossen. Die zwischenzeitlich erfolgte Vermessung hat folgende Grundstückskonstellationen ergeben (nicht maßstäblich):
Bayerische Vermessungsverwaltung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 699)
Der Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg, Regierungsbezirk Unterfranken, widmet gemäß Art. 6 des BayStrWG als Träger der Straßenbaulast (Art. 47 BayStrWG) die „Willy-Jakob-Straße“ zu einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG).
Die neue Widmung lautet wie folgt:
Willy-Jakob-Straße:
Fl.Nr. 5536 der Gemarkung Wenigumstadt, Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
Anfangspunkt:
Westliches Grundstück; Fl.Nr. 5536/8 bzw. 2250/4 der Gemarkung Wenigumstadt
Mittelpunkte:
Im Norden:
Südliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 5536/1, 5536/2 und 5536/3 der Gemarkung Wenigumstadt
Im Süden:
Nördliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 5536/5, 5536/6 und 5536/7 der Gemarkung Wenigumstadt
Endpunkt:
Östliches Grundstück; Fl.Nr. 5536/5 der Gemarkung Wenigumstadt
Länge:
ca. 33,5 m
Die Absicht der Widmung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Widmungsverfügung kann nach vorheriger Terminvereinbarung, Tel. 06026/5004-5530, im Zimmer Nr. 0.9 des Dienstgebäudes Außenstelle IHP Nord – Babenhäuser Straße 50, Gebäude 3 – Erdgeschoss, eingesehen werden.
Großostheim, den 27.02.2026
Markt Großostheim
gez.
Ralf Herbst
Erster Bürgermeister
BEKANNTMACHUNG über die Widmung der Wilhelm-Muehlon-Straße im Ortsteil Wenigumstadt gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
In der öffentlichen Sitzung des zuständigen Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 27.06.2024 wurde die Widmung für die neue Straße im neuen Baugebiet „Waldstraße 6“ im Ortsteil Wenigumstadt beschlossen. Die zwischenzeitlich erfolgte Vermessung hat folgende Grundstückskonstellationen ergeben (nicht maßstäblich):
Bayerische Vermessungsverwaltung
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 699)
Der Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg, Regierungsbezirk Unterfranken, widmet gemäß Art. 6 des BayStrWG als Träger der Straßenbaulast (Art. 47 BayStrWG) die „Wilhelm-Muehlon-Straße“ zu einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG).
Die neue Widmung lautet wie folgt:
Wilhelm-Muehlon-Straße:
Fl.Nr. 801 der Gemarkung Wenigumstadt, Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG
Anfangspunkt:
Westliches Grundstück; Fl.Nr. 797 der Gemarkung Wenigumstadt
Mittelpunkte:
Im Norden:
Südliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 801/2 und 801/4 der Gemarkung Wenigumstadt
Im Süden:
Nördliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 801/1, 801/3 und 801/5 der Gemarkung Wenigumstadt
Endpunkt:
Östliches Grundstück; Einmündung in die Waldstraße, Fl.Nr. 950 der Gemarkung Wenigumstadt
Länge:
41,50 m
Die Absicht der Widmung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Widmungsverfügung kann nach vorheriger Terminvereinbarung, Tel. 06026/5004-5530, im Zimmer Nr. 0.9 des Dienstgebäudes Außenstelle IHP Nord – Babenhäuser Straße 50, Gebäude 3 – Erdgeschoss, eingesehen werden.
Großostheim, den 27.02.2026
Markt Großostheim
gez.
Ralf Herbst
Erster Bürgermeister
Mitteilungen des Landratsamtes Aschaffenburg
Pflegeeltern gesucht
Gesucht werden in Stadt und Landkreis liebevolle und engagierte Pflegeeltern, die bereit sind, Kinder auf begrenzte Zeit oder auf Dauer in ihre Familie aufzunehmen. Interessierte Personen werden auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe vorbereitet und entsprechend ausgebildet. Der Pflegekinderdienst unterstützt und begleitet sie fachlich und finanziell bei ihrer Aufgabe.
Die Pflegekinderdienste des Landkreises und der Stadt Aschaffenburg veranstalten zu diesem Thema am Mittwoch, 04.03.2026 um 19:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Volkshochschule (VHS), Luitpoldstr. 2, 63739 Aschaffenburg einen Informationsabend für interessierte Paare, gleich welchen Geschlechts oder Einzelpersonen.
Bei Interesse freuen wir uns auch auf Ihre Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs, bei dem wir Ihnen die näheren Einzelheiten zu den Anforderungen und den von uns gewährten Leistungen gerne erläutern!
Interessenten aus dem Landkreis Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg sind herzlich willkommen.
Die Teilnahme ist kostenfrei und unverbindlich. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.