Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.
Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen
Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
OT Ringheim, Montag, 02.02.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum
OT Pflaumheim, Dienstag, 03.02.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg
OT Wenigumstadt, Mittwoch, 04.02.2026 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule
Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim
Müllabfuhr
Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in
Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:
Großostheim und Ringheim Pflaumheim und Wenigumstadt
Restmüll Restmüll
Dienstag, 27.01.2026 Dienstag, 27.01.2026
Dienstag, 10.02.2026 Dienstag, 10.02.2026
BioabfallBioabfall
Dienstag, 03.02.2026 Dienstag, 03.02.2026
Dienstag, 17.02.2026 Dienstag, 17.02.2026
Kunststoffsammlung:
Großostheim Freitag, 23.01.2026
Wenigumstadt Mittwoch, 28.01.2026
Ringheim, Sonneck Mittwoch, 28.01.2026
Pflaumheim Mittwoch, 28.01.2026
Papiertonne:
Großostheim, Wenigumstadt Montag, 26.01.2026
Ringheim, Pflaumheim Freitag, 23.01.2026
Sonneck Freitag, 23.01.2026
Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof
Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:
Montag von 14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 14.00 – 16.30 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 14.00 – 16.30 Uhr
Samstag von 9.00 – 13.30 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November bis März 206:
Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.
Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.
Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr
Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr
Nächste Termine:
07.02.26
07.03.26
Fundsachen
Geldbeutel
Schlüsselmäppchen mit zwei Schlüsseln
Handschuh
Fahrrad Schlüssel
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Am Donnerstag, den 22.01.2026 findet um 18:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses statt.
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Tagesordnung:
1. Behandlung der Bauanträge
1.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Odenwaldstraße 5, OT Pflaumheim
2. Verschiedenes
Es folgt eine nichtöffentliche Sitzung
Öffnungszeiten Hallenbad
Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 18.30 - 21.00 Uhr
Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr
Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr
Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr
Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)
Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag
Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr
An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.
Straßensperrung in Wenigumstadt
Die Rosenstraße wird im Bereich der Hs.Nr. 26 voraussichtlich von Montag, den 26.01.2026 für voraussichtlich eine Woche wegen der Aufstellung eines Krans voll gesperrt. Der gesperrte Bereich kann über die Wiesenstraße umfahren werden.
Die betroffenen Anwohner und Anlieger werden gebeten, rechtzeitig Fahrzeuge sowie Mülltonnen für die Sammlungen aus dem gesperrten Bereich herauszufahren bzw. herauszustellen.
Wir bitten um Verständnis, dass es zu Behinderungen kommen kann.
Briefwahlunterlagen können frühestens in der Faschingswoche ausgeliefert werden
Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung aus dem Jahr 2025 dürfen die Gemeinden frühestens 20 Tage vor dem Wahltag, d.h. ab Montag (Rosenmontag), dem 16.02.2026 mit der Auslieferung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl beginnen. Wir werden unseren Postdienstleister im Vorfeld darauf hinweisen, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen Vorrang haben muss, um eine zeitnahe Zustellung sicherzustellen.
Sie können Ihre Wahlunterlagen jedoch online ab dem 26.01.2026 oder unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung im Rathaus schriftlich beantragen. Dies erleichtert uns die Vorbereitung der Briefwahlunterlagen.
Bitte bedenken Sie, dass Ihr Wahlbrief mit den dazugehörigen Unterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung ankommen muss um ausgezählt zu werden. Nutzen Sie dazu unseren Sonderbriefkasten am Rathaus (am Fenster vom Parkplatz kommend) oder bringen Sie Ihre Unterlagen persönlich vorbei. Bei der Versendung mit der Post bedenken Sie die Postlaufzeiten.
Ihr Wahlteam
Stellenanzeigen
Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:
Einrichtungsleitung (m/w/d) für den Kindergarten Abenteuerland zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Stellvertretende Kindergartenleitung (m/w/d) für den Kindergarten Mullewapp zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Gärtner/in (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bautechniker/in - Fachrichtung Hochbau oder Meister/in im Handwerksbereich (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Dual Studierende/r (m/w/d) im Bachelor Soziale Arbeit & Management für das gemeindliche Jugendzentrum zum 01.04.2026
Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“, „Umwelt“ und „Jugendzentrum“ (m/w/d) zum 01.09.2026
Rettungsschwimmer/in (m/w/d) ab dem 15.05.2026 – 15.09.2026
Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunk
Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
Das Nöthigsgut in Großostheim ist mit dem Gotischen Haus von 1421 das älteste und bedeutendste Fachwerk-Ensemble im Kreis Aschaffenburg. In seinem Inneren birgt es als Kleinod das BachgauMuseum, eines der wenigen Landschaftsmuseen Bayerns und eines der führenden Unterfrankens. Seine Besonderheit beruht nicht nur auf kostbaren Ausstellungsstücken, sondern auch auf meisterhaft gefertigten Stein-, Ton- und Metallarbeiten. Kunstvolles Handwerk und beeindruckende Technik verdeutlichen das große handwerkliche Geschick, die Perfektion und Kreativität der einheimischen Bevölkerung. Erleben Sie Original-Artefakte, die Jahrtausende überdauert haben, darunter prächtige Schmuckstücke und einen Glücksfund aus dem frühesten Christentum. Ein Highlight der Ausstellung ist der Großostheimer Kirchenschatz mit seinen großartigen Meisterwerken der Goldschmiedekunst.
Viele Exponate sind einzigartige, unwiederbringliche Zeugnisse und geben einen faszinierenden Einblick in das Leben unserer Vorfahren.
Tauchen Sie bei der Führung ein in eine vergangene Ära voller Geheimnisse und spannender Geschichten.
Termin: Sonntag, 25. Januar 2026, 15:00 Uhr
Treffpunkt: Nöthigsgut am Marktplatz, Eingang BachgauMuseum
Dauer: ca. 1 Stunde
Führung: Rudolf Kreuzer
Die Führung ist kostenlos, zzgl. Museums-Eintritt
Abendliche Fackelwanderung durch die Weinberge
Bevor die Nächte wieder kürzer werden und der Abend sich golden über die Weinberge legt, beginnt eine der stimmungsvollsten Zeiten des Jahres.
Begleiten Sie uns zum Start des neuen Weinjahres auf eine besondere Weinwanderung durch die spätwinterlichen Weinberge Großostheims – im warmen Schein von Fackeln und Lichtern, mit fünf ausgewählten Weinen und einem gemütlichen Ausklang im Weingut.
Unsere Wanderung führt ab dem Weingut Höflich vorbei an der Großostheimer Grotte durch die Weinlage Harstall, entlang besonderer Aussichtspunkte und kleiner Raststationen, an denen wir die Weine genießen und den Blick über das abendliche Maintal schweifen lassen.
Zum Abschluss kehren wir ins Weingut ein, wo Sie eine herzhafte Winzervesper (im Preis inbegriffen) erwartet – und die Gelegenheit, in geselliger Runde den Abend gemütlich ausklingen zu lassen.
Termin: Samstag 07.02.2026, um 16 Uhr (08.02.2026)
Teilnahmebetrag: 37,50 € (inkl. Weinen und Vesper)
(Anmeldung unter erforderlich)
Lernort Natur - Wer lebt in unserem Wald
Waldführung
Termin: 8. Februar 2026 um 10 Uhr
Treffpunkt: Großostheim, Parkplatz an der Reithalle, Wendelinusweg
Dauer: ca. 4 Stunden
Teilnahmebetrag: Teilnahme kostenlos
Führung: Benjamin Nebel und Andreas Reinhard
Der "Kleine Schaafheimer Jakobsweg": Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: 8. Februar 2026 um 11.30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Anmeldung: Dr. Thomas Draxler, Tel. 06073-7406464, www.peace-walker.de
Alle Termine mit detaillierten Beschreibungen, Kontaktdaten, Treffpunkten sowie neue Veranstaltungen, aktuelle Informationen und Änderungen finden Sie im Internet unter www.grossostheim.de/fuehrungsnetz
Bekanntmachungen der Regierung von Unterfranken
Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08. März 2026;
Zusammentritt des Beschwerdeausschusses am 02. Februar 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Art. 8 GLKrWG, § 11 GLKrWO hat die Regierung von Unterfranken für die am 08. März 2026 stattfindenden Gemeinde- und Landkreiswahlen einen Beschwerdeausschuss gebildet.
Der Beschwerdeausschuss entscheidet auf Antrag eines betroffenen Wahlvorschlagsträgers über dessen Einwendungen bezüglich der Gültigkeit des Wahlvorschlags für die Gemeinderats-, Kreistags-, Bürgermeister- oder Landratswahl, sofern der Wahlausschuss diesen Einwendungen nicht abgeholfen hat oder ein Beschluss, der die Gültigkeit eines Wahlvorschlags festgestellt hat, von Amts wegen geändert wird (Art. 32 Abs. 4 Satz 1 GLKrWG).
Der Wahlvorschlagsträger hat den Antrag bis spätestens Donnerstag, den 29. Januar 2026, 18:00 Uhr, schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter einzureichen (Art. 32 Abs. 4 Satz 2 GLKrWG). Anträge auf Entscheidung des Beschwerdeausschusses sind vom Wahlleiter mit den für die Überprüfung durch den Beschwerdeausschuss erforderlichen Unterlagen und einer eigenen Stellungnahme unverzüglich durch Boten dem vorsitzenden Mitglied des Beschwerdeausschusses zu übermitteln (§ 48 Abs. 2 GLKrWO).
Für eine eventuell notwendig werdende Sitzung wird der Beschwerdeausschuss
am Montag, den 02.Februar 2026, 15:30 Uhr
bei der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg im Sitzungssaal A zusammentreffen.
Die Sitzung ist öffentlich.
Die Landratsämter und kreisfreien Städte werden gebeten, den o.g. Sitzungstermin rechtzeitig –spätestens allerding bis zum 28.01.2026 – ortsüblich bekannt zu machen. Die Landratsämter werden darüber hinaus gebeten, die kreisangehörigen Gemeinden bzw. die Verwaltungsgemeinschaften aufzufordern, den Sitzungstermin ebenfalls rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Bock
Regierungsdirektorin
Abend des Sports – Sportlerehrung des Marktes Großostheim für das Jahr 2025
Die Vereine und Schulen in der Großgemeinde werden gebeten, ihre Einzelsportler und Mannschaften, die im Jahr 2025 bei
· Unterfränkischen Meisterschaften einen 1. Platz
· Bayerischen Meisterschaften einen 1. bis 3. Platz
· Deutschen Meisterschaften den Endkampf bzw. die Endrunde erreicht haben
· Internationalen Meisterschaften teilgenommen haben
zu melden. Es wird nur die höchste Auszeichnung geehrt.
Der diesjährige Ehrenabend findet am Freitag, den 20.03.2026 um 19:00 Uhr in der Bachgauhalle statt.
Bis spätestens 22.02.2026, können die Anmeldungen schriftlich eingereicht werden.
Information an Privatwaldbesitzer entlang der Kreisstraße AB 1 „Allmannhecke“ Gemarkung Pflaumheim
In der 6. KW (02.- 06.02.2026) finden Fällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherung entlang der Kreisstraße AB 1 Pflaumheim/ Allmannhecke statt.
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und zum Schutz von Leib und Leben müssen diese Arbeiten durchgeführt werden. Der Markt Großostheim lässt diese Fällung durch eine Fachfirma vornehmen. Die Bäume verbleiben zur späteren Aufarbeitung auf den Grundstücken der Privatwaldbesitzer. Die Maßnahme wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisbauhof durchgeführt.
Forstverwaltung Großostheim
Mitteilungen des Landratsamts Aschaffenburg
Abfallwirtschaft, Jahresendabrechnungen 2025
Die Abfallentsorgungsgebührenbescheide für das Jahr 2025 mit den Festsetzungen der Vorauszahlungen 2026 werden spätestens Ende Januar 2026 versandt werden. Bitte beachten Sie, dass ab dem 09.01.26 eingegangene Änderungswünsche noch nicht berücksichtigt sind und durch einen geänderten Bescheid später korrigiert werden.
Bitte vergleichen Sie genau die in den Bescheiden angegeben Deckelnummern mit denen Ihrer tatsächlich vorhandenen Tonnen.
Eigentümerwechsel
Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungs-gebühren haften. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine automatische Weiterleitung an die Müllgebührenstelle vom Grundbuchamt, Notar oder der Gemeinde.
Der Wechsel kann nur jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, so dass der gewünschte Termin gleich mit angegeben werden soll.
Mieterwechsel
Wenn der Mieter wechselt, kann bei der Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung telefonisch, schriftlich, per Email oder Fax eine individuelle Leistungsberechnung angefordert werden.
Änderungen
Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevoll-mächtigten bzw. Hausverwalters müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese berücksichtigt werden können.
Wenn es wieder kälter wird und winterliche Straßenverhältnisse vorherrschen, kann es zu Verzögerungen bei der Abfuhr von Abfällen kommen. Obwohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen bemüht sind, die Anwesen wie gewohnt anzufahren, ist dies vor allem in den frühen Morgenstunden schwierig, wenn noch nicht alle Straßen gestreut bzw. geräumt werden konnten.
Zudem kommt es bei Minusgraden häufig zum Festfrieren von Abfällen in der Tonne, so dass diese beim Leerungsvorgang trotz mehrmaligem Rütteln nicht herausfallen. Je feuchter die Abfälle sind, desto eher können sie festfrieren. Biomüll ist eher betroffen als Restmüll, da er naturgemäß mehr Feuchtigkeit enthält. Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen das Festfrieren ist das Einpacken der Bioabfälle in Zeitungspapier, welches die Feuchtigkeit aufsaugt. Restmüll kann im Gegensatz zu Biomüll auch in Plastiktüten in die Restmülltonne geworfen werden.
Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung nachprüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, sollte er von der Tonnenwand abgelöst werden. Den Müllwerkern ist dieses Lockern leider aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Sollte trotz aller Vorsicht die Tonne einmal nicht vollständig geleert worden sein, besteht dennoch kein Grund zum Ärgern:
Nur der Müll, der tatsächlich aus der Tonne herausgefallen ist, wird bei der Ermittlung der Höhe der Gewichtsgebühr berücksichtigt und berechnet werden.
Für diese durch die winterliche Witterung erschwerten Entsorgungsbedingungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.
Was tun mit der Photovoltaik-Anlage, wenn die EEG-Förderung endet? - Themenabend Ü20-PV-Anlagen
29.01.2026, 19.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Hauptstraße 4a, 63867 Johannesberg
In ihrem 21. Betriebsjahr endet für alle Photovoltaik-Anlagen die Fördervergütung nach dem EEG jeweils zum Ende des Kalenderjahres. Am Themenabend wird aufgezeigt, was danach gilt und wie Sie Ihre Ü20-PV-Anlage weiter nutzen können. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit mit verschiedenen Solarfirmen in Kontakt zu treten, Fragen zur eigenen Anlagensituation zu stellen und ein weiteres Vorgehen zu besprechen.
Veranstalter ist die Bürgerenergie im Landkreis Aschaffenburg eG (kurz BLA) gemeinsam mit dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Aschaffenburg und der Energieberatung des VerbraucherService Bayern (VSB). ein.
Am Dienstag, 10. Februar 2026 findet von 18:30 bis 20:00 Uhr in Alzenau, Pfarrzentrum Maximilian-Kolbe-Haus, Alfred-Delp-Str.4 für alle ehrenamtlich Tätigen, die sich im Rahmen eines sozialen Ehrenamts engagieren, sowie weitere Interessierte, ein Vortrag zum Thema „Trauer und Depression“ statt.
Trauer und seelischer Schmerz sind natürliche Reaktionen, die nach dem Verlust eines geliebten Menschen auftreten.
Je nach Lebenssituation können sie länger anhalten und, wenn keine Unterstützung erfolgt, eine depressive Erkrankung auslösen, die einer psychotherapeutischen und oft auch einer zusätzlichen fachpsychiatrischen Behandlung bedarf.
Im Vortrag von Frau Eichfelder, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, geht es um die Frage, wann aus der Trauerreaktion eine Depression entstehen kann und welche Möglichkeiten der Hilfe es gibt.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist bis zum 03.02.2025 per E-Mail unter erforderlich.
Der Vortrag findet im Rahmen der Fortbildungsreihe für das Soziale Ehrenamt statt. Weitere Veranstaltungstermine sind im Fortbildungskalender 2025/2026 veröffentlicht. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Kunkel oder Frau Pfister, Landratsamt Aschaffenburg, Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement, Tel.: 0 60 21 / 394 – 5118, E-Mail: , bzw. Herr Oberle, Fachdienst Gemeindecaritas, Tel.: 0 60 21 / 392 – 230, E-Mail: gerne zur Verfügung.
Künstliche Intelligenz verstehen Chancen und Risiken für Kinder
Künstliche Intelligenz ist längst im Alltag unserer Kinder angekommen – sei es durch Sprachassistenten, YouTube-Empfehlungen oder kreative Tools wie Bild- und Textgeneratoren. Doch was steckt eigentlich hinter dem Begriff "KI"? Wie funktionieren solche Systeme? Und was bedeutet das für das Aufwachsen, Lernen und den Medienumgang von Kindern?
In diesem Vortrag wird ein leicht verständlicher Einblick in die Grundlagen von Künstlicher Intelligenz geben. Es wird beleuchtet, wie Kinder KI im Alltag erleben, welche Faszination, aber auch welche Herausforderungen damit verbunden sind. Im Fokus steht dabei vor allem die Frage: Wie können Eltern ihre Kinder kompetent begleiten – im Gespräch, in der Medienerziehung und im Alltag?
Der Vortrag bietet Raum für Fragen, Austausch und praxisnahe Tipps für einen reflektierten Umgang mit KI in der Familie.
Dieser Vortrag ist geeignet für Eltern mit Kindern ab 8 Jahren.
Wer kauft Lebensmittel ein? Wer denkt daran, dass das Kind neue Wechselsachen für den Kindergarten braucht bzw. ein Vorsorgetermin beim Arzt ansteht? Wer unterstützt bei den Hausaufgaben und wer ist für den Haushalt zuständig? Meist sind es Mütter, die mehrheitlich die Aufgaben rund um die Familien-Organisation übernehmen. Viele fühlen sich erschöpft und überlastet, denn es ist anstrengend ständig an alles zu denken und sich allein verantwortlich zu fühlen.
Woher kommt diese ungleiche Arbeitsteilung? Noch wichtiger: Wie können die Aufgaben gerechter zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden? Und welche Tipps gibt es für Alleinerziehende?
An diesem Abend sollen Ideen und Möglichkeiten ausgetauscht werden, wie „Mental Load“ gerechter aufgeteilt werden kann. Tipps, um eigene Ansprüche und negative Glaubenssätze zu hinterfragen sind dabei und es gibt konkrete Anleitungen für Eltern, wie sich gemeinsam faire Lösungen finden lassen.
Dieser Vortrag ist geeignet für Eltern mit Kindern in jedem Alter.
Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Referentin Caroline Ruck, Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Aschaffenburg
Termin: Donnerstag, 26.02.2026
Zeit: 19:00 – 21:00 Uhr
Ort: online
Anmeldung bis 19.02.2026 unter www.landkreist-aschaffenburg.de
Ehrung von Vorstandsmitgliedern und sonstigen Personen für Verdienste in Vereinen und Verbänden
Der Landkreis Aschaffenburg ehrt
- Vorstandsmitglieder (nach der jeweiligen Satzung) in Vereinen, Organisationen und Verbänden, die im kulturellen, sportlichen, sozialen und caritativen Bereich oder in politischen Parteien und Wählervereinigungen tätig sind und
- sonstige Personen, wenn sie an verantwortlicher Stelle eines Vereines, Verbandes oder einer Organisation tätig waren und sich in dieser Funktion besonders für den Verein oder die Allgemeinheit verdient gemacht haben. Hierüber ist eine schriftliche Begründung des Antragstellers notwendig.
Der jeweilige Verein muss seinen Sitz im Landkreis Aschaffenburg haben. Die Ehrung umfasst ebenfalls Personen von überörtlichen Organisationen und Verbänden, wenn diese auch für den Landkreis Aschaffenburg zuständig sind und die zu ehrende Person im Landkreis wohnt.
Die vorgenannten Tätigkeiten und Aufgaben müssen sich beim gleichen Verein, der Organisation, des Verbandes auf mindestens 20 Jahre erstrecken. Bei einer Tätigkeit von über 30 Jahren ist eine weitere Ehrung möglich.
Die Ehrung erfolgt nur für solche Personen, die ihre Tätigkeit mindestens bis zum 01.01.2023 ausgeübt haben.
Im Bereich des Feuerwehrwesens sind die Richtlinien nur für Vorstandstätigkeiten im Feuerwehrverein anwendbar.
Ein Rechtsanspruch auf die Ehrung besteht nicht.
Die Anträge zur Ehrung können ab diesem Jahr ausschließlich online auf der Homepage des Landkreises Aschaffenburg (www.landkreis-aschaffenburg.de Wer macht was Ehrungen in Vereinen und Organisationen) oder über den angefügten QR-Code gestellt werden. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen des Landratsamtes Aschaffenburg telefonisch unter der Telefonnummer 06021/394-2311 und -2312 oder per E-Mail: zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für die diesjährige Ehrung müssen die Anträge bis spätestens 28.02.2026 beim Landratsamt Aschaffenburg eingegangen sein.
In diesem Jahr findet der Ehrenabend am Freitag, den 19. Juni 2026 in der Maintalhalle in Mainaschaff statt.
Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns bereits im Voraus.
Anmeldung unter www.landkreist-aschaffenburg.de
Pflegeberuf – cooler als Du denkst!
Du möchtest für Deine Zukunft einen Job, bei dem Du wirklich etwas beeinflussen kannst?
Du bist auf der Suche nach einer beruflichen (Neu-)Orientierung?
Dann bietet Dir das Pflege-Camp die ultimative Chance in genau einen solchen Beruf reinzuschnuppern! Auch für Quereinsteiger mit Erfahrungen in einem anderen Beruf ist das Pflege-Camp eine gute Chance!
Denn die Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann oder zum Pflegefachhelfer/-in punktet mit einer attraktiven Vergütung und wohnortnahen Ausbildungsmöglichkeiten in unserer Region am Bayerischen Untermain.
Die Gesundheitsregionplus organisiert in Kooperation mit dem Ausbildungsverbund Pflege eine einrichtungsübergreifende Praktikumswoche, das sogenannte Pflege-Camp. Das Praktikum findet vom 16.02. bis 20.02.2026 statt und bietet Dir Einblicke in die verschiedensten Arbeitsbereiche. Du wirst einen Tag Klinik-Luft schnuppern, eine Tour in der ambulanten Pflege begleiten und einen Tag im Pflegeheim miterleben. Außerdem wirst Du Infos zu Deinen Ausbildungs- und Karrierechancen in der Pflege bekommen und die Pflegeschulen kennenlernen. Wir freuen uns auf Deine Teilnahme!