Die Sprechstunden bei unseren Bürgermeistern finden zu den bekannten Öffnungszeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Termine können Sie jederzeit gerne im Vorzimmer des Bürgermeisters, Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.
Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen
Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.
OT Ringheim, Montag, 03.02.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum
OT Pflaumheim, Dienstag, 04.02.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg
OT Wenigumstadt, Mittwoch, 05.02.2025 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule
Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim
Müllabfuhr
Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in
Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:
Großostheim und Ringheim Pflaumheim und Wenigumstadt
Restmüll Restmüll
Dienstag, 28.01.2025 Dienstag, 28.01.2025
Dienstag, 11.02.2025 Dienstag, 11.02.2025
BioabfallBioabfall
Dienstag, 04.02.2025 Dienstag, 04.02.2025
Dienstag, 18.02.2025 Dienstag, 18.02.2025
Kunststoffsammlung:
Großostheim Montag, 27.01.2025
Pflaumheim Mittwoch, 29.01.2025
Wenigumstadt Donnerstag, 23.01.2025
Ringheim, Sonneck Freitag, 24.01.2025
Papiertonne:
Großostheim, Wenigumstadt Montag, 27.01.2025
Ringheim, Pflaumheim Freitag, 24.01.2025
Sonneck Montag, 10.02.2025
Winteröffnungszeiten im Biomassen- und Recyclinghof
Ab dem 1. November gelten im gemeindlichen Biomassen- und Recyclinghof folgende Winter-Öffnungszeiten:
Montag von 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch von 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag von 14.00 – 16.00 Uhr
Samstag von 9.00 – 13.00 Uhr
Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von November 2024 bis März 2025
Am ersten Samstag im Monat für alle Ortsteile.
Sollte dies ein Feiertag sein, findet die Grünabfallannahme am zweiten Samstag statt.
Wenigumstadt, Festplatz, 10:00 bis 11:00 Uhr
Pflaumheim, Rudelzauer Straße, 11.30 bis 12.30 Uhr
Nächste Termine:
01.02.2025
01.03.2025
Fundsachen
Fahrradlampe
Öffnungszeiten Hallenbad
Das Hallenbad hat zu den folgenden Zeiten geöffnet:
Montag, 18.30 - 21.00 Uhr
Dienstag, 18.00 - 20.30 Uhr
Mittwoch, 18.30 - 20.30 Uhr
Donnerstag,18.00 - 20.30 Uhr
Freitag, 18.00 - 20.30 Uhr
Samstag, 13.00 - 14.00 Uhr nur für Menschen mit Handicap (mit entsprechender Berechtigung)
Samstag, 14.00 - 17.30 Uhr Familientag
Sonntag, 8.30 - 11.30 Uhr
An Feiertagen bleibt das Hallenbad geschlossen.
Vorankündigung zur Schließung des Bürgerbüros vom 10.02 – 14.02.25 und der Verwaltungsgebäude am 24.02.2025
Zur Nachbearbeitung der Bürgermeisterwahl und zur Vorbereitung der möglichen Stichwahl am 23.02.2025 bleibt das Bürgerbüro in der Woche vom 10.02 bis 14.02.2025 für den Publikumsverkehr geschlossen.
In dieser Zeit müssen ca. 5.000 Briefwahlunterlagen für eine mögliche Bürgermeisterstichwahl zusammengestellt und aufgrund der geltenden Fristen anschließend ausgefahren werden. Weiterhin laufen in diesem Zeitraum auch die Vorbereitungen der parallel stattfindenden Bundestagswahl auf Hochtouren, für welche die gleiche Menge an Briefwählern erwartet wird und entsprechende Unterlagen vorbereitet werden müssen. Am 24.02.2025, dem Tag nach der Bundestagswahl und gegebenenfalls der Bürgermeisterstichwahl, bleiben alle Verwaltungsgebäude zur Nachbearbeitung der Wahlen geschlossen.
Für Notfälle und unaufschiebbare Angelegenheiten (z. B. Beurkundungen) wird an den genannten Tagen nach vorheriger Absprache ein Notdienst eingerichtet werden. Diesen erreichen Sie per Mail unter oder telefonisch über die zentrale Rufnummer 06026 5004-0.
Ab dem 25.02.2025 sind die Rathausmitarbeiter wie gewohnt für Sie erreichbar.
Kanalsanierungsarbeiten in Großostheim
In den nächsten Wochen werden in Großostheim Kanalsanierungsarbeiten in verschiedenen Straßen ausgeführt.
Die Arbeiten hierzu erfolgen ausschließlich über die vorhandenen Revisionsschächte, Aufgrabungen sind nicht erforderlich.
Mit kurzzeitigen Behinderungen in den jeweils betroffenen Straßen ist zu rechnen.
Die beauftragte Firma Kanaltechnik Geiger aus Mainaschaff informiert die betroffenen Anwohner vorher noch zusätzlich über eine Wurfsendung.
Wir bitten die dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Behinderungen zu entschuldigen.
Untersuchung und Reinigung der Kanäle in Ringheim
In den nächsten Wochen wird in Ringheim die Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung des öffentlichen Kanalnetzes in Ringheim durchgeführt. Dazu werden die Kanäle und Revisionsschächte vorher mittels Hochdruckspülfahrzeug gereinigt und anschließend inspiziert. Die Arbeiten werden von der beauftragten Firma Umwelttechnik Müller aus Eppertshausen, Abschnitts- bzw. Straßenzugweise ausgeführt. Dabei ist mit kurzzeitigen Behinderungen in den jeweils betroffenen Straßen zu rechnen.
Wir bitten die dabei entstehenden Unannehmlichkeiten und Behinderungen zu entschuldigen.
Sicherung der Gehbahnen im Winter
Der Markt Großostheim weist auf die Verpflichtung hin, dass Grundstücksanlieger von Gehwegen und Fußpfaden diese von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif-, oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z.B. Sand, Splitt) zu bestreuen sind, nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln, oder das Eis zu beseitigen ist.
Diese Sicherungsarbeiten sind an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahr für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
(Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter / Markt Großostheim v. 17.12.2021)
Neues von den Wochenmärkten
Metzgerei Hellenthal nicht mehr auf dem Wochenmarkt vertreten
Die Metzgerei Hellenthal wird auf dem Ringheimer Wochenmarkt leider bis auf Weiteres nicht anwesend sein können. Grund hierfür ist der Personalmangel.
Wochenmarkt Großostheim und Ringheim
NachfüllBar Urlaub bis einschließlich 4. Februar 2025
Bratwurst Seppel
Der Bratwurst Seppel ist am Freitag, den 24.01.2025, auf dem Großostheimer Wochenmarkt nicht anwesend.
Stellenausschreibungen
Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:
Techniker- oder Meister für den Bereich Bauhof/Gärtnerei Fachrichtung Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Bereichsleiter für den Bereich Tiefbau (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Facharbeiter für das gemeindliche Wasserwerk (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Rettungsschwimmer ab dem 15.05.2025 bis 15.09.202
Bundesfreiwilligendienst im Bereich „Soziales“ und „Umwelt“ (m/w/d) zum 01.09.2025
Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
Die Vereine und Schulen in der Großgemeinde werden gebeten, ihre Einzelsportler und Mannschaften, die im Jahr 2024 bei
· Unterfränkischen Meisterschaften einen 1. Platz
· Bayerischen Meisterschaften einen 1. bis 3. Platz
· Deutschen Meisterschaften den Endkampf bzw. die Endrunde erreicht haben
· Internationalen Meisterschaften teilgenommen haben
zu melden. Es wird die höchste Auszeichnung geehrt.
Weiter können Schüler- und Jugendmannschaften für eine Ehrung vorgeschlagen werden, die in den letzten Jahren besonders erfolgreich waren. Hier sollen gute und dauerhafte Leistungen von jungen Mannschaften z.B. auf Kreisebene, gewürdigt werden, die ansonsten bei Ehrungen eigentlich nicht zum Zuge kommen.
Der diesjährige Ehrenabend findet am Freitag, den 28.03.2025 um 19:00 Uhr in der Bachgauhalle statt.
Bis spätestens 07.02.2025, können die Anmeldungen schriftlich und digital eingereicht werden.
Markt Großostheim
Veranstaltungen/Vereinsförderung
Schaafheimer Str. 33
63762 Großostheim
Email:
Es wird gebeten, die dazugehörigen Formulare, zu nutzen. Diese finden Sie auf der Homepage des Marktes Großostheim unter www.grossostheim.de/ehrenabend
Einladung zur Dienst.- und Mitgliederversammlung
Die diesjährige Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Markt Großostheim und die Mitgliederversammlung des Feuerwehrverein Markt Großostheim e.V. findet am Samstag, den 25.01.2025, um 19:00 Uhr in der Feuerwache statt.
Hierzu lade ich Dich recht herzlich ein
Folgende Tagesordnungspunkte wurden festgelegt:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht des Kommandanten
4. Mitgliederversammlung des Feuerwehrvereins Markt Großostheim e.V.
5. Ehrungen / Beförderungen
6. Verschiedenes / Grußworte
Alan Friedreich
(Kommandant)
Führungsnetz Bachgau
Führung im BachgauMuseum „Schätze des BachgauMuseums“
Das Nöthigsgut in Großostheim ist mit dem ältesten Fachwerkhaus im Kreis Aschaffenburg, dem Gotischen Haus von1421, das bedeutendste Fachwerk-Ensemble im Kreis. In seinem Inneren birgt es als weitere Kostbarkeit das Bachgaumuseum, eines der wenigen Landschaftsmuseen Bayerns und eines der führenden Unterfrankens. Seine Besonderheit beruht nicht nur auf Ausstellungsstücken aus kostbaren Materialien, sondern auch auf auserlesenen Kunstwerken und meisterhaft gefertigten Stein-, Ton- und Metallarbeiten. Beeindruckende Technik verdeutlicht die hohen handwerklichen Qualitäten der einheimischen Bevölkerung. Erleben Sie Original-Artefakte, die Jahrtausende überdauert haben, darunter prächtige Schmuckstücke und einen Glücksfund aus dem frühesten Christentum. Viele Exponate sind einzigartige, unwiederbringliche Zeugnisse und geben einen faszinierenden Einblick in das Leben unserer Vorfahren.
Tauche bei der Führung ein in eine vergangene Ära voller Geheimnisse und spannender Geschichten.
Termin: Sonntag, 26. Januar 2025, 15:00 Uhr
Treffpunkt: Nöthigsgut am Marktplatz, Eingang Bachgaumuseum
Dauer: ca. 1 Stunde
Teilnahmebetrag: Die Führung ist kostenlos, zzgl. Museums-Eintritt
Führung: Rudolf Kreuzer
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ – Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: 16. Februar 2025 um 11.30 Uhr
Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel)
Dauer: ca. 5 – 6 Stunden
Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“
Führung durch die Wäscheabteilung des Bachgaumuseums - „Reiz und Hülle. Was Mann und Frau darunter anhatten“
In einer kurzweiligen Führung erfahren sie Aufschlussreiches über Wäschemode aus 5 Jahrhunderten. Das Mittelalter war vielleicht garnicht so prüde? Im Anschluss noch eine kleine Museumsführung
Termin: Sonntag, 16. Februar 2025 um 14:00 Uhr
Treffpunkt: Bachgaumuseum, Marktplatz 1
Dauer: ca. 1 Stunde
Führung: Ewald Lang
Vogelstimmenwanderung durch die Wenigumstädter Gemarkung im März
Die Bäume haben jetzt kaum Blätter, wenig Gelegenheit sich zu verstecken, man kann die Vögel sehen. Die meisten Sommervögel sind noch unterwegs, manche Teilzieher kommen bald/gerade an, es ist die Zeit der Jahresvögel. Den Weg verändern wir nicht. Ca. 30 Arten haben wir bei einer Begehung im Jahr 2020 registriert. Am Ende der Wanderung erwartet uns eine Kaffee- und Kuchenpause. Während der Wanderung werden wir das Thema: „Der Körperbau der Vögel – Das falsche Knie“ behandeln.
Termin: Sonntag, 9. März, 7:00 Uhr Treffpunkt: Großostheim OT Wenigumstadt an der Apotheke Hauptstraße Dauer: ca. 3 Stunden Teilnehmerbetrag: Kosten keine, Spende willkommen, Kaffee und Kuchen frei Führung: Natur- und Vogelschutzverein 1924 Wenigumstadt e.V.
Hinweis: Unbedingt Fernglas oder Spektiv mitbringen.Wetterfeste Kleidung, wir sind auch auf Feldwegen unterwegs.Keine Anmeldung erforderlich
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“: Einmal Tagespilger sein
Der „Kleine Schaafheimer Jakobsweg“ verbindet alle vier Ortsteile von Schaafheim. An jeweils vier Raststationen in Schaafheim, Mosbach, Radheim und Schlierbach stehen Wegekreuze mit einer Bank davor zum Innehalten und Ausruhen. Der anspruchsvolle Rundweg hat eine Länge von ca. 25 Kilometer und ist in 5 – 6 Stunden in herrlicher Gegend zu bewältigen. Eine gewisse Grundkondition ist Voraussetzung, um den Weg durch die Fluren und Wälder genießen zu können.
Sie werden von Sabine Frank und Dr. Thomas Draxler begleitet. Beide haben den Jakobsweg „Camino Primitivo“ begangen und geben wertvolle Infos, Hinweise und Tipps weiter. Thomas Draxler ist ausgebildeter Leiter für Pilgergruppen.
Jeder „Tagespilger“ erhält einen Pilgerpass, eine Pilgerurkunde und ein „Mönchsgeheimnis“.
Termin: Sonntag, 09. März um 11:30 Uhr Treffpunkt: Schaafheim, Müllerweg 93 (Start und Ziel) Dauer: ca. 5 – 6 Stunden Teilnahmebetrag: 10,- € inkl. Urkunde und Pilgergetränk „Mönchsgeheimnis“ Anmeldung: Tel. 06073-740 64 64, www.peace-walker.de
Familienführung im Bachgaumuseum: Von der Saat bis zur Ernte – Wie gelangt das Brot zu uns?
Wir sehen uns im Museum den Jahreslauf in der Landwirtschaft an. Was wurde angebaut, wie wurde geerntet und wie kommt das Brot zu uns?
Termin: Sonntag, 9. März um 15:00 Uhr
Dauer: 15- 16 Uhr
Teilnahmebetrag: 3,00 € zzgl. Eintritt pro Person, Kinder bis 14 Jahren Eintritt frei
Hinweis des Finanzamtes Aschaffenburg
Informationen zur neuen Grundsteuer
Sie müssen mehr bezahlen?
Dies kann eine Folge des neuen Grundsteuerrechts sein.
Bitte überprüfen Sie die Daten hinsichtlich der
Grundfläche des Grundstücks
Wohnfläche
Nutzfläche
Eigentumsverhältnisse (richtiger Anteil?)
Sie finden diese im Grundsteueräquivalenzbescheid, den Sie vom Finanzamt Aschaffenburg erhalten haben.
Stimmen die Werte, ist der Bescheid richtig.
Sollte der Bescheid fehlerhaft sein, stellen Sie bitte schriftlich oder elektronisch per Elster einen Änderungsantrag beim Finanzamt. Geben Sie bitte Ihr Aktenzeichen und Ihre Kontaktdaten an.
Bis zum Ergehen des geänderten Bescheides ist die Grundsteuer in festgesetzter Höhe an die Gemeinde zu zahlen. Die zu viel gezahlten Beträge werden später durch die Gemeinde zurückerstattet.
Haben Sie bereits
einen Änderungsantrag gestellt?
einen Einspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid eingelegt?
eine berichtigte Grundsteuererklärung eingereicht?
eine Grundsteueränderungsanzeige eingereicht?
den Verkauf des Objektes angezeigt?
Und die Kommune hat dennoch
die Grundsteuer aufgrund des fehlerhaften Grundsteuermessbetrages festgesetzt.
den Grundsteuerbescheid an den vorigen Eigentümer gerichtet.
Leider konnten nicht alle Eigentumsänderungen und Korrekturen durchgeführt werden, bevor die Kommunen die Grundsteuerbescheide erlassen haben.
Das Finanzamt bearbeitet die Anzeigen kontinuierlich.
Wegen der Vielzahl der Anträge besteht eine längere Bearbeitungsdauer.
Bitte sehen Sie von Rückfragen zum Stand der Bearbeitung ab.
Sie werden nicht vergessen.
Zu viel gezahlte Grundsteuer wird wieder erstattet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.
Der Wahlleiter des Marktes Großostheim
Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die Feststellung der gewählten Person, ggf. über die Entscheidung über eine Stichwahl für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, den 09.02.2025
Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden (Stich-)Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreis-wahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am Tag/Zeitpunkt: Sonntag, den 09.02.2025 um 20.00 Uhr ggf. fortgesetzt am Dienstag, den 11.02.2025, 9.30 Uhr, sowie im Falle einer Stichwahl zusätzlich am Dienstag, den 25.02.2025, 9.30 Uhr,
Ort: im Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim
Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.
Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.
Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Frist für die Annahme der Wahl. Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch 2.1 Veröffentlichung im Internet unter: www.grossostheim.de/buergermeisterwahl und 2.2 durch öffentlichen Anschlag am Rathaus gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.
Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes (GLKrWG), binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.
Markt Großostheim
Großostheim, den 23.01.2025
gez.
Stephan Göller
Wahlleiter
Mitteilung des Landratsamtes Aschaffenburg
Herzensmenschen gesucht: Pflegefamilie für 3-jährigen Jungen
Für einen 3-jährigen Jungen mit körperlichen Einschränkungen suchen wir eine engagierte Pflegefamilie, die ihm ein geborgenes Umfeld und die Unterstützung bietet, die er benötigt, um sein volles Potenzial zu entfalten.
Der Junge ist ein fröhliches, neugieriges Kind, das trotz seiner Einschränkungen großen Lebensmut zeigt. Seine Entwicklung erfordert Geduld, Zuwendung und möglicherweise auch therapeutische Begleitung.
Wir suchen eine Familie:
Mit Herz und Verständnis für die besonderen Bedürfnisse eines Kindes mit Behinderung
Die bereit ist, sich mit seiner Herkunft und Kultur auseinanderzusetzen
Die eventuell Erfahrung mit Pflegekindern oder besonderen Bedürfnissen hat (keine Voraussetzung – wir bieten umfangreiche Unterstützung!)
Wir bieten:
Eine sorgfältige Vorbereitung und Begleitung durch Fachkräfte
Finanzielle Unterstützung
Zugang zu Fortbildungen und Austausch mit anderen Pflegefamilien
Möchten Sie diesem kleinen Jungen ein liebevolles Zuhause schenken und ihm helfen, die Welt zu entdecken? Dann melden Sie sich bei uns!
Jedes Kind verdient eine Familie – vielleicht sind Sie genau die Richtigen!
Kontakt: 06021/394-4220 oder -4211,
Klima, Krisen, Kriege – der Klimawandel aus sicherheitspolitischer Perspektive
Mo., 27. Januar 2025, 19.00 bis 20.30 Uhr; Klimavortrag am Spessart-Gymnasium Alzenau
Es erwarten Sie:
- Klimawandel vor dem Hintergrund der Pariser Klimaziele - Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden und Sicherheit - aktuelle Beispiele für Krisen, die eng mit dem Klimawandel verknüpft sind - Perspektivwechsel: wie Kriege den Klimawandel beeinflussen - Diskussions- und Fragerunde nach dem Vortrag
Referent: Christoph Seibert, Fachleiter für Politik und Gesellschaft am Spessart-Gymnasium Alzenau
Die Veranstaltung ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Infoabend findet im Rahmen der Klimavorträge der zertifizierten Klimaschule Spessart-Gymnasium Alzenau statt. Mit freundlicher Unterstützung durch den Freundeskreis Spessart-Gymnasium Alzenau.
Energieberatungsstützpunkt Kahl am Main wieder besetzt
Ab Februar kompetente und neutrale Beratung zu Energiefragen im Rathaus
Ab Februar öffnet der Energieberatungs-Stützpunkt des VerbraucherService Bayern e. V. wieder seine Türen. Bürgerinnen und Bürger aus Kahl und Umgebung können sich künftig einmal im Monat im Rathaus persönlich und individuell in Energiefragen beraten lassen. Der erste Energiesprechtag findet am 6. Februar und dann immer am ersten Donnerstag im Monat von 15 bis 18 Uhr im Sitzungssaal statt.
Ein Energie-Experte des VerbraucherService Bayern berät zu Themen wie Strom sparen, Heizen und Lüften, Baulicher Wärme- und Hitzeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik, Erneuerbare Energien (Solarenergie, Wärmepumpen), Förderprogramme, Wechsel des Energieversorgers, Heizkostenabrechnung und weitere Themen des privaten Energieverbrauchs.
Der Energieberater gibt unabhängig und kompetent Tipps zu allen Fragen rund ums Energie sparen. Er hilft den Ratsuchenden dabei, die optimale Entscheidung bei der bevorstehenden Heizungserneuerung zu treffen, erneuerbare Energie in den Haushalten zu nutzen und Fördermittel für die Sanierungen des Eigenheims zu erhalten.
Ein Termin dauert zwischen 30 und 60 Minuten, ist kostenfrei und bedarf einer vorherigen Anmeldung. Termine können vereinbart werden beim Klimaschutzmanager des Landkreises Aschaffenburg unter der Telefonnummer 06021 394-7030 oder über die bundesweite kostenfreie Hotline 0800 / 809 802 400.
Der Energieberatungsstützpunkt wird auf Initiative der Klimaschutzmanagerin der Gemeinde Kahl am Main, Bianca Haas, wieder personell besetzt. Damit rückt die Energieberatung im Landkreis noch näher an die Bürgerinnen und Bürger. Mespelbrunn, Bessenbach und Laufach sind Standorte von drei weiteren Energieberatungsstützpunkten des VerbraucherService Bayern.
Infos zum Beratungsangebot und Vortrag „Steuerbare Verbrauchseinheiten – was gilt für Wärmepumpen, Wallboxen und Co.?“
Zur Wiedereröffnung des Kahler Energieberatungsstützpunktes findet am Montag, den 3. Februar um 19:00 Uhr im Sitzungsaal des Rathauses, Aschaffenburger Straße 1, 63796 Kahl am Main, eine Auftaktveranstaltung mit anschließendem Vortrag statt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind zur Auftaktveranstaltung herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Energieberatung im Landkreis Aschaffenburg
Das Landratsamt Aschaffenburg bietet in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern (VSB) Energieberatungen an. Diese helfen bei allen Fragen rund um das Thema energiebewusstes Bauen und Wohnen, wie zum Beispiel beim Heizungstausch, bei der energetischen Modernisierung des Eigenheims oder dem Einsatz erneuerbarer Energien wie Photovoltaik oder Solarthermie. Die Energie-Fachleute des VSB beraten anbieterunabhängig und individuell. Das Energieberatungsangebot umfasst Beratungen per Telefon oder Video, stationäre Beratungen in den Energieberatungsstützpunkten sowie, wenn erforderlich, Vor-Ort-Besuche. Das komplette Energieberatungsangebot ist für Landkreisbürgerinnen und -bürger kostenfrei.
Anmeldung
Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung über das Klimaschutzmanagement des Landkreises Aschaffenburg zwingend erforderlich ist.
Koordinationsstelle für ehrenamtliche Vormundschaften und Pflegschaften
Es gibt Lebenssituationen, in denen Kinder und Jugendliche einen Vormund benötigen. Sei es, weil die Eltern verstorben sind, wie im Falle von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Ausland oder sie ihr Sorgerecht aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können. Jedes dieser Kinder braucht einen Vormund, der sich für diese Kinder stark macht und verantwortungsvoll Entscheidungen trifft und Kontinuität im Leben der Kinder bietet. In der Regel übernimmt das Jugendamt die Vormundschaft für diese Kinder und Jugendlichen.
Durch eine Reform im Vormundschaftsrecht wurde die Führung einer solchen Vormundschaft durch eine geeignete ehrenamtliche Person in den Fokus gerückt. Die Bestellung von ehrenamtlichen Personen mit gleicher Eignung ist demnach einer Bestellung des Jugendamtes immer vorzuziehen. Denn natürlich gibt es Kinder und Jugendliche, die sich eine engere und persönlichere Betreuung wünschen.
Koordinationsstelleim Jugendamt
Zur Umsetzung dieser Reform hat die Jugendhilfe des Landkreises Aschaffenburg mit der Koordinationsstelle für ehrenamtliche Vormundschafteneine eigene Stelle eingerichtet. Durch die direkte Anbindung an das Landratsamt besteht bereits der direkte Kontakt zu den verschiedenen Fachdiensten und den Gerichten.
Die Koordinationsstelle soll ehrenamtliche Vormünder in ihrer Tätigkeit begleiten und unterstützen. Zudem sollen interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich vorstellen können, Kinder und Jugendliche als Vormund zu begleiten, geschult und qualifiziert werden.
Engagement für junge Menschen
„Wir suchen Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen und Spaß daran haben, junge Menschen auf ihrem Lebensweg zu begleiten. Personen, die sich für die Kinder und Jugendlichen stark machen wollen und ihnen Orientierung geben können“, sagt Mirco Dührig, Leiter des Fachbereichs 22 der Jugendhilfe.
Grundsätzliche kann jede volljährige Person eine ehrenamtliche Vormundschaft übernehmen. Interessierte sollten bereit sein, sich langfristig, kontinuierlich und verantwortungsvoll zu engagieren. Sie sollten zudem in der Lage sein, sich offen mit anderen Menschen, Lebensweisen und Kulturen auseinanderzusetzen, aber auch mit Enttäuschungen umgehen zu können und Entscheidungen anderer zu respektieren. Grundlegend sind ausreichende Zeitressourcen sowie eine grundsätzliche Vereinbarkeit mit der beruflichen und familiären Situation.
Am Mittwoch, den 12.02.2025, findet um 18 Uhr eine Informationsveranstaltung zum Thema „Ehrenamt Vormundschaft“ im Landratsamt Aschaffenburg statt.
Eine Voranmeldung ist erforderlich und kann unter oder unter 06021 / 394-4212 erfolgen.
Belegung der kreiseigenen Sporthallen durch Vereine und Gruppen im Sommerhalbjahr 2025
Der Landkreis Aschaffenburg stellt im Rahmen der Sportförderung gegen Kostenersatz nach der Entgeltregelung folgende kreiseigene Sportstätten den sporttreibenden Vereinen und Gruppen im Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung, sofern jeweils eine geeignete Aufsichtsperson eingeteilt werden kann:
Alzenau
Edith-Stein-Schule, Staatl. Realschule
1 Sporthalle
Hahnenkamm-Schule zur Lernförderung
1 Sporthalle
Spessart-Gymnasium
3 Sporthallen
1 Gymnastikraum
1 Allwetterplatz
Hösbach
Pestalozzi-Schule zur Lernförderung
1 Sporthalle
1 Allwetterplatz
Schul- und Sportzentrum
1 Dreifachsporthalle (abteilbar)
1 Zweifachsporthalle (abteilbar)
1 Rasenspielfeld
4 Allwetterplätze
Aschaffenburg
Staatl. Berufliches Schulzentrum
1 Zweifachsporthalle (abteilbar)
Die Belegung der Sporthallen wird für das am 28. April 2025 beginnende Sommerhalbjahr neu geregelt. Der Benutzungszeitraum endet 31. Juli 2025.
Interessierte Vereine und Gruppen werden gebeten bis spätestens 15. Februar 2025 Ihre Belegungswünsche schriftlich dem Landratsamt Aschaffenburg (Postanschrift: Fachbereich12.3, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg oder Fax: 06021 394-918 oder E‑Mail: mitzuteilen. Später eingehende Anträge können nur noch bedingt berücksichtigt werden.
Der Antrag ist vom Hauptverein für alle Abteilungen zu stellen und soll folgende Angaben enthalten:
Gewünschte Sporthalle mit Angabe der Schule
Gewünschter Wochentag und ersatzweiser Wochentag
Belegungszeit von ... bis ... Uhr
Sportart und Teilnehmerzahl
Teilnehmergruppen, z. B. Aktive, Schüler usw.
Der Wochenplan für das Sommerhalbjahr 2025 wird unter Vorbehalt zur Nutzung der Sportstätten erstellt.
Veranstaltungshinweis der Technischen Hochschule Aschaffenburg – Campus Miltenberg
Kleiner Campus – großes Studium!
Studiengang „Mittelstandsmanagement“ B.A. der TH Aschaffenburg - studierbar am Campus Miltenberg
Das Bachelorstudium für jede Lebenslage: flexibel, praxisnah und regional
Nach dem Abitur, neben dem Beruf oder der Familie,2 TageVorlesung in Präsenz am Campus Miltenberg - weitere Inhalte flexibel online studierbar
Onlineinformationsveranstaltung für das Bachelorstudium „Mittelstandsmanagement“ für Studieninteressierte am 20.02.2025
Wann? 20.02.2025 von 17:30 Uhr – 19:00 Uhr
Wo? Online: Einwahllink an diesem Tag unter www.th-ab.de/mima oder www.campus-miltenberg.de/termine Die Studiengangsleiterin Prof. Dr. Victoria Bertels des Studiengangs „Mittelstandsmanagement“ und das Team freuen sich schon sehr auf Sie!
Beratungsangebote des Bezirks Unterfranken
Terminankündigung – wohnortnahe Beratung
Der Bezirk Unterfranken ist für Sie da und bietet in Ihrer Region für Menschen mit Pflegebedürftigkeit und/oder Behinderung und deren Angehörige sowie allen weiteren interessierten Personen eine individuelle Beratung zu Themen der Eingliederungshilfe an.
Vor Ort Termine werden an folgenden Freitagen zwischen 08:30 Uhr und 11:30 Uhr imRathaus der
Stadt Aschaffenburg (Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg) angeboten:
14.02.2025
11.04.2025
14.03.2025
09.05.2025
Terminvereinbarung unter: 0931 7959-1349, oder www.bezirk-unterfranken.de/beratung-egh
Gerne können Sie auch Ihren Termin für eine Online-Beratung rund um die Themen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe auf der Homepage vom Bezirk Unterfranken buchen:www.bezirk-unterfranken.de/Online-Beratung
Hinweis der Gymnasien im Landkreis Miltenberg
Informationsveranstaltungen zum Übertritt an ein Gymnasium
Für Eltern von Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2025/26 an ein Gymnasium überwechseln wollen, stehen im Landkreis Miltenberg vier Gymnasien zur Auswahl:
Das Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach ist ein Sprachliches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch, 6. Klasse Französisch oder Latein, 8. Klasse Spanisch oder Französisch), ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch; 6. Klasse Französisch oder Latein) und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch; 6. Klasse Französisch oder Latein); ab der 11. Jahrgangsstufe kann die 2. Fremdsprache durch Spanisch ersetzt werden.
Das Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld ist ein Sprachliches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch; 6. Klasse Latein oder Französisch; 8. Klasse Spanisch) und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch; 6. Klasse Französisch oder Latein); ab der 11. Jahrgangsstufe kann die 2. Fremdsprache durch Spanisch, Chinesisch oder Türkisch ersetzt werden.
Das Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch, 6. Klasse Latein oder Französisch); ab der 11. Jahrgangsstufe kann die 2. Fremdsprache durch Spanisch ersetzt werden.
Das Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg ist ein Sprachliches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch; 6. Klasse Latein; 8. Klasse Spanisch), ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch; 6. Klasse Französisch oder Latein) und ein Musisches Gymnasium (Sprachenfolge: 5. Klasse Englisch, 6. Klasse Latein); ab der 11. Jahrgangsstufe kann die 2. Fremdsprache durch Spanisch ersetzt werden.
Die Gymnasien führen in neun Ausbildungsjahren zur uneingeschränkten Hochschulreife und sind
koedukativ. An folgenden Tagen sind schulspezifische Informationsveranstaltungen geplant:
Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach am Freitag, 21.02.2025 von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr: Tag der offenen Tür mit Informationsvortrag und geführtem Rundgang
Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld am Dienstag, 11.03.2025 ab 17:00 Uhr: Rundgang durch das Schulgebäude, 19:00 Uhr: Informationsvortrag
Hermann-Staudinger-Gymnasium Erlenbach am Donnerstag, 13.03.2025 um 17:00 Uhr bzw. 19:00 Uhr: Rundgang durch das Schulgebäude, 18.30 Uhr: Informationsvortrag
Johannes-Butzbach-Gymnasium Miltenberg am Mittwoch, 26.02.2025 um 17:00 Uhr: Informationsvortrag, anschließend: Rundgang durch das Schulgebäude
Sie werden über die Schulorganisation, die verschiedenen Ausbildungsrichtungen und eventuelle Neuerungen ab dem Schuljahr 2025/2026 informiert.
Terminhinweise für die Anmeldung an den Gymnasien:
Montag 05. Mai 2025 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 06. Mai 2025 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch 07. Mai 2025 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08. Mai 2025 8:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09. Mai 2025 8:00 - 13:00 Uhr
Zur Anmeldung nach der Jahrgangsstufe 4 sind das Übertrittszeugnis der Grundschule und die Geburtsurkunde im Original mitzubringen. Die Anmeldemodalitäten im Einzelnen können Sie der Homepage der jeweiligen Schule entnehmen.
Bei Schülerinnen und Schülern aus einem anderen Bundesland ersetzt das Halbjahreszeugnis und der Vermerk einer Eignung für das Gymnasium das Übertrittszeugnis.
Mit einem Durchschnitt von 2,33 oder besser in den Fächern Deutsch, Mathematik, Heimat- und Sachunterricht erfolgt der Übertritt von der Grundschule ohne Probeunterricht.
Für Schülerinnen und Schüler, die ohne entsprechende Empfehlung der Grundschule an das Gymnasium übertreten wollen, findet der Probeunterricht am Dienstag, 13.05., Mittwoch, 14.05. und Donnerstag, 15.05.2025 statt.
Der Übertritt aus Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule ist möglich mit einem Durchschnitt von 2,0 oder besser in den Fächern Mathematik und Deutsch im Jahreszeugnis. Ebenso kann ein Wechsel aus der Jahrgangsstufe 5 der Realschule erfolgen mit einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser in den Fächern Mathematik und Deutsch im Jahreszeugnis. Eine Voranmeldung in der Woche vom 05. Mai bis 09. Mai 2025 (s. o.) ist mit dem Zwischenzeugnis notwendig. Die endgültige Anmeldung erfolgt in den ersten drei Sommerferientagen. Ein Probeunterricht nach Jahrgangsstufe 5 ist nicht mehr vorgesehen