Wartung von Wasserarmaturen und Kontrolle des Verbrauchsverhaltens
Die Trinkwasserqualität gilt es zu bewahren. Auch die Hausinstallation mit den dazugehörigen Leitungen, Armaturen und Geräten kann die Trinkwasserqualität beeinflussen.
Bei Auswahl und Kauf von Installationsmaterialien ist darauf zu achten, dass diese das DVGW-Prüfzeichen erhalten haben. Nur dieses Zeichen bekundet, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dies gilt generell für alle Armaturen, Materialien und Geräte, die in der Trinkwasserinstallation ihre Verwendung finden. Um die Funktion und die Trinkwasserqualität zu erhalten, müssen bei Wasserarmaturen (wie Druckminderer, Feinfilter in rückspülbarer Ausführung oder mit Einwegkerze sowie Absperrarmaturen) die vom Hersteller empfohlenen und gesetzlich vorgegebenen Wartungsintervalle eingehalten und durchgeführt werden. Geräte wie z.B. Wasserenthärtungsanlagen, die außer Betrieb sind, müssen von der Trinkwasserinstallation getrennt werden.
Regelmäßige Kontrolle ist wichtig!
Zur eigenen Kontrolle sollte sich jeder Abnehmer für die regelmäßige Wartung seiner Hausinstallation ein entsprechendes Formblatt anlegen. In dieser Checkliste ist auf alle Fälle auch das Ablesen der Wasserzähleinrichtung mit einzubeziehen, um so Unregelmäßigkeiten im Wasserverbrauch festzustellen. Es ist ausdrücklich zu empfehlen, die Wasserzähleinrichtung in einem Turnus von 4 Wochen abzulesen.
Sie fragen sich warum?
Die Praxis zeigt hier immer wieder, dass zum Beispiel durch defekte Ventile in Heizungsanlagen mehr als das Zwei- bis Dreifache und durch defekte Magnetventile der Trinkwassernachspeisung einer Zisterne mehr als das Acht- bis Zwölffache des normalen Wasserverbrauchs pro Abrechnungsjahr anfallen können. Alljährlich werden uns leider immer wieder zahlreiche Fälle bekannt, bei denen durch Defekte in der Hausinstallation hunderte, ja tausende Kubikmeter wertvolles Trinkwasser ungenutzt in die Kanalisation laufen. Deshalb ist bei der regelmäßigen Kontrolle des Wasserzählers nicht nur der Zählerstand zu erfassen, sondern auch darauf zu achten, dass das schwarze Kontrollrädchen absolut stillsteht, wenn gerade keine Wasserentnahme erfolgt. Bleibt das Kontrollrädchen nicht stehen, liegt ein Defekt oder eine Undichte in der Hausinstallation vor. Neben den bereits erwähnten Heizungs- und Zisternenanlagen sind dann auf alle Fälle alle weiteren Entnahmestellen sowie Spülkästen in der Toilettenanlage einer gründlichen Kontrolle zu unterziehen.
Keine Haftung der Gemeinde
Für Schäden, die durch unterlassene Wartung innerhalb der Hausinstallation entstehen, kann nicht der örtliche Wasserversorger verantwortlich gemacht werden. Hierzu zählen insbesondere auch finanzielle Schäden durch schadensbedingten Mehrverbrauch und damit einer möglichen hohen Nachzahlung von Wasser- und Kanalgebühren.