Bekanntmachung Widmung

BEKANNTMACHUNG über die Widmung der Willy-Jakob-Straße im Ortsteil Wenigumstadt gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

In der öffentlichen Sitzung des zuständigen Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 27.06.2024 wurde die Widmung für die neue Straße im neuen Baugebiet „Hauptstraße 70“ im Ortsteil Wenigumstadt beschlossen. Die zwischenzeitlich erfolgte Vermessung hat folgende Grundstückskonstellationen ergeben (nicht maßstäblich):

Willy-Jakob-Straße

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 699)

Der Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg, Regierungsbezirk Unterfranken, widmet gemäß Art. 6 des BayStrWG als Träger der Straßenbaulast (Art. 47 BayStrWG) die „Willy-Jakob-Straße“ zu einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG). 

Die neue Widmung lautet wie folgt:

Willy-Jakob-Straße:

Fl.Nr. 5536 der Gemarkung Wenigumstadt, Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG

Anfangspunkt:

Westliches Grundstück; Fl.Nr. 5536/8 bzw. 2250/4 der Gemarkung Wenigumstadt

Mittelpunkte:

Im Norden:

Südliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 5536/1, 5536/2 und 5536/3 der Gemarkung Wenigumstadt

Im Süden:

Nördliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 5536/5, 5536/6 und 5536/7 der Gemarkung Wenigumstadt        

Endpunkt:

Östliches Grundstück; Fl.Nr. 5536/5 der Gemarkung Wenigumstadt

Länge:

ca. 33,5 m

Die Absicht der Widmung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Widmungsverfügung kann nach vorheriger Terminvereinbarung, Tel. 06026/5004-5530, im Zimmer Nr. 0.9 des Dienstgebäudes Außenstelle IHP Nord – Babenhäuser Straße 50, Gebäude 3 – Erdgeschoss, eingesehen werden. 

 

Großostheim, den 27.02.2026

Markt Großostheim

 

gez.

Ralf Herbst

Erster Bürgermeister


 

BEKANNTMACHUNG über die Widmung der Wilhelm-Muehlon-Straße im Ortsteil Wenigumstadt gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

In der öffentlichen Sitzung des zuständigen Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 27.06.2024 wurde die Widmung für die neue Straße im neuen Baugebiet „Waldstraße 6“ im Ortsteil Wenigumstadt beschlossen. Die zwischenzeitlich erfolgte Vermessung hat folgende Grundstückskonstellationen ergeben (nicht maßstäblich):

Wilhelm-Muehlon-Straße

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geändert durch die §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 699)

Der Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg, Regierungsbezirk Unterfranken, widmet gemäß Art. 6 des BayStrWG als Träger der Straßenbaulast (Art. 47 BayStrWG) die „Wilhelm-Muehlon-Straße“ zu einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG). 

Die neue Widmung lautet wie folgt:

Wilhelm-Muehlon-Straße:

Fl.Nr. 801 der Gemarkung Wenigumstadt, Ortsstraße gemäß Art. 46 Nr. 2 BayStrWG

Anfangspunkt:

Westliches Grundstück; Fl.Nr. 797 der Gemarkung Wenigumstadt

Mittelpunkte:

Im Norden:

Südliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 801/2 und 801/4 der Gemarkung Wenigumstadt

 

Im Süden:

Nördliche Grundstücksgrenzen der Grundstücke Fl.Nr. 801/1, 801/3 und 801/5 der Gemarkung Wenigumstadt        

Endpunkt:

Östliches Grundstück; Einmündung in die Waldstraße, Fl.Nr. 950 der Gemarkung Wenigumstadt

Länge:

41,50 m

Die Absicht der Widmung wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Die Widmungsverfügung kann nach vorheriger Terminvereinbarung, Tel. 06026/5004-5530, im Zimmer Nr. 0.9 des Dienstgebäudes Außenstelle IHP Nord – Babenhäuser Straße 50, Gebäude 3 – Erdgeschoss, eingesehen werden. 

 

Großostheim, den 27.02.2026

Markt Großostheim

 

gez.

Ralf Herbst

Erster Bürgermeister