Marktgemeinde

Entsorgung von Poolwasser

Aus gegebenem Anlass und zum Ende der Sommerzeit möchte der Markt Großostheim und das Landratsamt auf die fachgerechte Entsorgung des „Poolwassers“ hinweisen:

Grundsätzlich handelt es sich bei „Poolwasser“, insbesondere aufgrund der chemischen Zusätzen wie Chlor und Algiziden, um Abwasser (Schmutzwasser). Aufgrund dieser Inhalte ist eine Entsorgung über die Kanalisation erforderlich.

Das einfache Ablassen in den Untergrund stellt rechtlich eine unerlaubte Einleitung in das Grundwasser dar und ist nicht zulässig.

Wir bitten um Beachtung.