Kommunales Behördennetz; Betrieb

Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.

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Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.

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Infos im Akkordeon

Formulare

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Online Verfahren

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Rechtsvorschriften

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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