Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih

Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.

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Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.

Nähere Informationen erhalten Sie von der Gemeinde.

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Infos im Akkordeon

Formulare

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

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Kosten

Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.

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Online Verfahren

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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