Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

Der Markt Großostheim ist Mitglied im Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain (KVÜ), welcher mit der Verkehrsüberwachung/Ahndung entsprechend beauftragt ist. Bei Nachfragen zu Verwarnungen oder bei Widersprüchen wenden Sie sich daher bitte direkt an die nachfolgende Geschäftsstelle:

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain

Im Gewerbegebiet 21

63846 Laufach

Tel.: 06093/995561

Fax: 06093/995563

Email:

 

Die Kommunale Verkehrsüberwachung ahndet im ruhenden Verkehr jegliche Verstöße – soweit möglich auch sofort - gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der § 12 der StVO sieht u. a. folgende Ahndungstatbestände vor

  • Halten vor und in amtlichen Feuerwehrzufahrten
  • Halten an engen und unübersichtlichen Stellen (Restfahrbahnbreite unter 3,10 m)
  • Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen (insb. im verkehrsberuhigtem Bereich)
  • Parken auf dem Gehweg
  • Parken entgegen der Fahrtrichtung
  • Parken auf Behindertenparkplatz ohne erforderlichen Parkausweis
  • Überschreitung der vorgeschriebenen Parkzeit

u.v.m..

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Ansprechpartner

Frau Sabrina Christ

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5560

Telefax: +49 6026/5004-9139

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)