Der Markt Großostheim ist Mitglied im Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain (KVÜ), welcher mit der Verkehrsüberwachung/Ahndung entsprechend beauftragt ist. Bei Nachfragen zu Verwarnungen oder bei Widersprüchen wenden Sie sich daher bitte direkt an die nachfolgende Geschäftsstelle:
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Untermain
Im Gewerbegebiet 21
63846 Laufach
Tel.: 06093/995561
Fax: 06093/995563
Email:
Die Kommunale Verkehrsüberwachung ahndet im ruhenden Verkehr jegliche Verstöße – soweit möglich auch sofort - gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO). Der § 12 der StVO sieht u. a. folgende Ahndungstatbestände vor
- Halten vor und in amtlichen Feuerwehrzufahrten
- Halten an engen und unübersichtlichen Stellen (Restfahrbahnbreite unter 3,10 m)
- Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen (insb. im verkehrsberuhigtem Bereich)
- Parken auf dem Gehweg
- Parken entgegen der Fahrtrichtung
- Parken auf Behindertenparkplatz ohne erforderlichen Parkausweis
- Überschreitung der vorgeschriebenen Parkzeit
u.v.m..
Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim