Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

Kurzbeschreibung

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Beim Markt Großostheim erfolgt die Vergabe des sog. Selbstwerberholzes im Rahmen eines Losverfahrens zweimal jährlich ausschließlich an interessierte Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Marktgemeinde. Die Selbstwerber müssen eine mengenabhängige Arbeitsleistung im Wald für Pflanz- und Pflegearbeiten erbringen. Nach Abschluss des Losverfahrens überwacht die Forstabteilung des Marktes Großostheim die ordnungsgemäße Durchführung durch den Selbstwerber.

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Ansprechpartner

Frau Christina Hock

Forst

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-2050

Telefax: +49 6026/5004-9500

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Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
  • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
  • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!

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Online Verfahren

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Rechtsvorschriften

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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