Abwasser; Zahlung der Abwassergebühren

Kurzbeschreibung

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) sehen in der Regel vor, dass Grundstückseigentümer (und andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige) für die Abwassermengen, die von ihrem Grundstück der öffentlichen Entwässerungsanlage zugeführt werden, Abwassergebühren an die Gemeinde zu leisten haben.

Die Gemeinden können dabei zur konkreten Ermittlung der Abwassergebühren verschiedene zulässige Wege gehen. Als Beispiel kommen dabei etwa einheitliche Einleitungsgebühren nach dem sog. Frischwassermaßstab in Betracht, aber auch nach Niederschlags- und Schmutzwassergebühren differenzierte Gebührenfestsetzungen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen zu den konkreten Regelungen vor Ort an Ihre Gemeindeverwaltung.

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Ansprechpartner

Herr Markus Wombacher

Steuern, Gebühren und Beiträge

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-5320

Telefax: +49 6026/5004-9329

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Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

Gebührenpflicht sind Eingentümer des Grundstücks oder andere in den Satzungen genannte mögliche Gebührenpflichtige.

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Fristen

Die Fristen werden Ihnen mitgeteilt.

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Kosten

Die Gebühren für die Abwasserentsorgung werden Ihnen mitgeteilt.

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Online Verfahren

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Rechtsbehelf

  • (fakultatives) Widerspruchsverfahren

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Unterlagen

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