Marktgemeinde

Verbot der Wasserentnahme aus fließenden Gewässern

Wasserentnahme bis mindestens Ende August verboten

Wie das Landratsamt Aschaffenburg in einer Pressemitteilung vom 23.07.2026 berichtet, wird bis vorerst einschließlich 31. August 2026 die Entnahme von Wasser aus fließenden Gewässern im Landkreis untersagt. Hintergrund sind die anhaltende Trockenheit und die dadurch niedrigen Wasserstände. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden; eine Verlängerung wird nach Lage Ende August entschieden.

Die Untersagung betrifft auch die sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauche, die sonst das Schöpfen mit Handgefäßen erlauben. Weiterhin dürfen Wasser nur Personen entnehmen, die eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes erhalten haben. Der Main (Gewässer I. Ordnung) ist vom Verbot ausgenommen.

Kleinere Gewässer der Ordnung II und III stark betroffen

Laut Landratsamt sind vor allem kleinere Gewässer (Gewässer II. und III. Ordnung) stark betroffen. Die Trockenheit habe bereits deutliche negative Auswirkungen auf Grundwasser und Gewässerökologie; eine nachhaltige Entspannung ist derzeit nicht absehbar, da in den kommenden Wochen kaum abflusswirksame Niederschläge erwartet werden.

Die Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt 29/2026 des Landkreises eingesehen werden: www.landkreis-aschaffenburg.de/amtsblatt

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger sich an das Verbot zu halten, um die ohnehin bereits stark belasteten Gewässer zu schonen.