Marktgemeinde

Anpassung der Zuschussrichtlinie

In der Sitzung am 27.08.2024 beschloss der Großostheimer Marktgemeinderat eine redaktionelle Anpassung der gemeindlichen Zuschussrichtlinie.

Die bisherige Richtlinie stammt aus dem Jahre 2008 und wurde nun entsprechend der Bedürfnisse der örtlichen Vereine und Organisationen angepasst. Investive und laufende Ausgaben der Vereine werden nunmehr mit insgesamt 239.000 € jährlich gefördert, eine Erhöhung um 50.000 € im Vergleich zu den Auszahlungen 2023.

Weiterhin wurde auch Freibetrag der Kanal- und Wasserbezugsgebühren den klimatischen Bedingungen der vergangenen Saisons angepasst und beträgt ab sofort 1.200 m3 Wasser/Jahr.

Erhöht wurde auch die Zuwendung für Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten. Hier werden 2.000 € gewährt.

Den Wortlaut der nun geltenden Richtlinie finden Sie hier: Zuschussrichtlinie