Großostheim

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde: Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Pflaumheimer Straße

Hinweis der Straßenverkehrsbehörde:
Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Pflaumheimer Straße

Die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h im Bereich der Turmstraße / Pflaumheimer Straße (Kr AB 3) wird bis zur Einmündung Bachgauhalle bzw. Ringheimer Mühlstraße erweitert.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um entsprechende Beachtung der neuen Regelung.

Luftbild_Geschwindigkeitsreduzierung_Turmstraße_Pflaumheimer_Straße