Kommunalwahl 2026

Wahltermin festgesetzt

Die allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern finden turnusmäßig alle sechs Jahre statt und somit wieder im kommenden Jahr. Die Bayerische Staatsregierung hat auf Grundlage des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes als nächsten Wahltermin für die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern den Sonntag, den 8. März 2026, festgesetzt.

Auf dieser Seite möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen rund um die anstehenden Kommunalwahlen sowie später auch die Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen darstellen.

 

Aktuelle Informationen

Wahlbekanntmachungen


 

 

Aktuelle Informationen

Untenstehend finden Sie in chronologisch aufsteigender Reihenfolge aktuelle Meldungen und Hinweise zur Kommunalwahl.

Beantragung von Briefwahlunterlagen ab dem 26. Januar online möglich

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl ist ab dem Montag, 26. Januar 2025, auch ohne das Vorliegen einer Wahlbenachrichtigung, online möglich.

Den hierfür notwendigen Link finden Sie ab Montag auf dieser Seite.

Briefwahlunterlagen können frühestens in der Faschingswoche ausgeliefert werden

Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung aus dem Jahr 2025 dürfen die Gemeinden frühestens 20 Tage vor dem Wahltag, d.h. ab Montag (Rosenmontag), dem 16.02.2026 mit der Auslieferung der Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl beginnen. Wir werden unseren Postdienstleister im Vorfeld darauf hinweisen, dass die Zustellung der Briefwahlunterlagen Vorrang haben muss, um eine zeitnahe Zustellung sicherzustellen.

 

Sie können Ihre Wahlunterlagen jedoch unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung online oder im Rathaus schriftlich beantragen. Dies erleichtert uns die Vorbereitung der Briefwahlunterlagen.

 

Bitte bedenken Sie, dass Ihr Wahlbrief mit den dazugehörigen Unterlagen wieder rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung ankommen muss um ausgezählt zu werden. Nutzen Sie dazu unseren Sonderbriefkasten am Rathaus (am Fenster vom Parkplatz kommend) oder bringen Sie Ihre Unterlagen persönlich vorbei. Bei der Versendung mit der Post bedenken Sie die Postlaufzeiten.

 

Ihr Wahlteam


 

Wahlbekanntmachungen

Folgende Wahlbekanntmachungen wurden bisher erlassen und am Sitzungssaal des Neuen Rathauses angeschlagen:

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Ergebnisfeststellung für die Wahl des Gemeinderates am Sonntag, den 08.03.2026

Der Wahlleiter

des Marktes Großostheim

 

Bekanntmachung

der Sitzung des Wahlausschusses

zur Ergebnisfeststellung

für die Wahl des Gemeinderates

am Sonntag, den 08.03.2026

 

Die Sitzung des Wahlausschusses findet

 

Tag:
am Dienstag, den 17.03.2026

 

Zeitpunkt:
um 10:00 Uhr 

 

Ort:
im Sitzungssaal des Neuen Rathauses,
Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim

 

statt.

 

Der Wahlausschuss stellt in der Sitzung das endgültige Wahlergebnis fest (Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG, §§ 90, 92 Abs. 1 und 2 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - GLKrWO).

 

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

 

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

 

Markt Großostheim

Großostheim, den 22.01.2026

 

gez.

Stephan Göller

Wahlleiter


 

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08.03.2026

Die Wahlleiterin des Landkreises Aschaffenburg, Frau Sophia Mandl, erlässt folgende

 Bekanntmachung

 der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 08.03.2026

  Der Kreiswahlausschuss hat für die Wahl des Landrats folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Ordnungszahl Name des Wahlvorschlagträgers
(Kennwort)

Bewerber
(Familienname, Vorname, ggf. akademische Grade, Beruf oder Stand, kommunale Ehrenämter, sonstige Ämter, Gemeinde)

Jahr der Geburt

01

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

Dr. Legler Alexander, Landrat, Alzenau

1977

03

Alternative für Deutschland (AfD)

Rausch Joachim, Dipl.-Ing. Elektrotechnik, Kreisrat, Johannesberg

1959

05

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Dümig Simon, M.Eng., Berufsschullehrer, Gemeinderatsmitglied, Kreisrat, Sailauf

1989

08

Die Linke (Linke)

Hofmann Florian, Student Energietechnik, Kreisrat, Mömbris

1996

Nähere Einzelheiten über die Stimmabgabe sind der Wahlbekanntmachung, die noch ergeht, zu entnehmen.

 

Aschaffenburg, 21. Januar 2026

gez.

Sophia Mandl


 

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates am Sonntag, den 08.03.2026

Die Sitzung des Wahlausschusses findet

 

Tag:                am Dienstag, den 20.01.2026 (47. Tag vor dem Wahltag)

 

Zeitpunkt:      um 10:00 Uhr

 

Ort:                 im Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim

 

statt.

 

Der Wahlausschuss beschließt in der Sitzung über die Gültigkeit der eingereichten Wahlvorschläge (Art. 32 Abs. 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes – GLKrWG).

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

 

Markt Großostheim

Großostheim, den 08.01.2026

Gez.

Stephan Göller

Wahlleiter


 

Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderates im Markt Großostheim, Landkreis Aschaffenburg, am Sonntag, den 08.03.2026

Für die Wahl des Marktgemeinderates wurden folgende Wahlvorschläge bis zum 08.01.2026 (59. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr eingereicht:

Spalte 1 Spalte 2

voraussichtliche

Ordnungszahl

Name des Wahlvorschlagsträgers

(Kennwort)

 

01

 

Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

02

 

FREIE WÄHLER-Freie Wähler Bachgau e.V. (FW-FWB)

03

Alternative für Deutschland (AfD)

 

04

BÜNDNIS 90 / Die Grünen (GRÜNE)

 

05

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

 

06

Gemeinsam für den Bachgau (GFB)

 

07

Junge Liste Bachgau (JLB)

 

Großostheim, den 08.01.2026

Markt Großostheim

Gez.

Stephan Göller

Wahlleiter


 

Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die Wahl des Landrates, des Marktgemeinderates und des Kreistages am Sonntag, den 08.03.2026

1.
Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberichtigten ab dem Tag nach der Einrechnung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, den 19.01.2026 (48. Tag vor dem Wahltag) um 12.00 Uhr, mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

 

2.
Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

 

Nrn. der Eintragungs-

räume

Anschrift des Eintragungsraums Eintragungszeiten

Barrierefrei

ja/nein
1 - 9

Neues Rathaus,

Schaafheimer Str. 33,

63762 Großostheim

Mo.- Mi.  8.00 - 12.00 Uhr

und 14.00 - 16.00 Uhr*

Do. 14.00 - 17.30 Uhr

Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

 

Erweiterte Zeiten:

Donnerstag, den 15.01.2026

bis 20.00 Uhr

 

Samstag, den

17.01.2026

von 8.00 – 12.00 Uhr

ja

*während der Nachmittagszeiten von Mo.-Mi. Zeiten bitten die Klingel am Haupteingang zum Einlass in das Rathaus verwenden. 

 

3.
Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum des Marktes Großostheim eintragen.

 

4.
Die Unterschrift muss eigenständig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum auszusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beim Markt Großostheim beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

 

5.
Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

 

Großostheim, den 09.12.2025

Markt Großostheim

 

gez.

Ralf Herbst

Erster Bürgermeister