Hundehaltung in Großostheim

Hundetoiletten

Im Gemeindegebiet Großostheim stehen Ihnen über 35 der sogenannten Dogstations kostenlos zur Verfügung.
Eine Übersicht sowie die Standorte der einzelnen Stationen finden Sie hier:


Tipps für umweltbewusste Hundehalter

Gesetzliche Pflichten

Die gesetzlichen Pflichten der Hundebesitzer sind im Großostheimer Ortsrecht, der Straßenverkehrsordnungsowie im Bayerischen Naturschtzgesetz geregelt.
Insbesondere sind folgende Regelungen zu beachten:

 

  • Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen, Geh- oder Radwege und  Grünanlagen sind verboten.  Sie sind unverzüglich zu beseitigen sowie ordnungsgemäß zu entsorgen.

  • Auf Spielplätzen haben Hunde keinen Zutritt.

  • Im Bereich aller öffentlichen Grünanlagen ist es darüber hinaus verboten, Tiere dort frei laufen zu lassen.

  • Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit, der Zeit zwischen der Bestellung und Ernte, nur auf vorhandenen Gehwegen betreten werden.

  • Für große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 cm und Kampfhunde besteht Anleinpflicht im gesamten bebauten  Orts  bereich.

  • über vier Monate alte Hunde müssen von deren Halter unverzüglich nach Anschaffung oder Zuzug bei der Gemeinde verwaltung angemeldet werden. Für Sie fällt im Anschluss eine Hundesteuer an

 



Wichtige Verhaltensregeln

Der Hund ist des Menschen bester Freund - so ist es oft zu hören. Hundefreunde können diese These mit Sicherheit nur unterstützen.


Die Akzeptanz unserer Vierbeiner in der breiten Öffentlichkeit wird oft durch diverse Begleiterscheinungen getrübt.
Bitte lassen Sie es gar nicht so weit kommen, dass andere Mitbürger sich über Ihren Hund ärgern müssen oder gar durch diesen in Gefahr geraten.

Sie können aktiv dazu beitragen, dass das Miteinander von Hundebesitzern und hundelosen Bürgern reibungsärmer wird, in dem Sie folgende Punkte beachten:

  • Bitte entfernen Sie die Häufchen Ihres Hundes auf dem Gehweg, in einer öffentlichen Anlage oder auf dem Spielplatz und entsorgen diese ordnungsgemäß.

  • Bitte entfernen Sie die Häufchen Ihres Hundes auf dem Gehweg, in einer öffentlichen Anlage oder auf dem Spielplatz und entsorgen diese ordnungsgemäß.

  • Lassen Sie Ihre Hund nie unbeaufsichtigt.

  • Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund während eines Spaziergangs in Ihrem Sicht– und Wirkungsbereich bleibt und
    somit beispielsweise keine anderen Hunde oder Wildtiere verfolgt.

  • Bitte halten Sie Ihren Hund bei Begegnungen mit anderen Personen oder Artgenossen stets an der Leine und
    vermeiden Sie ein Zulaufen auf diese sowie daraus resultierende Gefahrensituationen.


Wissenswertes und Hygiene

Hundekot ist nicht nur unappetitlich anzusehen, sondern kann auch Infektionsquelle für Krankheitserreger sein.
Eine der Hauptansteckungsquellen für die Krankheit Toxcariasis, die durch Spulwürmer (Larva migrans visceralis) verursacht wird, sind mit Hundekot verschmutzte Sandkästen.

Nimmt der Mensch Spulwurmeier auf, entwickeln sich diese zu Larven, die über die Blutbahnen in verschiedene Organe wandern. Außerdem wird ein Zusammenhang mit Asthmaerkrankungen vermutet.
Die Spulwurminfektion verläuft beim Menschen oft unbemerkt, Krankheitser- scheinungen zeigen überwiegend Kinder.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Ihr Hund auf Kinderspielplätzen, öffentlichen Grünanlagen, Liegewiesen, und Gehwegen nichts “hinterlässt”!

 

 

Verantwortungsbewusste Hundehalter

Die Spuren von Hundekot lassen sich ohne großen Aufwand beseitigen.
Nehmen Sie einfach auf jeden Spaziergang eine Plastiktüte mit.
Sehr gut geeignet sind auch spezielle Hundekottüten, die Ihnen der Markt Großostheim an den im Gemeindegebiet verteilten Hundetoiletten kostenlos zur Verfügung stellt.

Verwendet werden die Hundekottüten wie folgt:

  • Greifen Sie mit einer Hand in die Plastiktüte und nehmen Sie mit der so geschützten Hand den Kot auf.

  • Im Anschluss wird die Tüte umgestülpt und verknotet

  • Entsorgen Sie nun die Tüte über den hausüblichen Restmüll oder in einer nahegelegenen Dog-Station