06.03.2025 - Bericht des Bürgermeisters
Zensus 2022 zugegangen
Mit Bescheid vom 03.03.2025 (eingegangen am 05.03.2025) teilte das Landesamt für Statistik mit, dass durch die amtlichen Erhebungen auf Basis des Zensusgesetzes 2022, mit Wirkung zum 15.05.2022 eine amtliche Einwohnerzahl von 15.923 Personen festgestellt wurde. Dieser statistisch ermittelt Wert ist künftig nach § 1 Abs. 1 der Durchführungsverordnung für das Finanzausgleichgesetz (FAGDV) maßgeblich für die Berücksichtigung von Zahlungen nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG).
Die festgestellte Einwohnerzahl von 15.923 Personen bezieht sich alleinigen bzw. den Hauptwohnsitz und stellen lediglich eine statistische Größe dar.
Nach den Daten des gemeindlichen Meldeamtes waren in Großostheim zum 15.05.2022
16.005 Personen mit alleinigem Wohnsitz 562 Personen mit Haupt- und Nebenwohnung in Großostheim16.567 Personen insgesamt Hauptwohnung 730 Personen nur Nebenwohnung in Großostheim17.297 Gesamtsumme der Personen mit Haupt- und Nebenwohnung
gemeldet.
Zum 28.02.2025 waren nach den Daten des gemeindlichen Meldeamtes in Großostheim
15.887 Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz 519 Personen mit Nebenwohnsitz 16.406 Personen insgesamt 690 Personen nur Nebenwohnung in Großostheim17.096 Gesamtsumme der Personen mit Haupt- und Nebenwohnung
gemeldet.
Eine Interpretation der Zahlen kann nach unserer Auffassung unterbleiben, da es sich um einen statistischen Wert handelt. Das Landesamt für Statistik kommt in seinen Ausführungen zu dem Ergebnis, dass mit 95 %-iger Wahrscheinlichkeit die Einwohnerzahl zwischen 15.588 und 16.258 liegt.
Dadurch, dass sich in ganz Bayern ab der Anwendung der neuen Zahlen entsprechende Verschiebungen ergeben, wird sich diese absolute Veränderung für uns wieder nivellieren.
Baustelle Grund- und Mittelschule - Rohbau
Die Gemeindeverwaltung hatte Ende letzter Woche der Rohbaufirma nach mehrfacher Inverszugsetzung die Kündigung ausgesprochen. In der Zwischenzeit ist mitgeteilt worden, dass die Firma Insolvenz angemeldet hat. In der kommenden Woche werden wir hierzu mit dem Gemeinderat eine nichtöffentliche Sitzung halten und die Öffentlichkeit umgehend über die weiteren Schritte informieren, sobald die weiteren rechtlichen Gegebenheiten abgestimmt sind.
Kanalhydraulik
Im Rahmen der Vorbereitung des Wasserrechtsantrages für das Klärwerk Bachgau wurde die Untersuchung der Kanalhydraulik im gesamten Gemeindegebiet an die Firma itwh, Nürnberg, vergeben. Die Untersuchung wird aufzeigen, in welchen Bereichen eine Vergrößerung der Kanaldimensionen erforderlich wird und wird entsprechende Maßnahmenvorschläge für die weitere Umsetzung enthalten. Die Bearbeitungsdauer wird etwa sechs bis acht Monate beanspruchen, sodass gegen Ende des Jahres mit ersten Ergebnissen und Aussagen aufgewartet werden kann.
Schmutzfrachtsimulation
Um das neue Wasserrecht der Kläranlage zu erhalten, muss neben der Hydraulik auch die sog. Schmutzfracht im gesamten Einzugsgebiet (also in Großostheim und Schaafheim) berechnet werden. Die auf der Kläranlage ankommende Schmutzfracht ist dann die Ausgangsbasis für die Berechnung der Reinigungsleistung der Kläranlage. Hier werden in den kommenden Tagen die Vorermittlungen des Büros Born und Ermel an das Büro itwh zur abschließenden Bearbeitung übergeben. Auch hier kann gegen Ende des Jahres mit den weiteren Ergebnissen gerechnet werden.
Kommunalwahl
Am 03.03.2025 wurden der Kommunalaufsicht im Landratsamt Aschaffenburg alle erforderlichen Wahlunterlagen zur ordentlichen Überprüfung vorgelegt. Laut telefonischer Mitteilung des Leiters der Kommunalaufsicht, Herrn Großmann, an den Wahlleiter in dieser Woche, sind keine Beanstandungen zu vermelden.