Teaser-Sitzungssaal2

Bericht des Bürgermeisters

In den Sitzungen des Marktgemeinderates berichtet der Bürgermeister regelmäßig über eine Vielzahl von Belangen, die für den Markt Großostheim von großer Bedeutung sind.

Die Berichte umfassen unter anderem aktuelle Themen, die den Markt bewegen, sowie detaillierte Informationen zu den Fortschritten bei verschiedenen Bauprojekten. Darüber hinaus werden Sachstände in laufenden Verfahren dargestellt und wichtige, eingegangene Schreiben vorgestellt.

Die Berichte der vergangenen, öffentlichen Marktgemeinderatssitzungen finden Sie im Folgenden.


 

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06.05.2025 - Bericht des Bürgermeisters

Jagdpachtverträge und Abschussplanung

Mit Wirkung zum 01.04.2025 wurden für alle Eigenjagdreviere des Markt Großostheim Pachtverträge über neun Jahre abgeschlossen. Damit ist die Verwaltung dem Antrag bzw. Vorschlag der Freien Wähler und des Leiters der zuständigen Hegegemeinschaft „Aschaffenburg 5“ gefolgt. Die Untere Jagdbehörde des Landratsamts Aschaffenburg hat die Pachtverträge geprüft und keine Beanstandung erhoben (Schreiben vom 01.04.2025). Die Abschussplanung für die Jagdjahre 2025-2027 wurde ebenfalls vom der Unteren Jagdbehörde genehmigt (Schreiben vom 17.04.2025). Die Höhe des Abschusses wird in allen Revieren beibehalten. Damit wird dem Vorschlag des Vegetationsgutachtens 2024 den „Soll-Abschuss“ mindestens beizubehalten entsprochen. 

 

Abrechnungsergebnis zur Auffüllung des ÖPNV Sondertarifs (1-Euro-Ticket) für 2024

Mit Rechnung von der Verkehrsgesellschaft mbH Untermain wurde ein Gesamtrechnungsbetrag i. H. v. 36.115,00 € zur Auffüllung des Sondertarifs für das Jahr 2024 in Rechnung gestellt.Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 16.956 Tickets verkauft. Die Soll-Einnahmen betrugen insgesamt 56.656,00 €. Die Ist-Einnahmen lagen bei 20.541,00 €. Abrechnungsergebnis zur Auffüllung des ÖPNV Sondertarifs (1-Euro-Ticket)

Abrechnungsjahr Ist-Einnahmen Soll-Einnahmen Ausgleichsbetrag Tickets

2024

20.541,00 €

56.656,00 €

36.115,00 €

16.956

2023

24.046,00 €

61.830,80 €

37.784,80 €

20.175

2022

21.590,50 €

52.498,10 €

30.907,60 €

18.190

2021

25.085,50 €

60.647,30 €

35.561,80 €

20.977

2020 (Corona)

21.223,50 €

50.427,40 €

29.203,90 €

18.632

2019

31.986,80 €

73.749,10 €

44.872,80 €

31.807

2018

31.992,00 €

72.151,90 €

40.159,90 €

33.390

2017

30.775,50 €

69.696,80 €

38,921,30 €

32.495


 

03.04.2025 - Bericht des Bürgermeisters

Genehmigung Haushalt 2025

Das Landratsamt Aschaffenburg hat uns mit e-mail vom 01.04.2025 (-kein Aprilscherz!-) davon unterrichtet, dass der Haushalt des Marktes Großostheim vollumfänglich genehmigt werden konnte. Sowohl hinsichtlich der für 2025 veranschlagten Kreditermächtigung von 2.700,0 T € als auch der Verpflichtungsermächtigungen mit 8.586,3 T € vor allem zu Lasten des kommenden Haushaltsjahres mit weiteren Kreditfinanzierungen, erhob das Landratsamt keine Einwände.

In seiner rechtsaufsichtlichen Würdigung ging die Kommunalaufsicht des Landratsamtes allerdings sehr deutlich darauf ein, dass die Finanz- und Haushaltslage im Jahr 2025 weiterhin sehr angespannt bleibt und die finanzielle Bewegungsfreiheit (bereinigte Zuführung zum Vermögenshaushalt) in der anzustellenden Gesamtbetrachtung sogar einen geringen negativen Wert ausweist. In diesem Zusammenhang wurde allerdings auch positiv angemerkt, dass durch eine vorausschauende Rücklagenbildung für erhöhte Umlageverpflichtungen hier entsprechende Vorsorge betrieben wurde.

Mit Ausblick auf die künftige Investitions- und Finanzplanung – vor allem auf die erheblichen weiteren Kreditaufnahmen im kommenden Jahr - konstatierte das Landratsamt allerdings eine sich rasant verschlechternde Finanzentwicklung des Marktes Großostheim, die je nach allgemeiner wirtschaftlicher Entwicklung auch durchaus prekär werden könne. Um dem entgegenzuwirken, empfahl die Kommunalaufsicht schon jetzt eine vorsichtige Haushaltsplanung. Gegebenenfalls seien Ausgabeansätze zur reduzieren oder der Beginn neuer Investitionsmaßnahmen zu verschieben, bis eine konjunkturelle Verbesserung erkennbar werde. Mit Blick auf die derzeit laufenden Investitionsvorhaben Mittelschule und KiGa Ringheim äußerte das Landratsamt hierbei eine gewisse Skepsis, dass sich ab dem kommenden Jahr eine im Landesvergleich überdurchschnittliche Verschuldung vermeiden lasse. Hier ist der Markt aufgefordert, aktiv gegenzusteuern.

Die in der Haushaltssatzung 2025 ebenfalls enthaltenen Regelungen zu dem in Gemeindeverantwortung geführten Hort „Mittagsinsel“ erforderten keine gesonderte Genehmigungen, da für den Eigenbetrieb weder Kreditaufnahmen noch Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt wurden. Gegen den zusammen mit der Haushaltssatzung vorgelegten Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes erhob das Landratsamt keine Einwände.


 

06.03.2025 - Bericht des Bürgermeisters

Zensus 2022 zugegangen

Mit Bescheid vom 03.03.2025 (eingegangen am 05.03.2025) teilte das Landesamt für Statistik mit, dass durch die amtlichen Erhebungen auf Basis des Zensusgesetzes 2022, mit Wirkung zum 15.05.2022 eine amtliche Einwohnerzahl von 15.923 Personen festgestellt wurde. Dieser statistisch ermittelt Wert ist künftig nach § 1 Abs. 1 der Durchführungsverordnung für das Finanzausgleichgesetz (FAGDV) maßgeblich für die Berücksichtigung von Zahlungen nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG).
Die festgestellte Einwohnerzahl von 15.923 Personen bezieht sich alleinigen bzw. den Hauptwohnsitz und stellen lediglich eine statistische Größe dar. 
Nach den Daten des gemeindlichen Meldeamtes waren in Großostheim zum 15.05.2022
16.005 Personen mit alleinigem Wohnsitz      562 Personen mit Haupt- und Nebenwohnung in Großostheim16.567 Personen insgesamt Hauptwohnung     730 Personen nur Nebenwohnung in Großostheim17.297 Gesamtsumme der Personen mit Haupt- und Nebenwohnung
gemeldet.
Zum 28.02.2025 waren nach den Daten des gemeindlichen Meldeamtes in Großostheim
15.887 Personen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz      519 Personen mit Nebenwohnsitz 16.406 Personen insgesamt      690 Personen nur Nebenwohnung in Großostheim17.096 Gesamtsumme der Personen mit Haupt- und Nebenwohnung
gemeldet.
Eine Interpretation der Zahlen kann nach unserer Auffassung unterbleiben, da es sich um einen statistischen Wert handelt. Das Landesamt für Statistik kommt in seinen Ausführungen zu dem Ergebnis, dass mit 95 %-iger Wahrscheinlichkeit die Einwohnerzahl zwischen 15.588 und 16.258 liegt. 
Dadurch, dass sich in ganz Bayern ab der Anwendung der neuen Zahlen entsprechende Verschiebungen ergeben, wird sich diese absolute Veränderung für uns wieder nivellieren.

 

Baustelle Grund- und Mittelschule - Rohbau

Die Gemeindeverwaltung hatte Ende letzter Woche der Rohbaufirma nach mehrfacher Inverszugsetzung die Kündigung ausgesprochen. In der Zwischenzeit ist mitgeteilt worden, dass die Firma Insolvenz angemeldet hat. In der kommenden Woche werden wir hierzu mit dem Gemeinderat eine nichtöffentliche Sitzung halten und die Öffentlichkeit umgehend über die weiteren Schritte informieren, sobald die weiteren rechtlichen Gegebenheiten abgestimmt sind.

 

Kanalhydraulik 

Im Rahmen der Vorbereitung des Wasserrechtsantrages für das Klärwerk Bachgau wurde die Untersuchung der Kanalhydraulik im gesamten Gemeindegebiet an die Firma itwh, Nürnberg, vergeben. Die Untersuchung wird aufzeigen, in welchen Bereichen eine Vergrößerung der Kanaldimensionen erforderlich wird und wird entsprechende Maßnahmenvorschläge für die weitere Umsetzung enthalten. Die Bearbeitungsdauer wird etwa sechs bis acht Monate beanspruchen, sodass gegen Ende des Jahres mit ersten Ergebnissen und Aussagen aufgewartet werden kann.

 

Schmutzfrachtsimulation

Um das neue Wasserrecht der Kläranlage zu erhalten, muss neben der Hydraulik auch die sog. Schmutzfracht im gesamten Einzugsgebiet (also in Großostheim und Schaafheim) berechnet werden. Die auf der Kläranlage ankommende Schmutzfracht ist dann die Ausgangsbasis für die Berechnung der Reinigungsleistung der Kläranlage. Hier werden in den kommenden Tagen die Vorermittlungen des Büros Born und Ermel an das Büro itwh zur abschließenden Bearbeitung übergeben. Auch hier kann gegen Ende des Jahres mit den weiteren Ergebnissen gerechnet werden. 

 

Kommunalwahl

Am 03.03.2025 wurden der Kommunalaufsicht im Landratsamt Aschaffenburg alle erforderlichen Wahlunterlagen zur ordentlichen Überprüfung vorgelegt. Laut telefonischer Mitteilung des Leiters der Kommunalaufsicht, Herrn Großmann, an den Wahlleiter in dieser Woche, sind keine Beanstandungen zu vermelden.