Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss - 23.01

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die Feststellung der gewählten Person, ggf. über die Entscheidung über eine Stichwahl für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, den 09.02.2025

  1. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden
    (Stich-)Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreis-wahlgesetzes (GLKrWG) findet statt am

    Tag/Zeitpunkt: Sonntag, den 09.02.2025 um 20.00 Uhr
    ggf. fortgesetzt am Dienstag, den 11.02.2025, 9.30 Uhr, sowie im Falle einer Stichwahl zusätzlich am Dienstag, den 25.02.2025, 9.30 Uhr,

    Ort: im Sitzungssaal des Neuen Rathauses,
    Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim

    Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

    Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

  2. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Frist für die Annahme der Wahl.
    Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

    2.1
    Veröffentlichung im Internet unter: www.grossostheim.de/buergermeisterwahl und

    2.2
    durch öffentlichen Anschlag am Rathaus

    gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.


    Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes (GLKrWG), binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 2.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

 

Markt Großostheim

Großostheim, den 23.01.2025

 

gez.

Stephan Göller

Wahlleiter