Bekanntmachung Sitzung Wahlausschuss - 13.02

Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die Feststellung der gewählten Person, sowie der Stichwahl am Sonntag, den 23.02.2025, für die Wahl des ersten Bürgermeisters am Sonntag, den 09.02.2025

  1. Die ursprünglich für Dienstag, den 25.02.2025, 9:30 Uhr geladene Sitzung des Wahlausschusses entfällt.

  2. Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden 
    (Stich-)Wahlergebnisses gemäß Art. 19 Abs. 3 des Gemeinde- und Landkreis-wahlgesetzes (GLKrWG) findet nunmehr statt am 

    Tag/Zeitpunkt: Freitag, den 28.02.2025 um 9.30 Uhr 

    Ort: im Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Schaafheimer Straße 33, 63762 Großostheim

    Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

    Sollte eine weitere Sitzung notwendig werden, wird Ort und Zeitpunkt ebenfalls rechtzeitig bekannt gemacht.

  3. Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses; Frist für die Annahme der Wahl.

    Unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss wird das ermittelte vorläufige Wahlergebnis durch

    3.1 Veröffentlichung im Internet unter: www.grossostheim.de/buergermeisterwahl und
    3.2 durch öffentlichen Anschlag am Rathaus

    gegenüber der Öffentlichkeit verkündet.

    Für den Beginn der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetzes (GLKrWG), binnen der aufgrund eines Wahlvorschlags gewählte Personen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung die Wahl ablehnen können, ist die unter Nr. 3.1 genannte Form bzw. Art der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses entscheidend.

 

Markt Großostheim

Großostheim, den 13.02.2025


gez.

Stephan Göller

Wahlleiter