Abwägung Holzweg

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB):Aufstellung des Bebauungsplans „Am Holzweg“ im Ortsteil Pflaumheim;Mitteilung über das Ergebnis der Behandlung der zum Planentwurf abgegebenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Großostheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024 die Abwägung vorgenommen sowie die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Holzweg“ im Ortsteil Pflaumheim nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Holzweg“ im Ortsteil Pflaumheim wurde am 10.10.2024 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht und ist damit in Kraft getreten.

Da im Rahmen der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o. g. Bebauungsplans (abwägungsrelevante) Stellungnahme abgegeben wurden, informieren wir hiermit über das beigefügte Abwägungsergebnis i.d.F. vom 24.05.2024 (zur frühzeitigen Beteiligung) i.V.m. dem Abwägungsergebnis i.d.F. vom 12.09.2024 (zur förmlichen Beteiligung.

Der ausgefertigte Bebauungsplan ist unter folgendem Link abrufbar:

https://wms1.riwagis.de/aschaffenburg_lk_bp/bp-dateien/grossostheim/bpl_gro_am%20holzweg_urpl.pdf

Die Abwägung steht als Anlage bis zum Ablauf des 30.11.2026 zur Verfügung.