Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes

Kurzbeschreibung

Redaktionell verantwortlich: Markt Großostheim


Als Inhaberin oder Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Pass- oder Personalausweisbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt auch für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis, also zum Online-Ausweisen, verfügt. Auf dem Personalausweis ist die Anschrift auf der Kartenrückseite und im Chip hinterlegt. Im Reisepass ist der Wohnort angegeben, in der eID-Karte ist die Anschrift nur im Chip gespeichert.

Die Anschrift übernimmt für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, daher ist darauf zu achten, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder Rücksendungen die antragstellende Person nicht erreichen.

Die Adressänderung können Sie persönlich bei der zuständigen Pass- und Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Wohnsitzanmeldung, eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird, online über das Internet vornehmen.

Informationen zur Anmeldung und der Verfügbarkeit der elektronischen Wohnsitzanmeldung finden Sie unter „Verwandte Themen“ und „Weiterführende Links“.

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Ansprechpartner

Frau S. Bellanova

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4115

Telefax: +49 6026/5004-9169

Herr C. Geistler

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4118

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau R. Roth

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4116

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau B. Vorkauf

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4117

Telefax: +49 6026/5004-9169

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Infos im Akkordeon

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache

Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.

Die Anschriftenänderung kann von der Dokumenteninhaberin bzw. dem Dokumenteninhaber persönlich oder von einer mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestatteten Person veranlasst werden.

Anmeldung mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung

Die für Sie zuständige Behörde ist an den Online-Dienst “Elektronische Wohnsitzanmeldung“ angeschlossen und die Meldebehörde hat den Meldevorgang abgeschlossen, d. h. im Online-Dienst steht eine digitale Meldebestätigung für Sie bereit.


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Fristen

schnellstmöglich

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Formulare

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

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Kosten

keine

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Online Verfahren

Es wurde keine Information zur Leistung geliefert

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

  • Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

    1. Bei persönlicher Vorsprache:

    • Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
    • bei Umzug ins Ausland:
      • bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnort
      • bei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland

    2. Bei elektronischer Änderung:

    • Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
    • Geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
    • kostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC

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