Personalausweis; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens

Ist Ihr deutscher Personalausweis unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)


Bei Abhandenkommen Ihres Personalausweises oder vorläufigen Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Personalausweisbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.

Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Personalausweisbehörde anzuzeigen und der bisher verlustige Personalausweis vorzulegen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.

Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").

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Ansprechpartner

Frau S. Bellanova

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4115

Telefax: +49 6026/5004-9169

Herr C. Geistler

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4118

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau R. Roth

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4116

Telefax: +49 6026/5004-9169

Frau B. Vorkauf

Einwohnermelde-/Sozial-/Gewerbeamt

eMail:

Telefon: +49 6026/5004-4117

Telefax: +49 6026/5004-9169

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Infos im Akkordeon

Formulare

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Online Verfahren

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Rechtsbehelf

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Unterlagen

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