aus dem Landratsamt

Belegung der kreiseigenen Sporthallen durch Vereine und Gruppen im Sommerhalbjahr 2025

Der Landkreis Aschaffenburg stellt im Rahmen der Sportförderung gegen Kostenersatz nach der Entgeltregelung folgende kreiseigene Sportstätten den sporttreibenden Vereinen und Gruppen im Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung, sofern jeweils eine geeignete Aufsichtsperson eingeteilt werden kann:

 

Alzenau

Edith-Stein-Schule, Staatl. Realschule
1 Sporthalle

Hahnenkamm-Schule zur Lernförderung
1 Sporthalle

Spessart-Gymnasium
3 Sporthallen
1 Gymnastikraum
1 Allwetterplatz

 

Hösbach

Pestalozzi-Schule zur Lernförderung

1 Sporthalle

1 Allwetterplatz

Schul- und Sportzentrum

1 Dreifachsporthalle (abteilbar)

1 Zweifachsporthalle (abteilbar)

1 Rasenspielfeld

4 Allwetterplätze

 

Aschaffenburg

Staatl. Berufliches Schulzentrum

1 Zweifachsporthalle (abteilbar)

 

Die Belegung der Sporthallen wird für das am 28. April 2025 beginnende Sommerhalbjahr neu geregelt. Der Benutzungszeitraum endet 31. Juli 2025.

Interessierte Vereine und Gruppen werden gebeten bis spätestens 15. Februar 2025 Ihre Belegungswünsche schriftlich dem Landratsamt Aschaffenburg (Postanschrift: Fachbereich12.3, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg oder Fax: 06021 394-918 oder E‑Mail: mitzuteilen. Später eingehende Anträge können nur noch bedingt berücksichtigt werden.

 

Der Antrag ist vom Hauptverein für alle Abteilungen zu stellen und soll folgende Angaben enthalten:

  1. Gewünschte Sporthalle mit Angabe der Schule
  2. Gewünschter Wochentag und ersatzweiser Wochentag
  3. Belegungszeit von ... bis ... Uhr
  4. Sportart und Teilnehmerzahl
  5. Teilnehmergruppen, z. B. Aktive, Schüler usw.

Der Wochenplan für das Sommerhalbjahr 2025 wird unter Vorbehalt zur Nutzung der Sportstätten erstellt.

 

Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg