aus dem Landratsamt

Katzenschutzverordnung für Großostheim

Der Landkreis Aschaffenburg hat für das Gebiet des Markts Großostheim eine Katzenschutzverordnung erlassen, die zum 1. März 2026 in Kraft treten wird. Zweck der Verordnung ist es, die Anzahl der freilebenden Katzen auf Dauer besser kontrollieren zu können, damit dem Leiden freilebender Katzen vorzubeugen und somit einen weiteren Beitrag zum präventiven Tierschutz zu leisten.

Um diesen Zweck zu erreichen, müssen Katzenhalterinnen und -halter ihre freilaufenden Katzen im Gebiet der Marktgemeinde Großostheim zukünftig registrieren und durch Ohrtätowierung oder Mikrochip kennzeichnen. Außerdem darf den Katzen nur noch Freilauf gewährt werden, wenn sie nicht oder nicht mehr fortpflanzungsfähig sind. Sollte eine Registrierung und Kennzeichnung bei freilaufenden Katzen fehlen und eine Identifikation der Tierhalterin oder des Tierhalters nicht möglich sein, hat das Landratsamt die Möglichkeit, diese Katzen unfruchtbar machen zu lassen.

Der Gesetzgeber erlaubt den Landkreisen, eine solche Katzenschutzverordnung dann zu erlassen, wenn in einem Gebiet nachgewiesen wird, das dort ein großes Leid durch Kolonien herrenloser und verwilderter Katzen besteht. Der Markt Großostheim hat einen solchen Bedarf belegt und den Erlass beim Landratsamt beantragt. Daher gilt die Verordnung vorerst auch nur für das Gebiet der Marktgemeinde Großostheim. Soweit in einer anderen Gemeinde ein solcher Bedarf nachgewiesen wird, kann die Schutzverordnung entsprechend erweitert werden.

Die Schutzverordnung tritt nach einer Frist von sechs Monaten - also zum 1. März 2026 - in Kraft. Auf diese Weise soll allen Halterinnen und Haltern die Zeit gegeben werden, sich auf die geänderte Situation vorzubereiten.

Bei der Erstellung der Schutzverordnung wurden zahlreiche Stellen eingebunden. Auch die Vorgaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wurden entsprechend umgesetzt. Und die Marktgemeinde Großostheim wurde ebenfalls eingebunden, die den konkreten Bedarf vor Ort eingeschätzt hat.

Die Schutzverordnung soll entsprechend der Empfehlung des zuständigen Staatsministeriums, drei Jahre nachdem sie in Kraft getreten ist, umfassend auf den Prüfstand gestellt werden, ob sie tatsächlich zum Schutz der Katzen beigetragen hat oder ob eine Anpassung erforderlich ist.

 

Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg