aus dem Landratsamt

Abfallwirtschaft Eigentümerwechsel

Eigentümerwechsel der angeschlossenen Grundstücke müssen der Müllgebührenstelle unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, da bis zum Eingang dieser Mitteilung der alte und der neue Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner für die Abfallentsorgungs-gebühren haften. Aus datenschutzrechtlichen Gründen erfolgt keine automatische Weiterleitung an die Müllgebührenstelle vom Grundbuchamt, Notar oder der Gemeinde. Der Wechsel kann nur jeweils zum 1. eines Monats erfolgen, so dass der gewünschte Termin gleich mit angegeben werden soll.

 

Mieterwechsel

Wenn der Mieter wechselt, kann bei der Müllgebührenstelle für die interne Abrechnung telefonisch, schriftlich, per Email oder Fax eine individuelle Leistungsberechnung angefordert oder über den Online-Service (s.u.) selbst ausgedruckt werden.

 

Änderungen

Änderungen, z.B. der Bankverbindung, der Wohnadresse oder des Zustellbevoll-mächtigten müssen ebenfalls unverzüglich schriftlich der Müllgebührenstelle angegeben werden, damit diese bei der nächsten Bescheiderstellung berücksichtigt werden können.

 

Bescheide und Leistungsberechnung im Abfallservice Online

Unter https://www.landkreis-aschaffenburg.de/Service-und-Verwaltung/Bürgerservice/Abfallservice-online/ können Sie ein Service-Angebot der Müllgebührenstelle nutzen und z.B. Zwischenabrechnungen für einen Mieterwechsel selbst erstellen oder Bescheide nochmals ausdrucken.

Hierzu sind folgende Schritte notwendig:

  1. Registrierung am Abfallserviceportal des Landratsamtes unter dem genannten Link. Registrieren Sie sich mit Ihrem selbst vergebenen Nutzernamen und Passwort.
  2. Mit den Daten aus ihrem letzten Abfallentsorgungsgebührenbescheid und den persönlichen Zugangsdaten können Sie sich anschließend am Service „Abfallwirtschaft-Online“ anmelden.
  3. Ihre Daten werden nun von unseren Sachbearbeitern zu den Geschäftszeiten geprüft. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail über die Freischaltung und können den Online-Service nutzen.

 

Kontaktadresse Müllgebührenstelle

Landratsamt Aschaffenburg, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg

Telefonnummer 06021/394-7444, Fax-Nummer 06021/394-944

Email

 

Kontaktadresse Abfallberatung

Landratsamt Aschaffenburg, Müllgebührenstelle, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg

Telefonnummer 06021/394-7422, Fax-Nummer 06021/394-944

Email

 

 

Abfallentsorgung im Winter

Wenn es wieder kälter wird und winterliche Straßenverhältnisse vorherrschen, kann es zu Verzögerungen bei der Abfuhr von Abfällen kommen. Obwohl die Mitarbeiter der Entsorgungsfirmen bemüht sind, die Anwesen wie gewohnt anzufahren, ist dies vor allem in den frühen Morgenstunden schwierig, wenn noch nicht alle Straßen gestreut bzw. geräumt werden konnten. An manchen Tagen können die Straßen auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht befahren werden, weil sie vereist und nicht gestreut sind oder durch Neuschnee die Müllfahrzeuge ins Rutschen kommen.

 

Zudem kommt es bei Minusgraden häufig zum Festfrieren von Abfällen in der Tonne, so dass diese beim Leerungsvorgang sogar trotz mehrmaligem Rütteln nicht herausfallen. Je feuchter die Abfälle sind, desto eher können sie festfrieren. Biomüll ist eher betroffen als Restmüll, da er naturgemäß mehr Feuchtigkeit enthält. Eine wirkungsvolle Maßnahme gegen das Festfrieren ist das Einpacken der Abfälle in Zeitungspapier, welches die Feuchtigkeit aufsaugt. Restmüll kann auch in Plastiktüten in die Tonne geworfen werden.

 

Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung nachprüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, sollte der Müll von der Tonnenwand abgelöst werden, z.B. mit einem Spaten. Den Müllwerkern ist dieses Lockern leider aus arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften nicht möglich. Sollte trotz aller Vorsicht die Tonne einmal nicht vollständig geleert worden sein, besteht dennoch kein Grund zum Ärgern.

 

Nur der Müll, der tatsächlich aus der Tonne herausgefallen ist, wird bei der Ermittlung der Höhe der Gewichtsgebühr berücksichtigt und berechnet werden.

 

Für diese durch die winterliche Witterung erschwerten Entsorgungsbedingungen bitten wir die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

 

Pressemitteilung Landratsamt Aschaffenburg