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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachungen 16.05.2024

 

Sprechstunden des Bürgermeisters

 

Täglich von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

donnerstags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr – 17.30 Uhr im Rathaus.

Besprechungstermine mit Behörden oder Bürgern können zu Wartezeiten führen. Um dies zu vermeiden, können Sie jederzeit Termine unter der Telefon-Nr. 5004-5020, Frau Müller, vereinbaren.

 

Sprechstunden des Bürgermeisters in den Ortsteilen

 

Die Sprechstunden in den Ortsteilen finden nach vorheriger telefonischer Terminabsprache statt.

OT Ringheim,              Montag, 03.06.2024 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr im Quartierszentrum

OT Pflaumheim,          Dienstag, 04.06.2024 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Neuen Schule, St.-Anna Weg

OT Wenigumstadt,      Mittwoch, 05.06.2024 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr in der Astrid-Lindgren-Schule

 

Informationen rund um die Wertstoffsammlung, Haus- und Bioabfall sowie des Biomassen- und Recyclinghofes Markt Großostheim

 

Müllabfuhr

 

Nachstehend werden die Abfuhr- und Entleerungstermine für die Bioabfall- und Restmülltonnen in

Großostheim und den Ortsteilen bekannt gegeben:

 

Großostheim und Ringheim                      Pflaumheim und Wenigumstadt

Restmüll                                                  Restmüll

Dienstag,         22.05.2024                               Dienstag,          22.05.2024

Dienstag,         05.06.2024                               Dienstag,          05.06.2024

 

Bioabfall                                                         Bioabfall

Dienstag,         28.05.2024                               Dienstag,          28.05.2024

Dienstag,         04.06.2024                               Dienstag,          04.05.2024

  

Kunststoffsammlung:

Großostheim                            Donnerstag, 16.05.2024

Pflaumheim                              Freitag, 21.05.2024

Wenigumstadt                          Dienstag, 12.06.2024

Ringheim, Sonneck                  Mittwoch, 13.06.2024

 

Papiertonne:

Großostheim, Wenigumstadt                Montag, 21.05.2024

Ringheim, Pflaumheim                          Freitag, 17.05.2024

Sonneck                                                  Montag, 03.06.2024

 

Problemabfallannahme:

 

Donnerstag, 22.05.2024 von 16.00 - 18.00 Uhr in Pflaumheim (Parkplatz TSV-Sportplatz, Spessartstraße)

Problemabfälle sind z. B. Farben und Lacke, ölverunreinigte Gegenstände, organische Lösungsmittel, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Batterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Fieberthermometer, Fotochemikalien, Säuren und Laugen und vieles mehr.
Aber aufgepasst: Altöl wird nicht bei der Problemabfallsammlung angenommen!

 

Sommeröffnungszeiten Biomassen- und Recyclinghof:

 

Von 14.März bis einschließlich 31.Oktober:
Montag            von 14.00 – 17.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch         von 14.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag             von 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag          von  9.00 – 14.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Grüngutannahmeplätze von April bis Oktober:

 

Sollte in dieser Zeit ein Termin auf einen Feiertag fallen, entfällt der Termin.

Wenigumstadt, Festplatz: 10:00 bis 12:30 Uhr (erster Samstag im Monat)

Nächste Termine:

01.06.2024

06.07.2024

03.08.2024

07.09.2024

05.10.2024

Pflaumheim, Rudelzauer Straße: 10:00 bis 12:00 Uhr (dritter Samstag im Monat)

Nächste Termine:

18.05.2024

15.06.2024

20.07.2024

17.08.2024

21.09.2024

19.10.2024

 

Fundsachen

 

Schwarze kleine Handtasche mit E-Zigarette und Bargeld

Schlüssel

 

Öffnungszeiten Hallenbad:

 

Das Hallenbad bleit während der Öffnungszeiten des Freibades bis Mitte September geschlossen.

 

Öffnung Freibad

 

Das Freibad ist ab Mittwoch, den 15.05.2024 täglich von 9 - 20 Uhr geöffnet.

 

Hinweise der Verkehrsbehörde

 

Vorübergehende Container-Versetzung in Wenigumstadt

Die Mehrkammer- und Dosencontainer im Hof der Alten Schule, Mosbacher Straße 1, werden in der Zeit vom 16.05. bis 06.06.2022 an die Schulturnhalle, Hamoirstaße 9, verlegt.

Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung.

 

Stellenausschreibungen

 

Der Markt Großostheim sucht zu den angegebenen Zeitpunkten:

  • Ausbildung zum Verwaltungswirt (m/w/d) in der Kommunalverwaltung zum 01.09.2025
  • Betriebselektriker (m/w/d) für das Techniker- und Hausmeisterteam zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • IT – Sachbearbeiter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Maurer, Straßenbauer, Landschaftsgärtner oder Straßenwärter (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Pädagogische Fachkräfte für unsere Kindertageseinrichtungen (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • Bundesfreiwilligendienst im Bereich Soziales (m/w/d) zum 01.09.2024
  • Berufspraktikanten (im Anerkennungsjahr) / Praktikanten im sozialpädagogischen Einführungsjahr (SEJ) (m/w/d) zum 01.09.2024

Weitere Informationen zu den Stellen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite unter:
www.grossostheim.de/buerger/stellenausschreibung 

 

Info der Gemeindebücherei Großostheim

 

Die Gemeindebücherei – immer einen Besuch wert!

 

Öffnungszeiten der Gemeindebücherei am Marktplatz:

Montag            15.00 Uhr – 19.00 Uhr

Dienstag          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

                        15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Mittwoch          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

Donnerstag      15.00 Uhr – 19.00 Uhr

Freitag             15.00 Uhr – 18.00 Uhr

Jeden 1. Freitag im Monat 10.00 Uhr – 12.00 Uhr

Telefonnr. 3933, Email

 

Öffnungszeiten Filiale Ringheim

Montag            14.30 Uhr – 16.30 Uhr

Dienstag          09.00 Uhr – 11.30 Uhr

                        18.00 Uhr – 19.30 Uhr

Freitag              16.00 Uhr – 18.00 Uhr

Telefonnr. 9979880, Email

Im Internet: https://opac.winbiap.net/grossostheim

 

Arbeitseinsatz im Gemeindewald

 

Für Samstag, den 18.05.2024 ist ein Arbeitseinsatz vorgesehen. (Zaunabbau oder Kulturpflege)

Treffpunkt: 09.00 Uhr Parkplatz Waldspitze.

Für Samstag, den 25.05.2024 ist ein Arbeitseinsatz vorgesehen. (Zaunabbau oder Kulturpflege)

Treffpunkt: 09.00 Uhr Parkplatz Waldspitze.

Um rege Teilnahme wird gebeten.

Ihre Forstverwaltung Markt Großostheim

 

Zweite Testphase des Bürgerbusses beginnt

 

Im Rahmen seiner zweiten Testphase, fährt der Bürgerbus bis Ende Juni im wöchentlichen Wechsel die Ortsteile Ringheim und Großostheim sowie Wenigumstadt und Pflaumheim an.

Ziel der Fahrten werden neben dem Marktplatz auch eine Haltestelle in der Breiten Straße/Bachstraße und zwei Haltestellen bei den Einkaufsmärkten in der Aschaffenburger Straße sein.

Eine Übersicht der nächsten beiden Termine finden Sie untenstehend. Interessierte melden sich immer am Donnerstag vorher (bitte beachten Sie die Ausnahmen aufgrund von Feiertagen) zwischen 09:00 und 12:00 Uhr unter der Nummer: 06026/5004 5181 bei der Sachbearbeiterin des Fachbereiches Soziales an.

 

Wie bei der letzten Aktion, wird es auch heuer wieder zwei Fahrten geben. Pro Fahrt stehen jeweils 7 Plätze zur Verfügung, die Mitnahme von Rollatoren in begrenzter Anzahl ist ebenfalls möglich.

1.      Hinfahrt:  ab 9:00, Rückfahrt 11:00 Uhr

2.      Hinfahrt:  ab11:30, Rückfahrt 13:30 Uhr

 

Ab Ringheim/Großostheim (mit Haus St. Franziskus):

Freitag, 17.05.2024 Bitte beachten! Hier ist die Anmeldung schon am Dienstag, 30.04.2024!

Freitag, 31.05.2024 (Anmeldung am 16.05.2024)

Ab Wenigumstadt/Pflaumheim:

Freitag, 24.05.2024 Bitte beachten! Hier ist die Anmeldung schon am Dienstag, 07.05.2024!

Freitag, 07.06.2024 (Anmeldung am 23.05.2024)

 

Führungsnetz Bachgau

 

Alte Steine und schöne Blumen

Im Naturschutzgebiet Buchertsgräben gibt es seltene Orchideen und historische Grenzsteine zu bewundern.

Führung auf teilweise unbefestigten Waldwegen mit Erläuterungen zu Wald, Geschichte und Natur.

Termin: Freitag, 17. Mai um 16:30 Uhr

Treffpunkt: Schaafheim, Straußenfarm am Tannenhof

Dauer: ca. 1,5 Stunden, 2,5 km

Teilnahmebetrag: 3 €

Führung: Heimat- und Geschichtsverein Schaafheim e.V., Michael Sauerwein und Revierförster Bernd Werne

Highlights im Bachgaumuseum

Erkunden Sie außergewöhnliche Ausstellungstücke, erlesene Kunstwerke, einzigartige Handwerkskunst und Technik, Kostbarkeiten der Schnitzkunst und der Malerei. Staunen Sie über die kunstfertige Keramik der Jungsteinzeit, über einen Glücksfund aus dem frühesten Christentum, über kostbaren frühgermanischen Schmuck und über die älteste Schnitzfigur des Bachgaus. Erleben Sie luxuriöse Möbel, wertvolle Keramik und edle Gläser, aber auch Not und Elend der Bevölkerung im 30jährigen Krieg.

Viele dieser besonderen Ausstellungsstücke konnten buchstäblich in letzter Minute vor der Vernichtung bewahrt werden.

Termin:                        Sonntag, 26. Mai um 15:00 Uhr

Treffpunkt:                    Nöthigsgut, Eingang Bachgaumuseum

Dauer:                          ca. 1 Stunde

Teilnahmebetrag:          Die Führung ist kostenlos zzgl. Eintritt

Was blüht denn da? Altes Kräuterwissen (neu) entdecken

Viele heimische Wildkräuter und Heilpflanzen werden oftmals als Unkraut bezeichnet. Doch es steckt mehr dahinter...

Wer Neues entdecken und erfahren will, wird über die Vielfalt der Natur staunen.

Der Entdeckungsrundgang am Olympiahain und entlang des Welzbaches lässt auf die Schätze der Natur aufmerksam werden, an denen wir manchmal achtlos vorbeigehen.

Was man kennt, kann man schätzen und schützen!

Termin:                        Sonntag, 02. Juni um 14:00 Uhr

Treffpunkt:                    Großostheim, Parkplatz Kindergarten „Mullewapp“, An der Dreschhalle 6

Dauer:                          ca. 2 Stunden

Teilnahmebetrag:          3,- €, Kinder frei

Führung:                       Hildegard Bonn, Kräuterführerin

Lamas in Schaafheim auf der „No ProbLAMA Ranch“

Sie werden auch „Delphine der Erde genannt“, weil sie in die Seelen der Menschen schauen können.

Spannendes, Interessantes und Kurioses über die Neuweltkameliden erfahren Sie von Dr. Thomas Draxler (Gesundheitswissenschaftler) und Sabine Frank (Tierphysiotherapeutin). Ebenso informieren sie gerne über die tiergestützte Therapie für Kinder mit ADHS und Teambildungsmaßnahmen für Unternehmen.

Es darf fotografiert, gekuschelt und gefüttert werden. Wir stellen artgerechtes Futter zur Verfügung! Mit kalten Getränken, heißen Kaffee und leckeren Kuchen ist für die Gäste der „No ProbLAMA Ranch“ gesorgt.

Es gibt außerdem beim Tag der „Offenen Ranch“:

Messerschleifen, Hufeisenwerfen, Fotoshooting, Lama-Verkaufstand, Tipi erkunden, Lamas bürsten und führen, u.a.

Termine:                       Sonntag, 02. Juni von 13:00 bis 18:00 Uhr

Führungen:                   immer, wenn ca. 5 Personen anwesend sind

Futterspende:               3,- € pro Person

Veranstalter:                 „No ProbLAMA Ranch“ Müllerweg 93, 64850 Schaafheim

                        Tel. 06073-7406464, www.peace-walker.de

Weitere Veranstaltungen

Sonntag, 26. Mai, 15:00 Uhr - Führung im Bachgaumuseum - Highlights im Bachgaumuseum

Sonntag, 02. Juni um 14:00 Uhr - Was blüht denn da? Altes Kräuterwissen (neu) entdecken

Sonntag, 02. Juni von 13:00 bis 18:00 Uhr - Lamas in Schaafheim auf der „No ProbLAMA Ranch“

 

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am Sonntag, 09. Juni 2024

 

1.

Das Wählerverzeichnis zur Europawahl

für den Markt Großostheim

für die Wahlbezirke des Marktes Großostheim

wird in der Zeit von Dienstag, 21. Mai bis Freitag, 24. Mai 2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstags 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus/Bürgerbüro, Schaafheimer Str. 33 in 63762 Großostheim, barrierefrei für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

 

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

 

2.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann von Dienstag, 21. Mai bis Freitag, 24. Mai 2024, 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr im Rathaus, Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim ,Zi.-Nr. 4 Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

 

3.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am

19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

 

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

 

4.

Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Landkreis Aschaffenburg durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Landkreises Aschaffenburg

Oder durch Briefwahl teilnehmen.

 

5.

Einen Wahlschein erhält auf Antrag

 

5.1

wer in das Wählerverzeichnis eingetragen und wahlberechtigt ist.

Der Wahlschein kann in diesem Fall bis zum Freitag, 07. Juni 2024, 18.00 Uhr

im Rathaus, Schaafheimer Str. 33, 63762 Großostheim Zi.-Nr. 10 schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wer bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann, kann den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen.

 

5.2

eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn

a)    sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (bei Deutschen nach § 17 Abs. 1, bei Unionsbürgern nach § 17a Abs. 2 der Europawahlordnung) - bis zum 19. Mai 2024 - oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (nach § 21 Abs. 1 der Europawahlordnung) - bis zum 24. Mai 2024 - versäumt hat,

b)    ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchstabe a) genannten Fristen entstanden ist,

c)     ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

 

Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr. 5.1 bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.

 

6.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

 

7.

Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich

–         einen amtlichen Stimmzettel,

–         einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,

–         einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist, und

–         ein Merkblatt für die Briefwahl.

 

Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, wird für die wahlberechtigte Person im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass die wahlberechtigte Person ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen kann. Gehen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, sollten sich die betroffenen Wahlberechtigten umgehend an ihr Wahlamt wenden.

Bis spätestens Samstag, 8. Juni 2024, 12.00 Uhr, besteht noch die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein beim Wahlamt zu beantragen, wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.

 

8.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder amtlich überbracht. Sie können auch durch die Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An andere Personen können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

 

9.

Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

 

10.

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

Großostheim, 16.05.2024

gez. Schuler

Zweiter Bürgermeister

 

Flurneuordnung Pflaumheim 2

 

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Pflaumheim 2 behandelt am

Montag, den 27. Mai 2024 um 18:30 Uhr

im Rathaus des Marktes Großostheim (Sitzungssaal)

in einer öffentlichen Sitzung folgende Tagesordnungspunkte:

1. Wegenetzentwurf

2. Baugrunduntersuchung

3. Sonstiges

Zu dieser Veranstaltung wird herzlich eingeladen.

Würzburg, den 2. Mai 2024

Der Vorsitzende des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

gez. Philipp Grümpel

Bauoberrat

 

Informationen des Landratsamtes Aschaffenburg

 

Abfallwirtschaft

Es kommt wieder die Jahreszeit, in der mitunter Zweige von Privatgrundstücken herausragen und die Entsorgungsfahrzeuge behindern oder gar beschädigen können.

Die kommunale Abfallwirtschaft bittet daher aller Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe, damit Zweige , die vom privaten Grundstück verkehrsgefährdend in den öffentlichen Raum hineinragen,

zeitnah zurückgeschnitten werden. Der dabei anfallende Grünschnitt kann kostenlos auf dem Grünabfallplatz oder bei der Grünabfallsammlung entsorgt werden.

Belegung der kreiseigenen Sporthallen durch Vereine und Gruppen im Winterhalbjahr 2024/2025

Der Landkreis Aschaffenburg stellt im Rahmen der Sportförderung gegen Kostenersatz nach der Entgeltregelung folgende kreiseigene Sportstätten den sporttreibenden Vereinen und Gruppen im Landkreis Aschaffenburg zur Verfügung, sofern jeweils eine geeignete Aufsichtsperson eingeteilt werden kann:

Alzenau

Edith-Stein-Schule, Staatl. Realschule

1 Sporthalle

Hahnenkamm-Schule zur Lernförderung

1 Sporthalle

Spessart-Gymnasium

3 Sporthallen

1 Gymnastikraum

1 Allwetterplatz

Hösbach

Pestalozzi-Schule zur Lernförderung

1 Sporthalle

1 Allwetterplatz

Schul- und Sportzentrum

1 Dreifachsporthalle (abteilbar)

1 Zweifachsporthalle (abteilbar)

2 Rasenspielfelder

4 Allwetterplätze

Die Belegung der Sporthallen wird für das am 10. September 2024 beginnende Winterhalbjahr neu geregelt. Der Benutzungszeitraum endet am 11. April 2025.

Interessierte Vereine und Gruppen werden gebeten

bis spätestens 15. Juli 2024

Ihre Belegungswünsche schriftlich dem Landratsamt Aschaffenburg (Postanschrift: Fachbereich 12.3, Bayernstr. 18, 63739 Aschaffenburg oder Fax: 06021 394-918 oder E‑Mail: mitzuteilen. Später eingehende Anträge können nur noch bedingt berücksichtigt werden.

Der Antrag ist vom Hauptverein für alle Abteilungen zu stellen und soll folgende Angaben enthalten:

1.  Gewünschte Sporthalle mit Angabe der Schule

2.  Gewünschter Wochentag und ersatzweiser Wochentag

3.  Belegungszeit von ... bis ... Uhr

4.  Sportart und Teilnehmerzahl

5.  Teilnehmergruppen, z. B. Aktive, Schüler usw.

Der Wochenplan für das Winterhalbjahr 2024/2025 wird unter Vorbehalt zur Nutzung der Sportstätten erstellt.

 

Mitteilung des Tierschutzverein Aschaffenburg

 

Liebe Katzenbesitzerinnen und Katzenbesitzer, 

jedes Jahr nimmt das Tierheim Aschaffenburg über 300 Fundkatzen aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg auf, wobei der Großteil dieser Tiere aus dem Markt Großostheim und seiner Ortsteile stammt.

Viele dieser Katzen sind herrenlos und verwildert, aber vor allem unkastriert, so dass die unkontrollierte und hohe Population immer weiter voranschreitet. Die Vermehrung erfolgt hauptsächlich über unkastrierte Hauskatzen, welche Freigang haben. 

Zur Veranschaulichung: Eine weibliche Katze bekommt pro Jahr etwa zwei Würfe, also etwa 12 Nachkommen, die wiederum ebenfalls nach etwa einem halben Jahr geschlechtsreif sind. Somit können aus einem einzigen Paar nach etwa fünf Jahren bereits 12.680 Nachkommen entstehen! 

Diese verwilderten Katzen führen ein elendes Leben. Sie sind krank und schwach, leiden unter Parasitenbefall und Infektionen. Sie sind mangelernährt und haben Schmerzen, aufgrund von Inzest auch Deformationen. Alle sterben einen zu frühen und vor allem qualvollen Tod. Dieser Anblick gehört leider zum Alltag in unserem Tierheim, hauptsächlich in den warmen Monaten.

Daher appellieren wir an Sie als verantwortungsvolle Katzenhalter - lassen Sie ihre Tiere kastrieren! Die Kastration ist ein kleiner Routineeingriff, der aber unendlich viel Katzenelend verhindert und damit das einzige, wirklich effektive Mittel zur Bekämpfung der unkontrollierten Katzenvermehrung. Außerdem trägt jede Kastration dazu bei, das Tierheim des Tierschutzvereins Aschaffenburg und Umgebung e. V. sowie andere Tierschutzorganisationen finanziell zu entlasten. 

Zudem empfehlen wir, Ihre Katzen beim Tierarzt mit einem Chip kennzeichnen zu lassen und anschließend bei einem Haustierregister zu registrieren. Dadurch können Katzen, die ein Zuhause haben, umgehend von frei lebenden Katzen unterschieden werden. Außerdem werden registrierte Haustiere, die vermisst werden, schneller wieder ihrem Halter zugeführt.  

Bei Fragen zum Thema Kastration oder Haustierregister stehen Ihnen Ihre Tierarztpraxis sowie die Mitarbeiter des Tierheims unter der Telefonnummer 06021 89260 jederzeit gerne zur Verfügung. 

Alexandra Kieser

Stellv. Vorsitzende des Tierschutzvereins Aschaffenburg und Umgebung e. V.