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Leistungen

Leistung: Gentechnisch veränderte Organismen; Einsicht in den öffentlichen Teil des Standortregisters



Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.


Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.


Voraussetzungen

keine


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen

§ 16a Gentechnikgesetz
§ 16a Gentechnikgesetz
§ 16a Gentechnikgesetz


Weiterführende Links

Standortregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Standortregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Standortregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit


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Stand

11.03.22


Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)