Das Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie einsehen, ohne einen Antrag zu stellen.
Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.
Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.
Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen.
keine
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§ 16a Gentechnikgesetz
§ 16a Gentechnikgesetz
§ 16a Gentechnikgesetz
Standortregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Standortregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Standortregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gentechnisch veränderte Organismen; Beantragung einer Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters
Gentechnisch veränderte Organismen; Beantragung einer Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters
Gentechnisch veränderte Organismen; Beantragung einer Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters
Gentechnisch veränderte Organismen; Beantragung einer Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters
11.03.22
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal)