Wenn Sie eine Privatperson sind und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes mit einer Sanierung erhöhen wollen, können Sie einen Investitionszuschuss erhalten.
Für eine energetische Sanierung können Sie bis zu EUR 30.000 Zuschuss pro Wohneinheit erhalten. Eine Wohneinheit ist eine Wohnung oder ein Haus, in dem Menschen zusammenwohnen.
Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und den Kosten der Sanierung. Beispielsweise werden 10 Prozent der Kosten für einzelne Maßnahmen bezuschusst, maximal aber EUR 5.000. Wenn Sie Ihre komplette Wohneinheit entsprechend des sogenannten KfW-Effizienzhaus-55-Standards sanieren, erhalten Sie 30 Prozent der Kosten erstattet, maximal aber EUR 30.000. Der KfW-Effizienzhaus-Standard bewertet eine Sanierung entsprechend der Energieeinsparungen, die durch sie erzielt werden können.
Wenn die Fördersumme weniger als EUR 300,00 beträgt, erhalten Sie keine Förderung.
Sie können einen Zuschuss für Ihre Wohneinheit bekommen, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für sie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Für Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen und für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser können Sie keine Förderung erhalten.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Wenn Sie also im Zuge der Sanierungen zwei Wohnungen zu einer zusammenlegen, erhalten Sie die Förderung nur für eine Wohnung. Wenn Sie eine große Wohnung aufteilen, können Sie zwei Förderbeträge erhalten. Auch für die Umwidmung von Flächen können Sie einen Zuschuss erhalten, zum Beispiel für den Ausbau eines Dachgeschosses.
Vor Beginn der Maßnahmen muss ein Energieeffizienz-Experte ihre geplanten Maßnahmen bewerten. Nach Abschluss der Sanierung bestätigt er die Umsetzung.
Ihre Sanierung muss technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die KfW sie fördert. Sie müssen ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen.
Sie sind eine Privatperson und
Sie müssen den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen.
keine
§ 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) einschließlich zugehörige Verwaltungsvorschriften
Programmmerkblatt der KfW zum Programm Nr. 430 (Programmmerkblatt hat Richtliniencharakter)
Internetseite zur Suche eines Energieeffizienz-Experten
Internetseite der KfW: Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss
Merkblatt auf der Internetseite der KfW: Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss
Liste der technischen FAQ auf der Internetseite der KfW
Informationen zum KfW-Effizienzhaus-Standard auf der Internetseite der KfW
11.03.22
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (siehe BayernPortal)