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Leistungen

Leistung: Kinderverletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung; Auszahlung



Ihr Kind hatte im Kindergarten oder in der Schule einen Unfall und muss deshalb von Ihnen zu Hause betreut werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderverletztengeld bekommen.


Das Kinderverletztengeld wird in einigen Fällen von der Unfallkasse gezahlt. Es ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, wenn Sie Ihr verunfalltes unter 12-jähriges Kind zu Hause versorgen müssen.

Ein Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht pro Jahr und pro Kind für

  • maximal 10 Arbeitstage für Paare
    beziehungsweise
  • maximal 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.


Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf Kinderverletztengeld, wenn:

  • Sie ein Kind Ihres Haushaltes wegen der Folgen eines Versicherungsfalls (Schul und Kindergartenunfall) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen,
  • Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • Sie vor der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes einen Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine andere Geldleistung (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld) hatten und
  • keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind betreuen kann.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes

    Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


Online Verfahren

Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Sie können online eine Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übermitteln.
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Rechtsgrundlagen

§ 45 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII)
§ 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)


Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.


Weiterführende Links

Informationen zum Verletztengeld auf der Internetseite der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Informationen zur Unfallversicherung in der Schule auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)


Verwandte Themen

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Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt


Stand

11.03.23


Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)