Druckansicht

Leistungen

Leistung: Datenschutz; Einreichung einer Beschwerde an behördliche Datenschutzbeauftragte einer bayerischen Behörde



Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.


Sollten Sie Fragen oder Beschwerden bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben, können Sie sich jederzeit mit Ihrem Anliegen an die behördliche Datenschutzbeauftragte bzw. den behördlichen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde wenden.

Diese bzw. dieser berät Sie und / oder leitet, soweit Sie damit einverstanden sind, Ihre Anfrage oder Beschwerde an die betroffene Organisationseinheit weiter. Ihre Anfrage wird vertraulich behandelt, d. h. Ihre Daten werden nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht.


Voraussetzungen

Ihre Anfrage bzw. Beschwerde ist an keine Voraussetzungen geknüpft.


Fristen

keine


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen

Art. 38 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Art. 38 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Art. 38 Abs. 4 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)


Verwandte Themen

Impressum für Internetseiten; Durchsetzung der Verpflichtung zur Anbieterkennzeichnung
Datenschutz; Geltendmachung von Betroffenenrechten bei einer bayerischen Behörde
Informationsfreiheit; Beantragung einer Auskunft von einer bayerischen Behörde


Stand

10.05.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)