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Leistungen

Leistung: BAföG-Darlehen; Beantragung einer vorzeitigen Rückzahlung



Sie können Ihre BAföG-Schuld verringern, indem Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen.


Sie erhalten einen Nachlass auf Ihr BAföG-Darlehen, wenn Sie dieses teilweise oder ganz vorzeitig zurückzahlen. Der tatsächliche Zahlungsbetrag fällt dann um die Nachlasssumme geringer aus als der nominale Tilgungsbetrag.

Voraussetzung ist, dass Sie mindestens EUR 500,00 vorzeitig zurückzahlen wollen. Der größtmögliche Nachlass wird Ihnen im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt mitgeteilt, den Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit erhalten. 

Sie haben von dem Tag, an dem Sie den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid erhalten, bis einen Tag vor dem ersten Termin der Ratenrückzahlung Zeit, den größtmöglichen Nachlass durch vorzeitige Rückzahlung zu bekommen. Der Nachlass wird nicht höher, je früher Sie vor diesem Termin zurückzahlen.   

Es steht Ihnen frei, das Angebot der vorzeitigen Rückzahlung durch Tilgung des um den Nachlass geminderten Gesamtbetrags anzunehmen oder stattdessen mit der Ratenzahlung zu beginnen.

Auch wenn Sie Ihr Darlehen erst in Raten abzahlen, können Sie sich später immer noch für eine vorzeitige vollständige oder teilweise Rückzahlung entscheiden und einen Nachlass bekommen. Der Nachlass reduziert sich entsprechend, je geringer die verbleibende Darlehenshöhe ist. In diesem Fall stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf einen Nachlass beim Bundesverwaltungsamt. Sie erhalten dann ein entsprechendes Angebot, dass Sie zum genannten Zahlungstermin annehmen können.

Hinweis: Mit einer vorzeitigen Teilrückzahlung können Sie sich keinen Zahlungsaufschub „erkaufen“, sondern der Rückzahlungszeitraum verkürzt sich nur zum Ende hin. Sie bleiben weiterhin verpflichtet, die nächsten Regelraten laut vorliegendem Tilgungsplan zu zahlen. 


Voraussetzungen

  • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen
  • Sie zahlen Ihr BAföG-Darlehen vor Ablauf der Zahlungsfrist teilweise oder vollständig zurück
  • Bei teilweiser vorzeitiger Rückzahlung müssen Sie mindestens einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zurückzahlen wollen


Fristen

Höchstmöglicher Nachlass bei vorzeitiger Tilgungsleistung wird nur gewährt bis zur erstmaligen Fälligkeit der ersten vierteljährlichen Rate.


Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine


Kosten

keine


Online Verfahren

Portal für die BAföG-Rückzahlung

Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie für das BAföG-Rückzahlungsverfahren anmelden und sowohl Ihre persönlichen Daten als auch die erforderlichen Nachweise sicher und schnell elektronisch übermitteln.
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Rechtsgrundlagen

§ 18 Absatz 10 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
§ 6 der Darlehensverordnung (DarlehensV)
Anlage zu § 6 der Darlehensverordnung


Rechtsbehelf

Gegen einen Bescheid mit dem Angebot zur vorzeitigen Rückzahlung können Sie innerhalb eines Monats nach dessen Bekanntgabe ggf. Widerspruch wegen der darin festgestellten Nachlasshöhe beim Bundesverwaltungsamt einreichen. Der Widerspruch muss von Ihnen begründet werden.


Weiterführende Links

Informationen zur vorzeitigen Rückzahlung auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes
Online-Portal für Änderungsmitteilungen, Anträge, Nachweise, SEPA-Lastschriftmandate und Anfragen


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Stand

21.02.22


Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Bildung und Forschung (siehe BayernPortal)