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Leistungen

Leistung: Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers



In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.


Seit 01.09.2021 kann auf Antrag der Dokumenteninhaberin oder des Dokumenteninhabers ein transparenter Braille-Aufkleber mit der Aufschrift „ad“ (Ausweisdokument) auf den Personalausweis, die eID-Karte oder auf dem elektronischen Aufenthaltstitel auf der Rückseite der Ausweis-Karte aufgebracht werden.

Der Aufkleber mit Brailleschrift soll die Unterscheidung von Personalausweis, eID-Karte oder elektronischem Aufenthaltstitel von anderen Karten im Scheckkartenformat, beispielsweise im Portemonnaie, erleichtern.


Voraussetzungen

  • Stellung eines formlosen Antrags bei der jeweils zuständigen Behörde (Personalausweis- und eID-Karte-Behörden, also die Gemeinden des (Haupt-)Wohnsitzes, sowie für den elektronischen Aufenthaltstitel die Ausländerbehörden)
  • Inhaber eines Personalausweises, einer eID-Karte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels


Fristen

Der Braille-Aufkleber kann sofort bei Ausgabe des Ausweisdokumentes oder zu einem späteren Zeitpunkt angebracht werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
  • Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel


Kosten

keine


Rechtsgrundlagen

§ 18a der Personalausweisverordnung (PAuswV)
§ 36b der Personalausweisverordnung (PAuswV)
§ 59 Abs. 2a der Aufenthaltsverordnung (AufenthV)


Weiterführende Links

Mehr Europa: Der Personalausweis auf EU-Standard
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Verwandte Themen

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Personalausweis und elektronischer Aufenthaltstitel; Auskunft über gespeicherte Daten
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Stand

28.06.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)