Eine sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
Die sog. Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, und gibt Auskunft über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten.
Sie kann beispielsweise erforderlich sein, wenn,
und
keine
Führerschein; Beantragung des Umtausches
Führerschein; Beantragung eines Ersatzes nach Verlust oder bei Unbrauchbarkeit
31.03.23
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)