Wenn Sie Informationen über Zulassung, Prüfung und Sicherheit eines Arzneimittels zur Anwendung bei Menschen oder immunologischen Tierarzneimitteln haben möchten, können Sie eine Auskunft bekommen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, sind auf nationaler und europäischer Ebene dafür zuständig,
von neuen Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen und für immunologische Tierarzneimittel zu prüfen und diese zuzulassen.
Das PEI ist zuständig für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, nämlich
Alle anderen Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen fallen in die Zuständigkeit des BfArM. Die notwendigen Unterlagen zur Zulassung werden von dem pharmazeutischen Unternehmer eingereicht, der das Arzneimittel auf den Markt bringen möchte.
Das BfArM oder PEI können Ihnen daher die folgenden Auskünfte erteilen:
Hinweis:
Das BfArM oder das PEI könnenn Ihnen auch weitere Auskünfte zu den folgenden Themen geben:
keine
keine
keine
keine
keine
keine
In der Regel keine.
Bei Auskünften, die im Einzelfall mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden sind: zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00.
Kontaktformular des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf der Internetseite des BfArM
Kontaktformular des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) auf der Internetseite des PEI
§ 34 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 34 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 34 Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
Öffentliche Arzneimitteldatenbank auf der Internetseite von PharmNet.Bund
Informationen zur Zulassung von Arzneimitteln auf der Internetseite des PEI
Informationen zu offenen Zulassungsanträgen auf der Internetseite des BfArM
Informationen zur Zulassung von Arzneimitteln auf der Internetseite des BfArM
23.12.22
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)