Sie können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen, wenn Sie Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bilden lassen.
Durch die Bildung eines Freibetrags als Lohnsteuerabzugsmerkmal ermäßigt sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Der Eintrag eines Freibetrags kommt z. B. für folgende Aufwendungen in Betracht:
Die berücksichtigungsfähigen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen müssen die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigen.
Der Antrag kann frühestens am 1. Oktober des Vorjahres, für den der Freibetrag gelten soll gestellt werden. Für eine Berücksichtigung im laufenden Kalenderjahr muss der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt bis zum 30. November des Jahres eingegangen sein.
Der Freibetrag kann für zwei Jahre auf einmal beantragt werden.
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2023
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
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§ 39a Einkommensteuergesetz (EStG)
Broschüre „Die Lohnsteuer 2023“
Broschüre „Die Lohnsteuer 2023“
Broschüre „Die Lohnsteuer 2023“
Kinderfreibetrag; Beantragung einer Änderung
Lohnsteuerklasse; Beantragung einer Änderung
Steuererklärung; Bereitstellung von Vordrucken
Lohnsteuerabzugsmerkmale; Auskunft, Freischaltung und Sperrung
14.03.23
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)