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Leistungen

Leistung: Wohnraumförderung; Beantragung einer Staatsbürgschaft



Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften zur Finanzierung des Baus, des Erwerbs und der Modernisierung von Wohnraum.


Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").

Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern (BÜG)

BayRS IV S. 695; BayRS 66-1-F
Richtlinien für die Übernahme von Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
51 - L 6850 - 016 - 9 262/03; FMBl 2010 S. 84


Weiterführende Links

BayernLabo
BayernLabo
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Verwandte Themen

Eigenwohnraum; Beantragung einer Förderung
Mietwohnungen und Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Modernisierungsmaßnahmen
Mietwohnung; Beantragung einer Zusatzförderung


Stand

06.10.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)