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Leistungen

Leistung: Lebensmittelkontrolleur/Lebensmittelkontrolleurin im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz



Lebensmittelkontrolleure-innen sind im technischen Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.


Die unteren Lebensmittelüberwachungsbehörden in Bayern (Landratsämter und kreisfreie Städte) überwachen, dass die Vorschriften über den Verkehr mit Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) eingehalten werden. Erzeugnisse sind Lebensmittel, Lebensmittel-Zusatzstoffe, Mittel zum Tätowieren, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände. Die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen führen dazu regelmäßige Überprüfungen und Probennahmen durch (§ 38 Absatz 2a LFGB).

Die Lebensmittelkontrolleure und Lebensmittelkontrolleurinnen in Ausbildung werden zunächst ohne Lehrgang und Prüfung im Arbeitnehmerverhältnis bei einem Landratsamt oder einer kreisfreien Stadt beschäftigt. Während der zweijährigen Ausbildung werden sie mit den einschlägigen dienstlichen Vorgängen im Überwachungsdienst einer Kreisverwaltungsbehörde oder an der Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) vertraut gemacht. Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) erlernen sie den Umgang mit Probematerial. Weiterhin können sie ein einmonatiges Praktikum in einem größeren Betrieb der Lebensmittelwirtschaft ableisten. Im Rahmen der fachtheoretischen Ausbildung beim LGL und der Bayerischen Verwaltungsschule absolvieren sie einen sechsmonatigen Lehrgang mit anschließender Prüfung.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 7) vorgesehen, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Hinblick auf die hierfür maßgebliche gesetzliche Altersgrenze sollte zum Zeitpunkt der Einstellung das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet sein.


Voraussetzungen

Einstellungsvoraussetzungen:

  • mindestens Hauptschulabschluss oder einen nach Anhörung des Landespersonalausschusses vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand
  • Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf oder die staatliche Abschlussprüfung einer Fachschule (Technikerschule) in einer für die Lebensmittelüberwachung geeigneten Fachrichtung
  • uneingeschränkte Voraussetzungen für Außendiensteinsätze
  • Führerschein der Klasse B
  • fachliche und persönliche Eignung für eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis

Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:

  • gesundheitliche Eignung
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Verfassungstreue
  • charakterliche Eignung
  • Altersgrenze: Die Übernahme in das Beamtenverhältnis ist nach der derzeitigen Rechtslage regelmäßig nur bis zur Altersgrenze von 45 Jahren möglich


Erforderliche Unterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugniskopien


Rechtsgrundlagen

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (FachV-TechnÜV)
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (FachV-TechnÜV)
Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technischer Überwachungsdienst zum Schutz der Verbraucher in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik (FachV-TechnÜV)


Weiterführende Links

Ausbildung zum Lebensmittelkontrolleur / zur Lebensmittelkontrolleurin
Lebensmittelkontrolleure Lehrgang


Verwandte Themen

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Veterinärassistent / Veterinärassistentin im Öffentlichen Veterinärdienst; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz


Stand

24.08.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)