Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.
Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.
Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.
Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.
Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach VV Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 BayHO berechnet.
Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.
keine
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Wohnungslosenhilfe Bayern
Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern
Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung
22.08.23
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)