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Leistungen

Leistung: Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt



Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.


Zweck

Der Freistaat Bayern fördert als Anschubfinanzierung die Beratung und Information Wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen im Hinblick auf die Angebote des regulären Hilfesystems.

Gegenstand

Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.

Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach VV Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 BayHO berechnet.

Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.


Voraussetzungen

Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.


Fristen

keine


Erforderliche Unterlagen

  • fachliche Konzeption Modellprojekt
  • fachliche Konzeption Modellprojekt
  • fachliche Konzeption Modellprojekt
  • fachliche Konzeption Modellprojekt


Kosten

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.


Rechtsgrundlagen

Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)


Rechtsbehelf

Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)


Weiterführende Links

Wohnungslosenhilfe Bayern
Koordination Wohnungslosenhilfe Nord- und Südbayern


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Stand

22.08.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)