Im Rahmen der Richtlinie "Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA" fördert der Freistaat Bayern den Aufbau von innovativen neuen Wohn- und Unterstützungsformen
Der demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die Heterogenität der individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern neue Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Die kommunalen Seniorenpolitischen Gesamtkonzepte bilden die Basis für neue Verantwortungsgemeinschaften im Sinne von „Sorgenden Gemeinschaften“. Flexible Assistenzleistungen, ambulante Wohn- und Betreuungsformen tragen dem überwiegenden Wunsch älterer Menschen Rechnung, ihr Leben auch im Fall von Unterstützungsbedarf zu Hause oder zumindest wie zu Hause verbringen zu können.
Diesen Bedürfnissen entsprechend ist es Zweck der Zuwendung, die Umsetzung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, aber auch für ein Leben wie zu Hause in Bayern voran zu bringen. Dies entspricht dem Grundsatz „ambulant vor stationär“.
Im Rahmen der Richtlinie für die Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter – SeLA) werden auf Antrag folgende neue Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter, die die Bedürfnisse älterer Menschen berücksichtigen, mit einer Anschubfinanzierung unterstützt: Seniorengerechte Quartierskonzepte, von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen, Wohnberatungsstellen, Gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter, wie z.B. Seniorenhausgemeinschaften oder Generationenübergreifende Wohnformen, sowie sonstige innovative ambulante Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Zuwendungsempfänger sind Initiatorinnen und Initiatoren neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter.
Die Zuwendung beträgt jedoch höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, d.h. bei jeder Projektförderung sind mind. 10 % Eigenmittel (10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben) einzubringen.
Über die eingegangenen Anträge wird jeweils nach den Stichtagen 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember entschieden. Maßgebend ist das Eingangsdatum.
keine
Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA
Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA
Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Selbstbestimmt Leben im Alter - SeLA
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Wohnen im Alter
Koordinationsstelle Wohnen im Alter - Fördermöglichkeiten
Pflege im sozialen Nahraum; Beantragung einer Förderung
Pflege und Wohnen; Beratung
Gute Pflege; Beantragung einer Förderung
22.05.23
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)