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Leistungen

Leistung: Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen; Beantragung einer Förderung



Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.


Zweck

Die Förderung soll der Attraktivitätssteigerung und Qualitätsverbesserung der Tourismusinfrastruktur in den Fördergebieten und insbesondere der Steigerung der Übernachtungszahlen dienen sowie deren Erholungswert erhöhen und damit ihre Wirtschaftskraft steigern.

Gegenstand

Gefördert werden öffentliche Einrichtungen des Tourismus auf der Grundlage des Tourismuspolitischen Konzepts der Bayerischen Staatsregierung. Als öffentliche Einrichtungen gelten Basiseinrichtungen der touristischen Infrastruktur, die von unmittelbarer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusgebieten sind und überwiegend dem regionalen Tourismus dienen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind kommunale Körperschaften und ausschließlich kommunal getragene Organisationen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen und vom Maßnahmenträger zu tragen sind.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Der Ausgangfördersatz beträgt 35 %. Unter Berücksichtigung der Lage des Investitionsortes in einem besonders strukturschwachen Gebiet, der finanziellen Leistungsfähigkeit des Maßnahmenträgers sowie weiterer Faktoren kann ein höherer Fördersatz gewährt werden. 


Voraussetzungen

Eine Förderung ist möglich, wenn:

  • ein touristischer Bedarf vorliegt und die überwiegend touristische Nutzung gewährleistet ist,
  • keine geeigneten und gleichwertigen Einrichtungen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft vorhanden sind, erweitert oder geschaffen werden,
  • die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 100.000 Euro bzw. bei eigenständigen Vorhaben zur Herstellung der Barrierefreiheit mindestens 10.000 Euro betragen.


Fristen

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.


Kosten

keine


Formulare

Muster 1a zu Art. 44 BayHO - Zuwendung - Antrag
Muster 1b zu Art. 44 BayHO - Weitere Zuwendungsraten - Antrag
Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Finanzielle Verhältnisse
Muster 3 zu Art. 44 BayHO - Auszahlungsantrag
Muster 4 zu Art. 44 BayHO - Verwendungsnachweis


Rechtsgrundlagen

Richtlinien zur Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (RÖFE)

Az. 73-3360/10/10, BayMBl. Nr. 403
Art. 23, 44, 44a und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Art. 48, 49 und 49a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
BayRS II S. 213; BayRS 2010-1-I
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
- soweit (ko-)finanziert aus diesen Mitteln -
EU-Bestimmungen zu "Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)"
- soweit (ko-)finanziert aus diesen Mitteln -


Weiterführende Links

Tourismusförderung - Checkliste Nachhaltigkeitskonzept - auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Tourismusförderung - Checkliste Nachhaltigkeitskonzept - auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Tourismusförderung - Checkliste Nachhaltigkeitskonzept - auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


Verwandte Themen

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Stand

15.05.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)