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Leistungen

Leistung: Seilbahn; Beantragung einer Förderung



Der Freistaat Bayern fördert die technische Erneuerung und die Modernisierung von Seilbahnen in kleinen Skigebieten einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen.


Zweck

Die Förderung soll einen Anreiz für Investitionen in technische Standards, Komfort und die Qualität von Seilbahnen bieten und so die nachhaltige Sicherung des Bestands der bayerischen Seilbahnanlagen gewährleisten.

Gegenstand

Gefördert werden gewerbliche Investitionen in die technische Erneuerung und die Modernisierung von bereits bestehenden Seilbahnen einschließlich betriebsnotwendiger Nebenanlagen in kleinen Skigebieten. Soweit zusätzliche, in unmittelbarem Zusammenhnag stehende Leistungen angeboten werden, die für den Skisport bzw. die Sommernutzung ebenso wichtig sind, werden diese Investitionen ebenfalls gefördert.

Zuwendungsempfänger

Die Zuwendungen werden gewerblichen und kommunalen Unternehmen gewährt.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des aktivierten Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Art und Höhe

Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank auszureichenden Darlehens gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 35 % für kleine, 25 % für mittlere Unternehmen und bis zu 35% bei ausschließlich kommunal getragenen Unternehmen.

 


Voraussetzungen

Eine Förderung ist möglich, wenn:

  • es sich um ein Vorhaben in kleinen Skigebieten handelt; Voraussetzung:
    • Das Skigebiet verfügt über maximal drei Pisten und die Gesamtlänge der Pisten beträgt weniger als 3 km oder
    • die Gemeinde, in der das Seilbahnunternehmen liegt, verfügt über eine maximale Hotelzimmerkapazität von 2000 und die Anzahl der verkauften Wochenskipässe beträgt weniger als 15 % der Gesamtzahl der verkauften Skipässe (Mittelwert der letzten drei Jahre).
  • der Investitionsbetrag mindestens 500.000 Euro beträgt oder das Vorhaben zumindest geeignet ist, das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und dauerhaft nicht unwesentlich zu erhöhen (sog. Primäreffekt).
  • keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse entgegenstehen und das Vorhaben mit den Belangen des Umweltschutzes sowie der Raumordnung, insbesondere dem Alpenplan und dem Regionalplan in Einklang steht.
  • mit dem Vorhaben die Möglichkeit für eine ganzjährige Nutzung der Anlagen verbunden ist, das heißt die Maßnahme muss auch auf den Sommertourismus ausgerichtet sein. Es werden grundsätzlich nur Vorhaben gefördert, bei denen im entsprechenden Ski- bzw. Wandergebiet ein ganzjähriges Angebot mit der oder den Seilbahnanlagen besteht oder vorgesehen ist.
  • die sonstigen Fördervoraussetzungen gegeben sind.


Fristen

Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens einzureichen.


Kosten

keine


Formulare

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -

Vordruck Nr. 90 FV/08-2023
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -
Vordruck Nr. 90 FV/08-2023
Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft - Tourismus -
Vordruck Nr. 90 FV/08-2023


Rechtsgrundlagen

Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

III/2a-3300/524/2; 7072.2-W
Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
3560 - III/2i - 1751; AllMBl S. 502; 7070-W
Anlage zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG)
Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (Besondere Nebenbestimmungen - BNZW)
Art. 23, 44, 44a und 59 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F


Weiterführende Links

Tourismusförderung
Tourismusförderung
Tourismusförderung


Verwandte Themen

Wirtschaftsförderung; Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten
Öffentliche touristische Infrastruktureinrichtungen; Beantragung einer Förderung


Stand

07.02.23


Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)